Die Farce von Döbeln -ein Prozessbericht-

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Am 27. Februar 2020 fand der Prozess gegen die drei Täter des schweren Sprengstoffanschlages auf ein AfD Bürgerbüro vom 3. Januar 2019 in Döbeln statt.

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen und starker Polizeipräsenz begann der Prozess um 9.00 Uhr in „Raum 203“, der lediglich 25 Sitzplätze bot. Daher wurden viele Interessierte mit der Begründung, es sei kein Platz mehr frei, bereits im Erdgeschoss abgefangen und teilweise auch erfolgreich abgewiesen. Dieser Umstand war sicher nicht ganz ungewollt. Auch fragt man sich, wer oder was durch diese verschärften Sicherheitsmaßnahmen ge- und beschützt werden sollte.

Während Ermittlungen gegen linksextreme Straftäter, erfahrungsgemäß in den letzten Jahren immer wieder erfolglos und teilweise auch noch sehr schnell eingestellt wurden, siehe dazu die unzähligen Vorfälle in Leipzig und Wurzen, kam es diesmal zu einem Prozess. In der Vergangenheit gab es nicht „nur“ Anschläge auf Autos, Häuser und missliebige Gaststätten, sondern auch brutale Überfälle auf „nationale Aktivsten“ oder einfach nur auf „Andersdenkende“. Dementsprechend hoch war die Erwartung, welches Urteil die der linken Szene zuzuordnenden Täter wohl in Döbeln erhalten.. Um es bereits vorwegzunehmen; es kam alles, wie es zu erwarten war.

Die Verhandlung begann mit den Einlassungen der Angeklagten. Der Hauptangeklagte (33) begann sichtlich verunsichert mit seinem Geständnis und mit seiner Schilderung vom 3. Januar 2019. Dass man gemeinsam im Skiurlaub in der Tschechischen Republik war und auf der Rückfahrt neben Zigaretten und Alkohol, eben auch noch „zufällig“ verschiedene „Feuerwerkskörper“ von einem „Vietnamesen“ gekauft habe. Wer diesen Kauf finanzierte, das (hinter)fragte auch der sehr „zahme“ Staatsanwalt nicht. Man hätte die Sprengmittel eben „gemeinsam gekauft“.

Auf dem „Asia-Markt“ wurde man also quasi genötigt, unter anderem die 15 cm große und 1,3 kg schwere Kugelbombe zu erwerben. Was man mit so einem großen „Knaller“ (eigentlich) vorhatte, erfragte auch die Richterin nicht. Der Tiefbauer hätte an diesem Tag viel billigen Alkohol getrunken und wäre auch sonst NICHT „politisch unterwegs“. Er betonte, dass alles spontan, nicht geplant und eine Verkettung von „Zufällen“ war. Eigentlich wollte man in Döbeln nur einen weiteren Kumpel treffen, welcher aber an diesem Tage nicht mehr an sein Handy ging. Daraufhin beschloss man einen Döner zu essen. Vor Ort (Bahnhofstrasse), hätte er erst gemerkt, dass er „das Ding“ noch einstecken hatte. Auch hier wieder kein Nachfragen der Richterin oder seitens der Staatsanwaltschaft, warum zum Beispiel die drei Herren auf dem etwas entfernten Parkplatz eines Supermarktes parkten und zufällig noch eine 15 cm große/1,3 kg schwere Kugelbombe zur Essenseinnahme mit sich führten. Er hätte die Sprengwirkung völlig unterschätzt und bereue zutiefst, dass er das überhaupt gemacht habe. Diese Beteuerungen der Reue in sehr weinerlicher Form, des blond Gescheitelten, zogen sich durch den gesamten Verhandlungstag.

Auch der Fahrer bedauerte zutiefst, was an diesem Abend passiert ist. Alles sei spontan gewesen. Zur Frage nach seiner politischen Gesinnung sagte er: „Ich mag die AfD nicht, bin aber kein radikaler Mensch“. Warum er die Mülltonne vor der Bombe positioniert habe, könne er sich heute nicht mehr erklären. „Es tut mir wirklich leid“, äußerte der zweite Angeklagte. Auf die Frage, warum er sich mit seiner Entschuldigung nicht im Vorfeld an die Geschädigten des Anschlages selber gewandt habe, schwadronierte er von einer „Angst vor Racheakten“. Gerade weil er in der Öffentlichkeit stehe, wollte er einfach verdeckt bleiben. Seine Öffentlichkeit besteht übrigens in einem Angestelltenverhältnis bei einer Diakonie, welche sich sogar symbolisch, mit einem guten Arbeitszeugnis, hinter den bereits wegen eines BTM Verstoßes (8 Monate auf Bewährung) verurteilten K. stellt. Er arbeitet dort aktuell als „Schulbegleiter“. (Man beachte dabei, dass man „nationale Menschen“ bereits wegen einer politischen Einstellung aus der Arbeit mit und für Kinder drängt.) Auch eine Schreckschusspistole wurde in der Wohnung des Fahrers gefunden.

Im Gegensatz zu dem zweiten Angeklagten, welcher das Fluchtauto an diesem Tag führte und völlig nüchtern war, konnte sich der dritte Angeklagte (50) auf seinen großen Alkoholkonsum und auf die damit (angeblich) einhergehenden großen „Erinnerungslücken“ berufen. In seiner zaghaften Einlassung betonte er: „Ich lehne Gewalt in jeder Form ab“. Es gab „keinen Plan“, als es knallte, suchte er schnell das Weite. Die Frage, wie die drei Täter zueinander stehen, bzw. zueinander kommen, konnte bzw. wollte er nicht konkret beantworten. Die Polizei rettete ihm an diesem Abend des 3. Januars 2019 nicht nur das Leben (betrunken sein und Kochen ist keine gute Idee), nein diese beschlagnahmte auch Pflanzen und Stoffe „für den Eigenbedarf“ in seiner Wohnung. Diesen Besitz räumte der Roßlauer auch vor Gericht ein. Auch bei dieser Einlassung hatte der Staatsanwalt keine weiteren Fragen. (Manchmal dachte man als Beobachter, „ist der überhaupt noch anwesend?“).

