Vogtland: Kita-Absenkungen – Jetzt Rückerstattung beantragen!

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Am 1. Juli 2018 ist die neue Verwaltungsrichtlinie des Vogtlandkreises in Kraft getreten. Darin heißt es: „Für die Gewährung von Absenkungen in Bezug auf die Anzahl der Kinder sind nur die Kinder zu zählen, die dieselben Eltern/Adoptiveltern haben.“

Normalerweise erhalten Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen für das 2. Kind 40 %, für das 3. Kind 80 % und für das 4. Kind 100 % ermäßigt. Doch aufgrund der neuen Regelung gilt dies nicht mehr, wenn ein Geschwisterkind von einem anderen Vater ist. Für das Kind muss der volle Satz gezahlt werden. Amtsleiterin Gabriele Paul äußerte sich wie folgt: „…theoretisch stünden solche Familien finanziell ja besser da, weil sie neben dem Einkommen der neuen Lebenspartner zusätzlich noch Unterhaltsansprüche hätten.“ Diese Aussage ist eine bodenlose Frechheit. Es gibt so viele Mütter, aber auch Väter, die keinen oder nur einen geringeren Unterhalt erhalten und denen zusätzliche Kosten entstehen.

Natürlich wünschen sich wohl alle Paare, die Kinder bekommen, dass die Beziehung hält und man gemeinsam mit der Familie glücklich wird. Doch ist das eben nicht immer so und dann darf unter keinen Umständen die Erziehung der Kinder aufgrund finanzieller Aspekte benachteiligt werden.

Gegen diese Entscheidung klagten drei Familien und bekamen vor dem Verwaltungsgericht in Chemnitz Recht. Die Kommunen müssen ihnen die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstatten. In dem Verfahren erläuterte das Gericht, dass sich der Vogtlandkreis über ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen hinweggesetzt hat. Im Februar letzten Jahres wurde darüber schon zugunsten einer Familie aus Dresden geurteilt.

Unser Kreisrat Tony Gentsch stellte diesbezüglich eine Anfrage an das Landratsamt und bekam die entsprechende Antwort:

Alle betroffenen Familien/Eltern sind berechtigt, die Festsetzung ihrer Elternbeiträge überprüfen zu lassen. Nach entsprechender Antragstellung werden die festgesetzten Elternbeiträge überprüft und bei einer zu niedrig angesetzten Absenkung auch die monatliche Differenzbeträge erstattet. Dies erfolgt über die Träger der Kindestageseinrichtung.

Daher gehen Sie als Betroffene zu ihrer Kindertageseinrichtung und sprechen Sie das Thema an. Unser Kreisrat Tony Gentsch steht Ihnen bei offenen Fragen gerne zur Verfügung.

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