HUTTENBRIEFE: Um der Macht willen? (Teil 2/3)

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Zünden der Corona-Krise

Der Ölpreis stieg von Ende September 2019 von gut 56 US-Dollar je Barrel bis zum 6.1.2020 auf 69 US-Dollar an, eine Verteuerung um rund 23%. Als Gründe werden u. a. die Iran-Krise und die Drosselung der Ölförderung, mit Zustimmung Rußlands beschlossen am 6.12.2019, ins Feld geführt. Die Aktienmärkte zeigten bis Mitte Januar 2020 eine geringfügig ansteigende Tendenz, ausgenommen eine kleine Delle um den 6. Januar 2020. Anfang September 2019 erreichte der Goldpreis seit 1978, nach dem zwischenzeitlich höchsten Stand im Oktober 2012 von 1.380 Euro, ein neues Rekordhoch von 1.410 Euro, um dann bis zum 11.12.2019 wieder auf 1.320 Euro nachzulassen. Somit deutet in dieser einfachen Gegenüberstellung lediglich ein ab 22. Dezember deutlich steigender Goldpreis auf ein zunehmendes Mißtrauen in die Aktienmärkte hin. Immerhin steigerte sich der Goldpreis bis zum 6.1.2020 erneut auf 1.400 Euro.

Seit Januar 2020 überschlagen sich die Ereignisse. Am 31.12.2019 tauchen erste Pressemeldungen über mysteriöse Pneumonia-Fälle in Wuhan, China, auf; am 5.1.2020 gelten 59 Erkrankungen als gemeldet, eine Woche später, am 12.1., bereits 900; britische Hochrechnungen gehen von mindestens 1.700 Infektionen aus. Am 23.1., bei einem Stand von über 5.000 registrierten Infektionen und 15 Toten, wird über die 11 Millionen Einwohner des Bezirkes Wuhan die Quarantäne verhängt. Es wird angenommen, daß die Krankheit bei einer Ansteckungszeit von sieben bis 14 Tagen bereits Anfang bis Mitte Dezember 2019 ausgebrochen sein dürfte. Am 30.1.2020 stuft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Lungenkrankheit Covid-19 als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ein (5. von sechs Warnstufen). Ab 24.1.2020 gibt der chinesische Börsenindex Hang Seng in fünf Tagen um rund 7% nach. Ab 20.1. werden die fallenden Ölpreise der Verbreitung des neuen Coronavirus zugeordnet. Während die OPEC die Öl-Fördermenge weiter drosseln möchte, lehnt Rußland dies für seinen Teil ab (6.2. und 6.3.). Am 28.2. lautet eine Pressemeldung: „Coronavirus erfasst Rohstoffmärkte mit voller Wucht.“ Der Ölpreis befindet sich im freien Fall; am 9.3. wird bei einem Preiseinbruch von 30% binnen weniger Minuten der Handel kurzfristig unterbrochen. Zum 20.3. beträgt der Preissturz 55% innerhalb von nur vier Wochen! Auch der Goldpreis, der am 24.2. noch auf ein neues Allzeithoch von 1.530 Euro geklettert war, bricht ein, am 26.2. zunächst um 5%, nach kurzer Erholung am 9. März um gut 10%. Am 11.3.2020 ruft die WHO für Covid-19 die Alarmstufe 6 „Pandemie-Periode“ aus und stuft Covid-19 damit als eine sich unkontrolliert von Mensch zu Mensch über Länder und Kontinente, d.h. weltweit ausbreitende Epidemie ein.

 

Cash mit Crash

Ab 23.2. gehen auch die europäischen Aktienmärkte und der US-Aktienmarkt auf Talfahrt. Die Verluste liegen bei rund 35% in gut drei Wochen. Bereits am 2.2. hatten die Börsen beim Umschalten in den „Corona Krisenmodus“ eine kleine Delle erfahren. Zu den Vorgängen an den Aktienmärkten notiert www.n-tv.de am Montag, 2. März 2020 um 17.23 Uhr:

