Die beantragte Haftverkürzung für die Dissidentin Ursula Haverbeck wurde von der Strafvollstreckungskammer des Bielefelder Landgerichts abgelehnt. Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg erklärte gegenüber Radio Herford, daß die 91-Jährige nicht vorzeitig auf Bewährung entlassen wird. Eine Begründung hierzu erfolgte nicht. Im Januar 2020 hat die Dissidentin 2/3 ihrer zweieinhalbjährigen Strafhaft abgesessen und dies ist normalerweise der Zeitpunkt, ab dem eine Freilassung auf Bewährung infrage kommt. Für viele Schwerstkriminelle öffnen sich nach 2/3 ihrer Haftzeit die Gefängnistore, so nicht bei einer 91jährigen Deutschen, welche für Meinungsfreiheit und freie Geschichtsschreibung eintritt und dafür weggesperrt wird.
Biographie von URSULA HAVERBECK-WETZEL, JAHRGANG 1928
- Vertreterin des historischen Revisionismus und unerschrockene Kämpferin für die Wahrheit, sowie die einstige Leiterin des COLLEGIUM HUMANUM
- Ostvertriebene, vier Jahre in Schweden, danach Studium der Pädagogik, Philosophie und Sprachwissenschaften, unter anderem zwei Jahre in Schottland. Ihr Mann war Prof. Dr. Werner Georg Haverbeck; einst Mitglied in der Reichsleitung, Gründer und Leiter des Reichsbundes Volkstum und Heimat 1933.
- 45-jährige Zusammenarbeit in Erwachsenenbildung und Ökologie, Mitbegründerin und langjährige Seminar- und Organisationsleiterin im »COLLEGIUM HUMANUM«.
- 1974-1983 Schriftleitung der »Lebenschutzinformationen«.
- Präsidentin im »Weltbund zum Schutze des Lebens«, Bundesverband Deutschland von 1983-1989.
- Mitbegründerin und ehemalige Vorsitzende im »Verein Gedächtnisstätte«
Hier greift der Rechtsstaat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durch.
Denn, wie bereits in einem anderen Urteil dargelegt,
„dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht“
TAZ aus 2007
https://taz.de/!318416/
Möglicherweise freut sich die standhafte Dame über ein Weihnachtspäckchen.