München-Ludwigvorstadt: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

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Vorsicht Ausländergewalt Am Montag, den 15.06.2020, erhielten zwei Polizeibeamte der Polizeiinspektion 16 (Hauptbahnhof) im Rahmen der Streife von Zeugen den Hinweis auf eine Schlägerei in der Schillerstraße zwischen einem 36-jährigen Afghanen und einem 52-jährigen Griechen.

Laut derzeitigem Ermittlungsstand ging der Schlägerei ein grundloser Angriff des 36-Jährigen auf den 52-Jährigen voraus.

Die Polizeibeamten begaben sich daraufhin zur Einsatzörtlichkeit, wo die beiden Beteiligten der Auseinandersetzung noch angetroffen werden konnten. Während der Identitätsfeststellungen und Abklärungen des Sachverhalts lief der 36-Jährige nervös auf und ab und verhielt sich aggressiv und unkooperativ. Nach einer mehrmaligen Aufforderung, sich ruhig zu verhalten, schlug der 36-Jährige unvermittelt den Arm der Polizeibeamtin weg, griff nach ihrer Dienstwaffe und versuchte diese aus dem Holster zu reißen. Dies konnte seitens der Polizeibeamtin durch einen Griff an die Hand des 36-Jährigen nur unter starkem Kraftaufwand verhindert werden. Der Afghane versuchte weiterhin, an die Waffe zu gelangen, doch mit Hilfe des zweiten Polizeibeamten konnte die Situation geklärt werden, indem der sich beharrlich wehrende 36-Jährige zu Boden gebracht wurde.

Durch die eingesetzten Kräfte wurde der 36-Jährige letztendlich zur weiteren Sachbearbeitung zur Polizeiinspektion gebracht. Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgte die Überstellung in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München. Der 36-Jährige wurde wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angezeigt.

Die beiden Beamten erlitten durch die Widerstandshandlungen leichte Verletzungen. Weiteren Ermittlungen werden vom Kommissariat 24 geführt.

Obwohl ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) eine schwere Straftat darstellt und mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird, darf nach bisherigen Erfahrungen getrost bezweifelt werden, dass der Täter lange in Untersuchungshaft verbleiben und später für seine Tat eine lehrreiche und vor weiteren Taten abschreckende Verurteilung erhalten wird.            Stattdessen ist – wie in der Vergangenheit in unzähligen vergleichbaren Fällen ersichtlich – zu erwarten, dass eine allfällige Verurteilung bloß zu einigen Sozialstunden oder einer geringen bedingten Geldstrafe erfolgen wird, welche keinerlei Abschreckung vor weiteren Straftaten bewirkt. Die Partei “Der III. Weg” fordert deshalb ein Ende der Kuscheljustiz und die umgehende Abschiebung von kriminellen Ausländern.

1 Kommentar

  • Am Ende sollten sich die beiden Staatsdiener für ihren systematischen Rassismus noch entschuldigen und „das Knie beugen“.

    Benjamin Dittmar 26.06.2020
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