„Die durch die Coronavirus-Epidemie ausgelösten Turbulenzen an den Finanzmärkten haben die Umsätze an der Deutschen Börse angetrieben. Im Februar schossen die Kassamarkt-Umsätze um 58 % auf 183 Milliarden Euro in die Höhe, wie das Dax-Unternehmen mitteilte. Der vergangene Freitag sei mit 2,8 Millionen ausgeführten Orders und einem Handelsvolumen von 18,6 Milliarden Euro der umsatzstärkste Handelstag auf dem Handelssystem XETRA seit der Finanzkrise 2008 gewesen, sagte der Börsensprecher.“ Mit Datum vom 18. März liest man bei www.boerse.de: „Die jüngsten Leerverkaufsverbote an den Börsen durch mehrere europäische Länder erhöhen den Druck auf die europäische Wertpapieraufsicht Esma. Denn die rasante Talfahrt der Aktienmärkte weltweit infolge der Coronavirus-Krise geht nach wie vor fast ungebremst weiter. Marktexperten und Politiker fordern ein einheitliches Handeln, nachdem Frankreich, Italien, Spanien und auch Belgien Leerverkäufe ganz oder zumindest teilweise verboten haben. Doch hierzulande sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) noch keinen Handlungsbedarf, wie eine Sprecherin der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX am Mittwoch sagte. Mit Leerverkäufen werden Aktien verkauft, die lediglich geliehen sind. Dies dient zum einen der Absicherung von bestehenden Positionen. Zum anderen kann so aber auch auf fallende Kurse spekuliert werden. Denn dann können die verkauften Papiere zu einem späteren Zeitpunkt günstiger zurückgekauft werden. Dieses Vorgehen kann den Druck auf ohnehin fallende Aktienkurse noch erhöhen.“

Wenn man die vereinfachte Zeitabfolge der Ereignisse nachvollzieht, scheint es so zu sein, daß die Lungenkrankheit Covid-19 tatsächlich der kleine Anlaß gewesen wäre, der die Eruption, den „Crash“ des Weltwirtschaftssystems ausgelöst hätte. Unabhängig davon, inwieweit es sich nun um den großen „Weltsystem-Crash“ oder um einen „Crash“ wie 2008 handelt, liegen Max Otte und Markus Krall mit ihren wesentlichen Aussagen aus dem Jahr 2019 richtig. Diese Feststellung gewinnt angesichts des Artikels eines gewissen Stefan Stahl in der Augsburger Allgemeinen vom 3. Februar 2020 an Bedeutung. Unter dem Titel „Cash mit Crash. Verschwörungstheorien“ werden die Autoren Max Otte sowie Marc Friedrich und Matthias Weik als Verschwörungstheoretiker und „Crash-Demagogen“ verunglimpft. Stahls „Geschichte über Schwarzdenker und das fragwürdige Geschäft mit der Angst der Deutschen“, ist keinesfalls eine fachliche Auseinandersetzung mit den Ausführungen der Wirtschaftsfachleute, sondern billige Schlechtmacherei, gemischt mit Überheblichkeit und Unwissenheit.

Inwieweit Stahl mittlerweile mit dem Dokument seiner Peinlichkeit, seinen „Fake-News“, das fehlende Toilettenpapier ersetzt, ist unbekannt. Immerhin wissen nun wieder einige Hunderttausend Leser mehr, was es mit sogenannten Verschwörungstheorien und der ehrenwerten „Lügenpresse“ auf sich haben kann. Dabei hatte der chinesische Hang-Seng Index am 24.1.2020 sein erstes markantes Tief, der Dow Jones zeigte die später als „Corona Krisenmodus“ bezeichnete Delle, und der Ölpreis befand sich so dramatisch im Sturzflug, daß dieser Preisverfall bereits am 23. und 27.1. unmißverständlich dem Coronavirus zugeordnet wurde. Sollte das Herrn Stahl alles entgangen sein?

