,,DIE haben vor der Geburt keine Rechte – erst mal ist die Frau dran…,, Die SPD und ihre Jusos lassen die Maske endgültig fallen. Das ist Mord und einfach krank!!!
Jusos (Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD) fordert, Abtreibung bis einen Tag vor der Geburt.
Auf dem Bundeskongress 2018 der Jusos in Düsseldorf hat sich die Mehrheit der Teilnehmer dafür ausgesprochen, Abtreibungen vollständig zu legalisieren und sich dafür einzusetzen, die Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches zu streichen.
Bisher gilt:
Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig, sprich verboten. Das besagt das Abtreibungsgesetz.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
- leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
Es gibt jedoch Umstände, unter denen ein Abbruch legal ist:
- Eine Abtreibung ist erlaubt, wenn eine gesundheitliche Gefahr für die Mutter durch die Schwangerschaft besteht.
- Eine Abtreibung ist erlaubt, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Strafhandlung ist, zum Beispiel einer Vergewaltigung.
- Eine Abtreibung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
- Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch müssen in den meisten Fällen von der Schwangeren selber übernommen werden. Sie belaufen sich auf etwa 300 bis 400 Euro.
„Letztlich führen die aktuellen gesetzlichen Regelungen in den §§ 218ff. und §§ 219ff. StGB zu rechtlicher Unsicherheit, Kriminalisierung und gesellschaftlicher Stigmatisierung nicht nur für (ungewollt) Schwangere, sondern eben auch für Ärtz*innen. Dieser Zustand hat fatale Folgen. Daher setzen sich die Jusos für eine Streichung der §§ 218-219b StGB aus dem Strafgesetzbuch, sowie einer Neuregelung im und eine Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ein“, heißt es in dem auf dem Bundeskongress mehrheitlich verabschiedeten Antrag an die Mutterpartei SPD.
Begründet wird der Antrag der Jusos zu Schwangerschaftsabbrüchen folgendermaßen:
,,Das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung stellt für uns ein zentrales Menschenrecht dar. Die momentane Gesetzeslage in Deutschland schränkt dieses Recht massiv ein.“
Damit stellen die Befürworter das Leben der Mutter generell über das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes.
Die Streichung der §§ 218-219b StGB würde bedeuten, dass die Tötung des Ungeborenen bis einen Tag vor der natürlichen Geburt straffrei bleibt. Bereits jetzt gibt es unter besonderen Umständen die Möglichkeit, auch nach der 22-Wochen-Frist nach Empfängnis straffrei das Kind abtreiben zu lassen, z. B. wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist.
Jusos fordern, dass die Krankenkassen alle Kosten für Schwangerschaftsabbrüche übernehmen sollen.
„Der Paragraf 219a verhindert etwa, dass Ärzte und Ärztinnen überhaupt auf ihren Internetseiten darüber informieren, dass sie Abtreibungen anbieten und dies führt dazu, dass immer weniger Frauenärzte sich überhaupt dafür entscheiden, diese Leistung anzubieten.“ So die stellvertretende Juso-Chefin Katharina Andres in einem Interview mit der Welt.
– Theorie trifft Praxis, Mütter berichten:
„Der Arzt sagte mir beim Ultraschall, mein Kind hätte einen total verformten Kopf und es würde so hässlich sein, das es nur eine Mutter lieben könnte. Ich solle mir Gedanken machen, ob ich es abtreibe oder eine Fruchtwasseruntersuchung veranlasse, um die Behinderung dieses Kindes zu unterlegen. Ich fühlte mich schlecht und war hin- und hergerissen, auf die Meinung des Arztes zu trauen oder auf mein Bauchgefühl zu hören. Es fühlte sich doch so richtig an. So voller Leben und Kraft, dieses Kind in mir. Meine Entscheidung, auf meinen Bauch und mein ungeborenes Kind zu hören, dass mit ihm alles in Ordnung sei, war die beste Entscheidung meines Lebens. Es kam kerngesund zur Welt und war niemals ein Kind, das nur eine Mutter lieben konnte.“ [Geburt 2008]
„Beim letzten Ultraschall stellte der Arzt Zysten im Gehirn meines ungeborenen Sohnes fest. Er sagte, das Kind hätte nach Geburt nur eine Überlebensmöglichkeit von einigen Stunden, es bestünde aber auch die geringe Möglichkeit, dass die Zysten sich verwachsen. Ich könnte mich aber auch für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden und uns so dieses Elend ersparen. Voller Verzweiflung wandte ich mich an eine Freundin und Mutter, die mich darin stärkte, dem Kind das Leben zu schenken und zu gebären und es dem Willen der Natur zu überlassen, dieses Leben zu nehmen. Für ein selbstbestimmtes Gewissen dem Leben gegenüber. So könne ich mir nie vorwerfen, unrecht gehandelt zu haben. Bei der nächsten Untersuchung stellte sich heraus, dass mein Kind vollkommen gesund war. Man stelle sich nur mal vor, ich hätte dieses Kind voller Angst abgetrieben…“ [Geburt 2015]
Etwaiger Alltag in Arztpraxen, die jeder Mutter das natürliche Empfinden dem heranwachsenden Leben absprechen und zu unmündigen Patienten der Gesundheitskasse machen, die zum Wohle ihrer Kinder jede noch so unnötige Behandlung über sich ergehen lassen, damit es zu Quartalsschluss abgerechnet werden kann.
