Eilmeldung: Gericht kippt Verbot von Querdenken 711 – “Versammlung für die Freiheit“ in Berlin

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Wie zu erwarten hat das Berliner Verwaltungsgericht die Verbotsverfügung der Polizei für eine geplante Demonstration gegen die Corona-Politik der BrD gekippt. Jedoch will das Land Berlin nun vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik schon kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz erklärte. Das Kalkül dahinter dürfte klar sein: Man will die erwartet hohen Teilnehmerzahlen minimieren.

Das Gericht erließ wider erwarten keine Maskenpflicht, sondern verschob nur den Standort der Hauptbühne. Außerdem muss zwischen Videowänden ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Der Veranstalter muß durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung den Mindestabstand einhalten.

Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung damit, dass absolut keine Voraussetzungen für ein Verbot der Verasntaltung vorlägen. Einerseits gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheitt, und die Veranstalter selbst hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land Berlin habe weder dieses Konzept ausreichend geprüft, noch könne es nicht darlegen, warum dies nicht eingehalten werden sollte.

Auch diesmal werden Mitglieder unserer Partei „DER III. WEG“ vor Ort sein. Auf unserer Weltnetzseite werden wir mit einem Liveticker aus Berlin über die Geschehnisse berichten.

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