 

Wegmarken der WHO

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale öffentliche Gesundheitswesen. Sie wurde am 7.4.1948 gegründet und zählt derzeit 194 Mitgliedstaaten. Ihr vorrangiges Ziel ist die Förderung der Gesundheit als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens weltweit. Dazu gehört übrigens auch die seit 1987 mit der Weltbank, der UNFPA (UN Bevölkerungsfonds) und der USAID (weltweit größte Abnehmer pharmazeutischer Verhütungsmittel) betriebene „Safe-Motherhood-Initiative“ zur weltweiten Bevölkerungskontrolle (hauptsächlich Verhütung, auch illegal), finanziert von Pharmacia & Upjohn. Bei der Bekämpfung von Erkrankungen liegt ihr Schwerpunkt auf Infektionskrankheiten. Mit rund 2,5 Milliarden US-Dollar weist die WHO von allen Sonderorganisationen den größten Jahreshaushalt auf; zu rund 52% in Form freiwilliger Beiträge der Mitgliedstaaten entrichtet und zu rund 43% von Stiftungen, internationalen Organisationen und NGO’s (Nicht-Regierungs-Organisationen) eingetragen (Stand 2016). Einige WHO-Projekte werden als öffentlich-private Partnerschaft finanziert, beispielsweise die „Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung“, GAVI, welche laut allgemein verfügbaren Angaben ihre Geldmittel zu 75% (750 Mio. US-Dollar) von der Bill und Melinda Gates Foundation erhält.

Die Verbindung gesundheitlicher und wirtschaftlicher Interessen wurde der WHO bereits mehrfach vorgehalten. Beispielsweise im Falle des ehemaligen Impfdirektors von 2005, Klaus Stöhr, der nach dem Auftreten des H5N1-Virus (sogenannte Vogelgrippe), mit seiner Warnung vor einer möglichen weltweiten Grippeepidemie, die Regierungen veranlaßte, für viele Millionen Grippemittel (Tamiflu, Relenza) anzuschaffen; wie sich im Nachhinein bewahrheitete vollkommen unnötig! Zwei Jahre später wechselte er zum Pharmakonzern Novartis. Den umgekehrten Weg, von der Pharmaindustrie in die WHO wählte Marie-Paule Kieny. Die Direktorin der WHO-Impfstoffabteilung (bis 2010) war bis 1988 bei Transgene S.A. als stellvertretende wissenschaftliche Direktorin tätig. Sie hatte wesentlichen Anteil daran, daß die WHO am 11.6.2009 die Schweinegrippe (H1N1) als Pandemie ausrief. Entsprechend der kurz zuvor, am 27.4.2009 geänderten, aufgeweichten Kriterien für diese höchste Alarmstufe war (und ist) es damit allen Ländern möglich, den Notstand zu verhängen und damit den allgemeinen Rechtszustand außer Kraft zu setzen.

Nach Aufhebung der Pandemie-Alarmstufe für die Schweinegrippe hagelte es vielfach Kritik an der völlig überzogenen Einstufung und den verhängten Maßnahmen. Dazu bemerkte man seitens der WHO lediglich, daß es immerhin eine „gute Übung für den Ernstfall“, gewesen sei. Im Jahr 2010 ging der Europarat dem Verdacht nach, daß es zwischen der WHO und der Pharmaindustrie ein zu enges Zusammenspiel gegeben hatte. Der Leiter dieser Untersuchung, der Brite Paul Flynn, äußerte sich dazu in einem Bericht von Frontal 21: „Meiner Meinung nach ist sie [die WHO] auch heute noch exzessiv beeinflußt von der Pharmaindustrie, die sehr geschickt bei der Manipulation von Gesundheitsangaben vorgeht, zugunsten eigener finanzieller Interessen.“ Vogelgrippe, Schweinegrippe, Covid-19 – die Szenarien (dt.: Vorgang aber auch Drehbuch) ähneln sich, Ängste und Maßnahmen werden hysterisch gesteigert. Vom Übungsfall sind wir nun offensichtlich beim Ernstfall angelangt.

 

