Es steht nicht gut um die Meinungsfreiheit in Deutschland. Jüngstes Beispiel ist das Verbot der Großdemonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen am 29. August in Berlin. „Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird“, begründete Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) u.a. das Verbot und macht damit deutlich, worum es in Wirklichkeit geht – Gesinnungskontrolle und Unterdrückung missliebiger Meinungen. Die Gegenproteste gegen die verbotenen Demonstrationen dürfen übrigens stattfinden. Hier gehen die Behörden davon aus, dass sich die Gegendemonstranten an die Hygiene-Regelungen halten.
Im „Kampf gegen rechts“ scheint alles erlaubt
Kennzeichen des Rechtsstaats ist allerdings, dass bei der Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht zwischen „guten“ oder „schlechten“ bzw. „richtigen“ oder „falschen“ Meinungen unterschieden wird. Daran ändert auch der stets bemühte Hinweis auf die „wehrhafte Demokratie“ nichts. Wenn selbsternannte Demokraten im Namen der Freiheit Freiheitsrechte aushebeln wollen, ist Vorsicht geboten.
Doppelte Maßstäbe bei Grundrechten sind nationale Bürger seit langem gewöhnt. Entlarvender Höhepunkt war in dieser Hinsicht sicherlich die Weigerung der Stadt Wetzlar im Jahr 2018, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der NPD umzusetzen und der Partei die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung zu stellen. Folgen hatte dieser einmalige Vorgang für die Verantwortlichen natürlich keine. Wenn im „Kampf gegen rechts“ nicht einmal mehr Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts befolgt werden, dann ist der Weg in die Bananenrepublik nicht mehr weit.
Freiheit nur auf dem Papier?
Dabei macht die herrschende Klasse munter weiter. In Sachsen-Anhalt arbeitet das Innenministerium gerade an einer Gesetzesänderung des Versammlungsrechts, um Kundgebungen von „Extremisten“ leichter verbieten zu können. Natürlich gehe es nicht darum, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, sondern Missbrauch zu verhindern, teilte Ministerpräsident Haseloff (CDU) in bestem DDR-Deutsch mit.
Die Gesetzesänderung soll ermöglichen, dass Demonstrationen auch wegen der Gefährdung der öffentlichen Ordnung untersagt werden können. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Bundesländern. Ein Versammlungsverbot wäre dann auch möglich, wenn auf Kundgebungen die „Würde Einzelner“ oder „ethische Grundsätze“ verletzt würden. Mit der Verwendung derartig schwammiger Rechtsbegriffe ist staatlicher Willkür natürlich Tür und Tor geöffnet.
Willkommen in der DDR – willkommen in der Zukunft
Die Grenze zwischen erlaubt und verboten zieht üblicherweise das Strafgesetzbuch, das sich seinerseits an den Bestimmungen der Verfassung orientieren muss. Nun hat die BRD bekanntlich keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz und zusammen mit den bereits bestehenden Gesinnungsparagraphen, allen voran jener der „Volksverhetzung“, bereits mehr als genügend Systemfehler.
Papier ist geduldig und formale Freiheiten, die im Ernstfall mit fadenscheinigen Begründungen ausgehebelt werden, sind praktisch wertlos. Weitere Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mögen den Systemparteien und ihren Steigbügelhaltern auf dem Weg in die „Demokraten-Diktatur“ sehr gelegen sein – für den selbstdenkenden Bürger markieren sie eine rote Linie, deren Überschreiten zum Widerstand aller freiheitsliebenden Deutschen zwingt. Oder soll die DDR unsere Zukunft sein?
Herr Geisel als ehemaliger SED-Kader hat nur eines gelernt- dreh den Arsch in den Wind, der dir den Furz von der Nase fern hält. Der Mann hat weder Charakter noch Anstand, sonst wäre er zurück getreten.
Gelernt hat er das von BundesMutti…
Diese Witzfigur gehört abgewickelt, so wie der ruhmreiche Flughafen unserer ehemaligen Reichshauptstadt.