Der dritte Angeklagte wurde in der Pause durch andere vermeintlich Linke im Geiste betreut, welche zu siebt an diesem Tage anwesend waren.

Die Beweisaufnahme und Befragung der Zeugen erbrachte nicht viel unbekannte Informationen. Nur bei der Geschädigten L. aus Döbeln wurde es etwas emotional. Sie schilderte ihr Erlebtes und ihr Trauma durch die zerborstenen Fensterscheiben und die enorme Explosion. „Wer so was macht, ist krank!“, sagte sie unter Tränen. Da ihre 19-jährige Tochter kurz vor der Explosion noch unmittelbar vor dem entsprechenden Fenster saß, sprach sie von Glück, dass niemand verletzt wurde.

Auch hier erfolgte eine versuchte Entschuldigung zweier Angeklagter, mit der Zusage, alle entstandenen Schäden zu übernehmen. Der Zeuge der ermittelnden Behörde (LKA Sachsen) konnte auch durch die Telefonauswertung keine geplante Aktion auslesen und rechnet die drei Angeklagten eher der linken Szene zu. Die Kugelbombe war eine Ausführung mit Effekten, also bestand durchaus die Gefahr eines Hausbrandes und damit die Möglichkeit einer noch größeren Katastrophe als „nur“ der entstandene Sachschaden von etwa 16.000 Euro.

Warum und wieso die Richterin vor der Befragung der Zeugen einen Zettel erhielt, woraufhin ihr Gesicht etwas „einfror“, um sich dann für fast 20 Minuten mit den Anwälten der Angeklagten und dem Staatsanwalt zu einem Gespräch zurückzuziehen, wird wohl ein Geheimnis dieses Verhandlungstages bleiben.

Bei den Plädoyers hatten die Anwälte der Angeklagten große Mühe, unter den Forderungen das Staatsanwaltes zu bleiben, welcher 2 Jahre Freiheitsstrafe für zwei Angeklagte und nur 9 Monate (ebenfalls auf Bewährung) für den dritten forderte. Für die Angeklagten spreche das Geständnis und dass sie glaubhaft überrascht über die Sprengwirkung gewesen wären. (Aber warum riefen die Angeklagten nach der Explosion, laut Zeugenaussagen, noch Parolen wie „Nazis raus!“ oder „Schönen Gruß an die AfD!“?!)

Das Ende vom Lied:

Der Beschuldigte K.(Waldheim) erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Der 29-jährige Mittäter und Schulbegleiter Kl. wurde zu einer Strafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden je zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Zudem müssen die zwei Täter je 2.500 Euro an die Opferhilfe Sachsen in Chemnitz zahlen. S. aus Roßwein wurde wegen Beihilfe zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Auch diese Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er muss zusätzlich 1.000 Euro an das Blaue Kreuz Mittweida zahlen.
Es besteht die Hoffnung, dass alle drei Täter noch entsprechend (in voller Höhe) mit Schadensersatzforderungen der Opfer und Geschädigten belangt werden. Vielleicht hätte man den Bericht auch „Das Zeichen von Döbeln“ betiteln können. Das Zeichen von der Ungleichbehandlung vor Gericht, abhängig von der Tatmotivation und Opfergruppe zum Beispiel. Für die 3 linken Straftäter gab es in Döbeln erwartungsgemäß lediglich ein mittelschweres „Du Du Du“ – „Quod licet lovi, non licet bovi.“

1 Kommentar

  • Ich bin fassungslos. Für vergleichbare Taten wurden Leute der „Gruppe Freital“ zu langen Haftstrafen verurteilt, der Bursche, der einen „Polenböller“ an einer Dresdner Moschee gezündet hat, gar wegen versuchten Mordes; mehr als zehn Jahre. Wir müssen uns zum richtigen Zeitpunkt daran erinnern…

    Jörg 04.03.2020
  • Mir fehlt im übrigen der mediale Chor, der das sonst übliche Liedchen der „Aufstachelung“ singt; Bei scheinbar nationalistischen Anschlägen wird umgehend auf die AfD eingedroschen, und das nicht nur verbal. Bei links motivierten Anschlägen sind jedoch niemals die linksideologischen Parteien schuld, natürlich nicht – wie sollten sie auch? Aber so, wie vor dem Gesetz alle gleich sind, sind freilich auch alle Parteien gleich(berechtigt) und frei in ihren Äusserungen. Und zuletzt fehlt mir hier der Aufschrei eines Herrn Seehofer, welcher sich doch eigentlich darum bemühen sollte, jetzt sofort den Kampf gegen Links zu intensivieren und mal einige Razzien durchzuführen… vielleicht mal in Berlin anfangen, wäre eine Option. Doch nein, auch sowas wird nur nach vermeintlich rechten Anschlägen getan inklusive dem Alle-in-einen-Topf-werfen, einem echten Spezialgebiet der BRD-Elite.

    Thomas G. 04.03.2020
  • Man stelle sich denselben Sachverhalt vor und tausche lediglich das AfD-Büro gegen ein Büro der Jüdischen Kultusgemeinde aus. Zudem spreche Man den Tätern eine eher politisch eher rechte Präferenz zu.

    Fuhrknecht 04.03.2020
  • Alles wie immer. Eine Entschuldigung hier, keine organistierte Straftat dort und schon gehen alle Nachhause.

    DZ 04.03.2020
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