Covid-19

Der Virologe Alexander Kekulé stellte fest: „Mitte Januar war klar, was hier los ist: Das SARS-Virus ist zurück!“ Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang eine Meldung zur SARS-Epidemie 2002/3. Demnach waren dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) bereits Wochen vor den offiziellen Meldungen Informationen über die Lungenkrankheit SARS und deren Verbreitung bekannt. Entsprechende Angaben wurden der Bundesregierung und den Gesundheitsbehörden zugeleitet. Wenn also bereits Mitte Januar allgemein klar war, auf welches Ausmaß die in China aufgekommenen Pneumonia-Erkrankungen hinweist, müssen dann nicht die Geheimdienste bereits zum Jahresbeginn 2020 im Bilde gewesen sein? Auf Grund der Erfahrungen mit der SARS-Epidemie, der Vogelgrippe und der Schweinegrippe sowie der Erkenntnisse aus den jährlich im Winter auftretenden Grippewellen und Lungenkrankheiten in Deutschland, die offiziellen Angaben zur Folge jedes Mal an die 20.000 Menschen das Leben kosten, hätte die Bundesregierung somit spätestens Anfang Februar in der Lage sein müssen, eine fachlich begründete, sichere Bewertung zur Covid-19-Erkrankungswelle vorzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt lag die Zahl der Infizierungen in China bei rund 20.000, die der Toten bei über 300. Die ersten Infektionen waren in Südkorea am 20.1. sowie in Italien und Deutschland am 28.1. gemeldet worden. Die Regierung Taiwans hatte bereits in den ersten Januarwochen einschneidende Maßnahmen ergriffen. Die WHO hatte am 30.1. die internationale Notlage festgestellt (Warnstufe 5).

Die Bewertung der Bundesregierung hätte eine klare und eindeutige Beurteilung mit einer Fallunterscheidung als Ergebnis aufweisen müssen: Entweder (Fall A) ist der Coronavirus derart ansteckend und gefährlich (Seuche, Epidemie, Pandemie), daß entsprechend konsequente, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen sind, oder (Fall B) der Coronavirus ist mit seinen Folgen (vor allem schwerste Erkrankungen und Todesfälle), in Bezug auf Deutschland, mit den Auswirkungen bekannter Grippewellen und Lungenerkrankungen vergleichbar, so daß die Infektionswelle wie in den Jahren davor (in denen man auch nicht immer über den geeigneten Impfstoff verfügte) ertragen werden kann. Eine Beurteilung der Covid-19-Welle hätte letztlich in allen europäischen Ländern, ob einheitlich oder nicht, allerspätestens Mitte Februar 2020 vorgenommen werden müssen.

 

Covid-19-Bewertung, Fall A

Im ersten Falle, der Bewertung der Folgen des Coronavirus SARS CoV-2 als eine hochansteckende und vielfach lebensbedrohliche Epidemie, hätte die Bundesregierung den Wettlauf gegen die Zeit, d. h. den Kampf gegen eine grassierende Ansteckung und die Behandlung schwer Erkrankter ohne Verzug, als erste Maßnahmen konsequent angehen und umsetzen müssen. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG, 2000) hätte alle erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Zu dieser Bewertung paßt auch die auf DAZ.online am 31.1.2020, einen Tag nach Ausrufung des internationalen Notstandes durch die WHO, wiedergegebene Äußerung des Gesundheitsministers: „Wichtig sei, schnell Infektionsketten zu unterbrechen. ‚Ein Gesundheitswesen wie unseres kann das.‘, sagte Spahn.“ Ebenfalls auf DAZ.online wird Selbiger am 23.2.2020 mit einer eher gegensätzlichen Aussage wiedergegeben: „Oberstes Ziel sei es, Zeit zu gewinnen, indem man unnötigen und unerkannten Infektionen so gut es geht vorbeugt. ‚Es zeigt sich, daß wir mit jeder Woche, die wir gewinnen, besser damit umgehen können, weil wir dann die Bevölkerung besser aufklären können und weil wir zielgenauere Behandlungsoptionen haben‘, so Spahn.“ Zeit gewinnen, wofür oder für wen?

Damit sich die Krise für die Pharmaindustrie und die Großspekulanten besser rechnet? Damit der Notstand ausgerufen werden kann, um – rechtsstaatliche Verhältnisse außer Acht lassend – die Bürger unter Druck zu setzen und sich eine günstige Stimmungslage für die Verschärfung des bisherigen Infektionsschutzgesetzes zu verschaffen? Vor dem Hintergrund des Zeitverlustes wirft nicht nur der Virologe Alexander Kekulé der Bundesregierung zu zögerliches Verhalten vor. Der Chefredakteur von T-Online, Florian Harms, schreibt als ein Beispiel unter vielen am 21.3.2020, 11.34 Uhr: „[…] Lange Denkpausen auf Merkelsche Art, die wir uns in Deutschland auf dem Weg zu ersten Maßnahmen erlaubt haben, sind dabei aber nicht drin. Zum Vergleich: Sobald am Ende des vergangenen Jahres diffuse Berichte über eine seltsame, unbekannte Lungenentzündung die Runde machten, schickte Taiwans Gesundheitsbehörde ihre Leute sofort zum Fiebermessen und ließ Ankömmlinge aus Wuhan noch im Flugzeug beäugen. Ein paar Tage später steckte man Reisende, die in den vorangegangenen Wochen auch nur für einen Tag Wuhan besucht hatten, bereits bei zarten Symptomen in Quarantäne.

