Die Polizei war überfordert und setzte schließlich Wasserwerfer und Tränengas ein, um der Lage Herr zu werden. Dabei sind rund 50 Demonstranten festgenommen worden. Die Regierungseliten haben nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern mit ihren kaum verhältnismäßigen Einschränkungen des öffentlichen und zivilen Lebens, bishin zu einschneidenden Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger, für einen wachsenden Unmut der Massen gesorgt, welche zunehmend die Gefährlichkeit der Pandemie, die solche Zwangsbestimmungen rechtfertigen soll, anzweifeln.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung zählt in der BRD nicht mehr
In Deutschland will man indes der Polizei umfangreiche Sonderbefugnisse gewähren, die sogar eine grobe Verletzung der im BRD-Grundgesetz festgelegten Grundrechte, wie der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG), darstellen. So können in Berlin fortan Polizisten Wohnungen ohne richterlichen Beschluss betreten und durchsuchen, sobald deren Inhaber von Nachbarn dabei denunziert werden, private Feiern mit Personen aus mehr als zwei Haushalten oder mit mehr als 10 Personen auszurichten. Die Polizei ist dann auch zur Identitätsfeststellung befugt und kann im Zweifel Personen festsetzen. Offensichtlich zählen die „hohen Ideale“ des Grundgesetzes nicht mehr, sobald diese den Bürgern die Möglichkeiten geben, sich den Eingriffen des Staates zu entziehen. Mit der Corona-Panikwelle hat der Apparat aber nunmehr die perfekte Gelegenheit gefunden, um den Bundesbürger endgültig zu einem folgsamen und verängstigten Untertan zu machen, der seine Freiheit und seine angeblich verbrieften Grundrechte gerne für ein befriedigendes Gefühl der Sicherheit in einem Nannystaat opfert. Ob diese staatliche Gängelung am Ende nicht doch zu ähnlichen Bildern wie in Prag führt, wo ein Teil der Bevölkerung aufbegehrt, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.