
Der Missbrauch des Mädchens begann im Jahr 2014, als dieses 12 Jahre alt war. Der Stiefvater zwang das Mädchen wiederholt zu sexuellen Handlungen. Die leibliche Mutter war nicht nur Mitwisserin dieses asozialen Verbrechens, sondern auch Mittäterin. So nötigte die Mutter ihre Tochter dazu, den Stiefvater und sie selbst oral zu befriedigen. Das jahrelange Martyrium endete für das Opfer erst, als es sich überwinden konnte, eine Anzeige zu erstatten. Das perverse Ehepaar wurde am 26. Juli 2018 festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Nach mehrwöchiger Verhandlung, welche durch den Anwalt des Täterpaares, Björn Kleyhauer, immer wieder mit teilweise logisch nicht mehr nachvollziehbaren Anträgen verschleppt werden sollte, wurde der Vater zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Mittäterin erhielt demgegenüber zwei Jahre und neun Monate Freiheitsentzug.
Eigentlich lächerlich geringe Strafen, vergleicht man sie beispielsweise und vor allem mit der drakonischen Ahndung sogenannter „Meinungsdelikte“ in unseren Breiten, wo die nonkonforme Darstellung historischer Vorgänge oftmals zu weit höheren Strafen führt. Unsere Partei „Der III. Weg“ verlangt deshalb mehr denn je: Schluss mit dem Kuschelkurs gegenüber Perversen!
Denn das Kindeswohl steht- zumindest für uns- über allem Anderen!














Solche vertierten Subjekte werden viel zu milde behandelt. Überall in Deutschland. Hier in meiner Ecke wurde sowas zu nur dreieinhalb Jahren verurteilt, obwohl nachgewiesenermaßen drei Kinder über einen Zeitraum von neun Jahren schwer missbraucht worden sind. Als strafmildernd wirkt sich laut Urteil aus, das dieser Unterm. … Analphabet ist und sich sehr Haftempfindlich gezeigt hat. Dies deshalb, weil in der Untersuchungshaft Unmutsäußerungen von verschiedener Seite vorkamen und das sich nicht dagegen wehren konnte. Als ob die Kinder sich wehren konnten!! Auch wurden verschiedene Verharmlosungen angewandt, um die Strafe möglichst gering zu halten.
In Merkelabad ist es eben so, das Täterschutz weit vor Opferschutz gilt. Jeder normal denkende Mensch weiß aber, welche Strafe absolut wirksam eine Wiederholungsgefahr bannt. Nur das kann man von diesem System eben nicht erwarten. Aber glücklicherweise haben nationals. ….Gesetze zuweilen die Eigenschaft der Rückwirkung. Daher sollten sich die Sittiche nicht zu sicher fühlen, ein politisches System kann schneller stürzen, als manche es sich vorstellen können…