Der Rest der Welt schlummerte derweil noch selig im Tiefschlaf. Gesamtzahl der Fälle, weltweit, zu diesem Zeitpunkt: 59 Tote, weltweit: keine. Taiwans Intervention: sofort und entschieden. Lektion Nummer eins also: früh aufstehen. Südkorea wiederum hat den Startschuß zwar verschlafen, dann aber sein exzellentes medizinisches Netzwerk aktiviert, das zur Epidemiebekämpfung aufgebaut wurde – und dieses Netzwerk testet, testet, testet. Kein Fall darf unentdeckt bleiben. Das funktioniert, weil die Bevölkerung mitmacht, freiwillig, unverzüglich, aus Verantwortung für ihre Mitmenschen. Jeder, der Symptome hat, schaut an einer der mobilen Teststationen vorbei, hat die Prozedur nach wenigen Minuten hinter sich. Das Ergebnis – und gegebenenfalls der Quarantänebefehl – kommt per Anruf oder SMS.“

Die Bundeskanzlerin hingegen war abgetaucht, andere politische Mandatsträger trauten sich nicht bzw. viel zu spät aus der vermeintlichen Deckung. Auf diese Weise verstrichen wichtige sechs Wochen, mindestens; wie viele Menschenleben bei rechtzeitigem, richtigem Handeln, allein in Deutschland hätten gerettet werden können, wird man möglicherweise erst in Monaten feststellen können. Selbst in der weiteren Folge, z. B. bis Mitte oder Ende Februar, hätte man angesichts der rasenden Ausbreitung in Asien noch zahlreiche abwehrende und vorbeugende Maßnahmen ergreifen können. Stattdessen wurden erst am 16.3. die Schulen geschlossen und am 23.3. bundesweit eine Kontaktsperre sowie am 27.3. in Bayern eine Ausgangssperre verhängt. Das späte Ergreifen von Maßnahmen ergibt erst einen Sinn, wenn man sie mit der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, in Bayern am 25.3. und bundesweit am 27.3., in Zusammenhang bringt.

Muß man demzufolge die vielen Toten, welche Covid-19 bislang gefordert hat und zunächst noch weiter fordern wird, im ärgsten Fall als „Kollateralschaden“ einstufen? Dieser Gedanke mag unglaublich klingen, er entspringt allerdings einem geschichtlichen Vergleich. Während des Kosovokrieges 1998/9 war es der damalige NATO-Pressesprecher Jamie Shea, der den Begriff „Kollateralschaden“ (Verharmlosung der Inkaufnahme der Tötung Unschuldiger als Nebensächlichkeit) als Teil der offiziellen Sprachregelung der NATO entlarvte. Aus Sicht der westlichen Zivilgesellschaft und ihrem globalen Anspruch auf Verwirklichung ihrer Moralvorstellungen würde man ein solch menschenverachtendes Verhalten möglicherweise der kommunistischen Regierung Chinas und auch dem russischen Präsidenten Wladimir Putin zutrauen, möglicherweise noch dem US-Präsidenten Donald Trump. Insofern wird eine solche Anmassung weder die Bundeskanzlerin Angela Merkel noch unsere übrigen Regierungsvertreter treffen können; umso schwerer wiegt in diesem Fall, dem einer angenommenen, hochansteckenden, Länder und Erdteile übergreifenden und vielfach lebensbedrohlichen Epidemie und zu befürchtenden Pandemie, der Vorwurf der Fehleinschätzung, Zögerlichkeit und Schlamperei. Oder wurde die Lage womöglich doch falsch eingeschätzt oder eben aus einem ganz anderen Blickwinkel heraus beurteilt? Handelt es sich um einen globalen Großversuch und um ein bewußtes Verzögern?

