Beweislastumkehr in Berlin – Grüner plant weitere Gängelung der Polizei

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Der Berliner Justizsenator Dr. jur. Dirk Behrendt (Die Grünen) hat einen mehr als nur fragwürdigen Gesetzesvorstoß eingebracht. Demnach sollen Beamte der Polizei künftig in der Pflicht sein, ihre Unschuld zu beweisen, wenn sie des „Rassismus“ beschuldigt werden. Die Polizei läuft Sturm, die Opposition ist sprachlos und das zu Recht: Denn die Schuld des Angeklagten zu beweisen, das ist Aufgabe des Staatsanwalts, es ist nicht Aufgabe des Beklagten sich von Schuld zu befreien – es besteht die Unschuldsvermutung. Bis zum Beweis seiner Schuld ist jeder Angeklagte unschuldig – dieses rechtliche Fundament soll nun gerade dem Polizeibeamten genommen werden. Der Justizsenator entzieht dem Beruf des Polizisten per se die Unschuldsvermutung und lastet es dem diensttuenden Beamten auf, seine Unschuld auch noch selber zu beweisen. Ob da wohl jemand in Strafrecht und Strafprozeßrecht ein paar Vorlesungen geschwänzt hat?

 

Offener Drogenhandel in Berlin

Es ist erlebte Wirklichkeit in Berlin, daß man auf dem Heimweg von der Arbeit oder am Abend am Dehkreuz des S-Bahnverkehrs an der Warschauer Straße angesprochen wird mit: „Was kauf’n?“ Diese freundliche, vertriebliche Erstansprache findet dort in der Nähe mehrerer Partymeilen im Bahnhof und entlang der gesamten Warschauer Brücke auf stattlichen 224m statt. Auch im Görlitzer Park werden offen Drogen verkauft, aber, und das ist polizeibekannt, ausschließlich von stärker pigmentierten Nichtdeutschen.

Schon vor Monaten sprühten antifaschistische Meinungsmacher auf die Gehwege im Görlitzer Park: „Gegen Polizeirassismus“. Und sie markierten so die Stellen, wo sonst Drogen aus bunten Händen gegen farbiges EZB-Papier eingetauscht wurden als „Orte des Rassismus“. Was war denn nun wieder in Berlin geschehen?, frage sich die Republik. Eben just im Görlitzer Park waren diejenigen, bei denen man sich sonst die Mittel für eine verklärende Sicht auf die Welt besorgen konnte, von der Polizei festgenommen worden. Und da die festgenommenen Verdächtigen allesamt von dunklerer Hautfarbe waren, war das für dauerempörte Linke erwiesenermaßen Polizeirassismus. Was konnte es sonst sein? Dass die Drogendealer sich in ihren Reihen nicht einmal um die Einhaltung der Frauenquote gekümmert hatten scheint den Gesinnungswächtern des linken Randes dagegen entgangen zu sein.

 

Nicht nur Beweislastumkehr

Kommt der Anklagepunkt „Rassistische Beleidigung“ auf, so wird der Polizist suspendiert und die ausfallenden Stunden und Überstunden müssen von anderen Kollegen übernommen werden. Die Personaldecke wird dünner, die Überstunden mehr, die Frustration wächst, aber der Fahndungsdruck auf die Dealer nimmt ab. Jeder Polizist wird sich folglich zweimal überlegen, ob er Initiative zeigt und durchgreift oder gezielt wegsieht, um seinen Arbeitsplatz zu behalten. Sieht man übrigens in den Berliner Polizeiticker, so liest man das Wort „rassistische Beleidigung“ tagtäglich – zum Teil mehrmals.

Potentielle Opfer einer „Rassistischen Beleidigung“ gibt es in Berlin genug. Es wird nur eine kurze Zeit brauchen, bis sich der neuste Trick des Schutzes gegen die Exekutive auch unter kriminellen Banden, Großfamilien-Clans und dem Kleinkriminellen um die Ecke herumgesprochen hat. Wenn schon die grüne Politik die Polizei nicht abschaffen kann in Berlin, so kann durch diese anstehende Verordnung wenigstens eins sichergestellt werden: Nämlich, daß die Straftäter die Polizei lahmlegen können und nicht mehr umgehrt.

Die einzige übrigens, die von dem ganzen Thema nicht profitieren kann, ist jene Bevölkerungsgruppe, die diesen ganzen Irrsinn mit ihrer Arbeit und dem abgezogenen Steuergeld finanzieren darf.

1 Kommentar

  • Nur mal sich informieren als was die Wortmarke Polizei auf dem Patentamt München registriert ist, dann erübrigt sich jeder weitere Kommentar.

    Roman 06.06.2020
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