Innenministerium verbietet zwei PKK-Vereinigungen

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Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist in der BRD seit 1993 verboten. Daher wurden am vergangenen Dienstag zwei weitere PKK-nahe Vereinigungen verboten. Die betriebswirtschaftlichen Aktivitäten der „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ und der „MIR Multimedia GmbH“ sollen ausschließlich der PKK zugutegekommen sein.

Die PKK ist eine militante kurdische Untergrundorganisation, die in Teilen einen strammen kommunistischen Kurs fährt, aber für Nationalisten nachvollziehbar einen eigenen Kurdenstaat auf ihren angestammten Lebensraum beansprucht. Die PKK wird vom deutschen Verfassungsschutz als größte „ausländerextremistische Organisation in Deutschland“ gewertet.

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