Wolfram Nahrath schärft den Blick noch in eine andere Richtung: „Es besteht angesichts der in dieser Form noch nie dagewesenen Einschränkungen der Freiheitsrechte der Verdacht, daß die Verantwortlichen in Bundes- und Landesregierungen in der Vergangenheit ihre Schutzpflichten gegenüber dem Volk massiv verletzt haben und damit zumindest grob fahrlässig den Tod oder schwere Erkrankungen zehntausender, wenn nicht hunderttausender Menschen zu verantworten haben. Jedenfalls dann, wenn dieselben Leute heute sagen, daß die jetzigen Einschränkungen der Grundrechte notwendig und rechtmäßig seien, um der Pandemie Herr zu werden.“

 

Zeit für Großspekulanten

Es ist festzustellen, daß es vor allem der Zeitfaktor war, die unverhältnismäßig lange Zeitspanne politischer Untätigkeit, welche nicht nur Covid-19, sondern auch die Spekulationsgeschäfte erst richtig in Fahrt brachte und gleichzeitig die Realwirtschaft, d. h., das herstellende und dienstleistende Gewerbe in Deutschland vor ungeheure Schwierigkeiten stellt; ebenso wie das öffentliche und private Leben. Daß das spekulative Geldkapital eine solche Not schamlos und unter Inkaufnahme unterschiedlicher „Kollateralschäden“ (z. B. auch Privat- und Firmeninsolvenzen) überhaupt in solch rücksichtsloser Weise ausnützen kann, wirft auf die Handlungsfähigkeit und Handlungswilligkeit der westlich-kapitalistischen Regierungen ein erbärmliches Licht. Wollte, konnte oder durfte man diese Spekulation (Leerverkäufe, Umverteilung, Schnäppchengier) nicht bzw. erst sehr spät unterbinden? Müßte in einer globalisierten Welt nicht gerade in solch einem Fall eine weltumfassende Solidarität der Menschlichkeit greifen?

Den spekulativen Corona-Profiteuren in den Arm zu fallen, ohne faulen Kompromiß, das wäre doch eine wahrlich würdige, historische Tat der ehemals mächtigsten Frau der Welt – möglicherweise auch im Sinne christlicher Nächstenliebe oder gut gemeinten Weltbürgertums gewesen. Offensichtlich ist die Einflußnahme des internationalen Geldkapitalismus auf unsere demokratisch gewählte Regierung aber größer, als deren Verpflichtung gegenüber dem deutschen Volk, nämlich, „[…] Schaden von ihm zu wenden […]“, (GG Art. 56). Der Abstieg von einer Demokratie hin zu einer von (geld-)wirtschaftlichem Lobbyismus geprägten „Technokratur“ (Konrad Lorenz) oder „Lobbykratur“ ist seit geraumer Zeit ohnehin genauso deutlich nachvollziehbar, wie die Kursabstürze und Wertverluste an den Aktienmärkten bzw. bei den Rohstoffen in den vergangenen Wochen.

Daß man die Lage außerdem noch zuspitzt, indem Rußland über den Ölpreis wirtschaftlich zusätzlich unter Druck gesetzt wird, belegt einmal mehr, daß unter dem Begriff „Kollateralschaden“ längst ein wirkungsvolles Werkzeug internationalen politischen Handelns zu verstehen ist. Bei solcherlei Spiel mit dem Feuer ist der Aggressor nicht zwangsläufig derjenige, der den ersten (Abwehr-)Hieb führt.

 