Unmündige Emanzipation – ein Verlust der eigenen Empfindung von Recht?
Es geht einfach schlicht darum, die Selbstbestimmung der Frau in den Vordergrund zu heben. Aber welche normaldenkende Frau mit einem gesunden, lebensfähigen Kind, entscheidet sich denn für einen Abbruch in den letzten Schwangerschaftswochen? Der Fötus ist komplett entwickelt und das kleine Herz schlägt unter der Brust der Frau. Es wäre Mord und moralisch völlig inakzeptabel diesem Kind, kurz vor Beginn des eigentlichen Daseins, das Leben zu verweigern.
Man entscheidet sich doch bewusst in den ersten Wochen für oder gegen das Kind. Und selbst wenn eine Vergewaltigung vorliegt, ist es bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich, eine Abtreibung vorzunehmen, was auch schon schlimm ist, aber meines Erachtens völlig ausreichend. Außerdem gäbe es noch die Möglichkeit, sein „ungewolltes“ Kind zur Adoption freizugeben.
Sollte es denn nicht das Schönste auf der Welt sein, so einem kleinen Wesen das Leben zu schenken? Seine Gene weiterzutragen und eine eigene Familie zu gründen? Kinder sollten unsere Zukunft sein. Wir sollten der Nachwelt etwas von uns hinterlassen und nicht darüber nachdenken, ob man 2 Tage vor der Geburt sein eigenes Fleisch und Blut tötet.
…schon immer thematisiert
Auch früher gab es häufige Diskussionen zum Thema Abtreibung. Bis Anfang der 70er Jahre waren Abtreibungen strikt verboten und wurden mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft. „Mein Bauch gehört mir“ wurde zum Kampfslogan der 70er Jahre gegen den Abtreibungsparagraphen.
In der Weimarer Republik demonstrierten Sozialdemokraten und Kommunisten erstmalig für eine Streichung des Paragraphen 218 – ohne Erfolg.
Nach 1933 wurde die Abtreibung von „erbkranken Kindern“ erzwungen und setzten die Abtreibung „gesunder“ Kindern unter Todesstrafe.
1972 wurde die Fristreglung eingeführt, bis zur 12. Schwangerschaftswoche, ohne jegliche Begründung abtreiben zu dürfen.
1976 wurde die Indikationsregelung eingeführt. Frauen durften straffrei abtreiben, wenn ihr eigenes Leben gefährdet war oder das Leben des Kindes, wenn das Kind Produkt einer Vergewaltigung war oder die Mutter sich in einer sozialen oder psychischen Notlage befanden.
1995 wurde der bis heute geltende Kompromiss verabschiedet: Abtreibung bleibt grundsätzlich strafbar, mit Beratung ist sie bis zur 12. Woche erlaubt. Spätere Abbrüche müssen mit einer medizinischen oder eugenischen Indikation begründet werden.
Um es zu verstehen…
Wieso diskutieren Frauen, die ihrer Ansicht nach ihre komplette Selbstverwirklichung und –bestimmung leben, so vehement über die Ausweitung der Abtreibung, wenn doch die Grundvoraussetzung ihrer angeblichen geistigen Reife als unabhängige Frau eine gesunde und sichere Verhütung wäre? Tut uns doch bitte den Gefallen und arbeitet an euch selbst, verübt nicht ungeschützt den Koitus, lasst euch eure Fortpflanzungsorgane entnehmen, spendet sie der Kosmetikindustrie und verschont die Umfeld mit solchen wahnhaften Forderungen im Namen des Feminismus.
Gedanken einer Mutter über den Antrag zur Legalisierung der Abtreibung bis Geburt:
Textquellen: www.Welt.de, www.epochtimes.de
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