Covid-19-Bewertung, Fall B

In Bezug auf die Bewertung und nachfolgende Beurteilung der Lungenkrankheit Covid-19 bleibt noch der andere Fall zu erörtern: Die Erkrankungswelle ist mit den in Deutschland vorliegenden Erfahrungen vergangener Jahre vergleichbar, die medizinische Versorgung wird insgesamt als noch ausreichend eingestuft, und es sind somit keine besonderen Seuchenmaßnahmen erforderlich. Eine solche Gesamtbeurteilung liegt durchaus im Bereich des Möglichen. Sowohl bei der Vogelgrippe (2005) als auch bei der Schweinegrippe (2009) hatte sich die WHO für ihre gezeigte „Überreaktion“ verteidigen müssen. In beiden Fällen hatten sich die Grippeerkrankungen als geringes bis mäßiges Gesundheitsrisiko gezeigt. Somit hatte auch kein Grund für die Ausrufung einer Pandemie bestanden. Einzelne Staaten haben sich mit ihren politischen Entscheidungen zumindest bis Ende März eher an diese Erfahrung angelehnt, z. B. Schweden, Japan, Rußland, und die USA; im übrigen auch Prof. Lothar Wieler, der Leiter des Robert-Koch-Institutes, der jedoch Anfang März in den Coronagang hochschalten mußte: Am 2.3. stufte er das Risiko als „gering bis mäßig“ ein – am 17.3. als „hoch“. Schließlich gibt es eine ganze Reihe ernstzunehmender Äußerungen und Belege ausgewiesener Fachärzte und Fachleute, die die Covid-19-Welle in dieselbe Größenordnung einstufen, wie die Lungenkrankheit SARS und andere bekannte Grippewellen bzw. ansteckende Lungenerkrankungen. Auch bei dieser Betrachtung soll die Frage: Virus oder nicht? ausgeklammert werden.

Klärende und mäßigende Stellungnahmen liegen zum Beispiel von Prof. Dr. med. Sucharit Bakdi, Prof. Dr. Karin Mölling und Dr. med. Wolfgang Wodarg vor. Wodarg war übrigens bis 2010 als Mitglied des Europarates stellvertretender Leiter der deutschen und stellvertretender Leiter der sozialistischen Fraktion. Einige seiner wesentlichen Aussagen sind: „Der SARS-2-CoV-Test fällt positiv aus, egal, ob jemand krank ist oder nicht. Der Test findet die Virus-Bruchstücke bei Gesunden, bei Menschen mit Schnupfen und Heiserkeit, bei Schwerkranken, bei Beatmeten und sogar noch bei Verstorbenen. Man sollte deshalb nicht von Infizierten sprechen, sondern von Test-Positiven.“ Auffälligkeiten zeigen die Fallsterblichkeiten unterschiedlicher Länder. Während die Sterberate je registriertem Fall in Italien bei 9,3% liegt und weltweit 4,3% beträgt, liegt sie in Deutschland bei 0,4% (Stand 23.03.2020) bzw. 0,4 bis 2,0% (Stand 10.4.2020). Die Unterschiede beruhen u.a. auf folgenden Gründen:

 

a) In Italien wird praktisch jeder Verstorbene getestet, unabhängig von der Todesursache. Fällt der Test positiv aus, wir der Tote den Covid-19- Fällen zugerechnet; in Deutschland erfolgt die Zuordnung zumindest teilweise ursachenbezogener.

b) Im Vergleich mit Deutschland ist in Italien unter den Covid-19-Toten der Anteil älterer Menschen über 70 Jahren wesentlich höher. Dies bestätigt allgemeine Aussagen, wonach ältere Menschen anfälliger auf Erkrankungen dieser Art sind. In China betragen die Sterblichkeitsraten der verschiedenen Altersklassen (Stand 17.02.2020): Über 80 Jahre – 14,8%; 70-79 Jahre – 8,0%; 60-69 Jahre – 3,6%; 50-59 Jahre – 1,3% und darunter 0,4 bis 0,0%.

c) Damit im Zusammenhang sind Vor- und Mehrfacherkrankungen bedeutsam. Die Sterblichkeitsrate von Menschen ohne Vorerkrankungen lag demnach (siehe b) bei 0,9% und bei Vorerkrankungen von Krebs, der Atemwege oder des Herz-Kreislauf-Systems bei 5,6 über 6,3 bis 10,5%.

d) Natürlich sind auch Unterschiede im Lebensalltag von Belang: Ernährung, Gesundheitsbewußtsein, Leistungsfähigkeit und Disziplin, Alltagshygiene, Wohnverhältnisse (ärmliche, beengte Wohnverhältnisse oder naturnaher Lebensraum), Naturbewußtsein, örtliche Luftverschmutzung.

 

Darüber hinaus wird für Deutschland und einige andere Länder belegt, daß sich weder die Anzahl der Grippeerkrankungen im Jahresverlauf noch die der fieberhaften Atemwegserkrankungen im Winter 2019/20 bislang von den Verläufen im Winter der vergangenen Jahre ab 2016/17 unterscheiden. Derzeit liegen eher geringere Fallzahlen vor, einschließlich der Toten (Covid-19 bis 10.4.2020 rund 2.500). Auch die Anzahl der Test-Positiven von bislang 120.000 fällt im Vergleich mit den registrierten Grippe-Infizierten (!) des Winters 2017/18 (165.000) nicht aus dem Rahmen. Im übrigen wurden bei Grippe-Infektionen bislang keine flächendeckenden Tests vorgenommen, so daß keine Zahlen vorliegen, die man mit der 2/3-Hypothese des Virologen Christian Drosten vergleichen könnte. Flächendeckendes Testen scheint ohnedies unsinnig. Es führt vor allem zu Verwirrung und Panik und nutzt insbesondere der Pharmaindustrie. Drosten nimmt an, daß sich im Laufe der Zeit zwei Drittel aller in der Bundesrepublik lebenden Menschen infizieren werden, also rund 55 Millionen. (Sollen die allesamt getestet werden? Womöglich mehrfach, da sich der Infektionsstand mit der Zeit ändert?) Daraus berechnet er anhand einer Sterberate von 0,5% eine Gesamtzahl von 278.000 Corona-Toten. Sein Kollege Kekulé kommt nur auf 40.000. Wer sich als Verkünder der Corona-Katastrophe so weit aus dem Fenster gelehnt, sprich: auch angegriffen hat, kann nicht mehr zurück. Also: Augen zu und durch – auch das ist Politik und menschlich zudem. Allerdings ist es für die Belastung der Krankenhäuser, der Ärzte und des Pflegepersonals ein großer Unterschied, ob zum Beispiel 40.000 Sterbefälle oder um das 7-fache mehr zu bewältigen sind (oder auch die Hälfte weniger?).

Mittlerweile erfährt Drosten auch Gegenwind. Immer mehr Fachärzte melden sich zu Wort, weil sie aufgrund andersartiger eigener Erkenntnisse nicht bereit sind, die Pandemie-Panik des bis dato bundesweiten Chefvirologen, auf ihrem Rücken austragen zu lassen. Kritik an seinen Äußerungen begegnet er mit Gegenangriffen. Andererseits wurde am 31.3.2020 auf T-Online.de berichtet: „Der Virologe Christian Drosten denkt darüber nach, sich aus den Medien zurückzuziehen. […] er sei in einer E-Mail am Sonntag persönlich für den Selbstmord des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer (CDU) verantwortlich gemacht worden. […] Der Virologe kritisierte, in den Medien werde wiederholt das Zerrbild des Entscheidung treffenden Wissenschaftlers gezeichnet, obwohl Politik wie auch Wissenschaft immer wieder klarstellten, daß dem nicht so sei. […] Aber auch die Wissenschaft bekomme ein Problem, wenn das Bild des Forschers mit Projektionen belegt werde, die gar nicht existierten oder ihnen Dinge angehängt werden, die so nicht stimmten. ‚Wir sind inzwischen an einem Punkt, an dem die Wissenschaft demnächst den geordneten Rückzug antreten muß, wenn das nicht aufhört‘.“

Im Übrigen erscheint es bemerkenswert, daß Drosten und Olfert Landt, der maßgebende Hersteller der Corona-Testsätze (Fa. TIB-Molbiol Syntheselabor, Berlin) seit Jahren eng zusammenarbeiten und auch gemeinsam Veröffentlichungen zu Forschungsarbeiten verfassen, so 2009 und jetzt am 23.1.2020 in „Eurosurveillance/PMC6988269“. Gemeinsam mit anderen universitären und behördlichen Forschern – die Fa. TIB-Molbiol ist dabei das einzige Wirtschaftsunternehmen – schreiben sie über die Bestimmung des neuen Coronavirus (2019-nCoV) mittels des Echtzeitverfahrens RT-PCR. Die Arbeiten hatte man gut organisiert und aufgeteilt, wobei ein Großteil der Experimente bei TIB-Molbiol durchgeführt worden sein dürfte. Am 23.1., also am selben Tag, als über den Bezirk Wuhan die Quarantäne verhängt wurde, präsentierten die Forscher eine validierte Diagnose-Ablaufbeschreibung („validated diagnostic workflow“) für Corona-nCoV! Eine Leistung, die viel voraussetzt und aller Anerkennung wert ist.

 

Fortsetzung folgt…

 

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