Im vergangenen Jahr ist unsere Partei „Der III. Weg“ zur Wahl zum Europaparlament angetreten. Bundesweit hängten Aktivisten unserer nationalrevolutionären Bewegung Wahlplakate auf. So waren auch in München eifrige Plakatierer unterwegs. Dabei wurden auch Schilder am Platz der Opfer des Nationalsozialismus und am Max-Mannheimer-Platz gegenüber dem NS-Dokumentationszentrum aufgehängt. Diese Plakate hat das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München für „grob ungehörig“ befunden und deshalb einen Bußgeldbescheid gegen den Stützpunktleiter München/Oberbayern Karl-Heinz Statzberger verhängt. Nun hat das Amtsgericht München den Bußgeldbescheid bestätigt und auch die Zahlung der Kosten des Verfahrens angeordnet. Die Einlegung von weiteren Rechtsmitteln wird geprüft.
Schnellverfahren: Argumente der Verteidigung wurden kaum gewürdigt
Als Beauftragter des damaligen Gebietsverbandes Süd der Partei „Der III. Weg“ und als verantwortlicher Erlaubnisnehmer der Plakatierungserlaubnis für München zur Europawahl 2019 wurde Karl-Heinz Statzberger vom KVR München ein Bußgeldbescheid über 633,50 Euro zugestellt. Der Rechtsanwalt von Statzberger erklärte hingegen in seinem Plädoyer diese Zuordnung für nicht rechtens. Es ist unklar, wer die Plakate im April und im Mai 2019 aufgestellt hat. Statzberger hat sämtliche Plakatierer im Vorfeld auf die Orte hingewiesen, die von der Stadt München für Plakate gesperrt worden sind. Weder der Platz der Opfer des Nationalsozialismus noch der Max-Mannheimer-Platz waren als solche benannt.
Schilder der Partei „Die Linke“ am selben Ort wurden hingegen nicht mit Bußgeldern abgestraft. Die Plakate der Partei „Der III. Weg“ trugen die Aufschriften „Reserviert für Volksverräter“, „Volksverräter stoppen“, „Multikulti tötet!“ und „National Revolutionär Sozialistisch“. Bei allen Plakaten handelt es sich um legale Werbemittel, die auch in mehreren juristischen Verfahren als nicht strafbar eingestuft wurden. Das KVR München stufte die Wahlwerbung jedoch als „Belästigung der Allgemeinheit“ ein, da sie in ihren Augen mit den Motiven an den beiden genannten „geschichtsträchtigen“ Orten als „grob ungehörig“ gelten. Die Bevölkerung würde in Unruhe versetzt werden und das friedliche Zusammenleben würde in Gefahr geraten.
Auch dieser Einschätzung wurde seitens der Verteidigung des angeklagten Stützpunktleiters klar widersprochen. In einer Demokratie darf nicht aus einem vermuteten Empfinden der Mehrheit heraus eine Partei in ihrem Wahlkampf eingeschränkt werden. „Der III. Weg“ muss als junge Partei mit niedrigem Bekanntheitsgrad auf provokante Aktionen setzen, um in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Auch finanziell ist es nicht möglich, einen kostspieligen Wahlkampf analog zu dem der Systemparteien zu führen. Zudem werden Plakate nationaler Parteien oft von linksextremen Straftätern bereits nach kurzer Zeit abgerissen oder verunstaltet.
Das KVR kritisierte insbesondere den Inhalt der Plakate. So würden die Parolen „Reserviert für Volksverräter“ und „Volksverräter stoppen!“ an „rechtsnationalistische Rhetorik aus der NS-Zeit“ erinnern. Doch auf dem Wahlplakat sind auch Fähnchen etablierter Parteien abgebildet, weswegen klar ersichtlich ist, dass es hier nicht um die NS-Zeit geht. Politiker verpflichten sich zur Treue gegenüber dem deutschen Volk. Wer diesen Eid bricht, soll auch in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig verurteilt werden können. Das Wahlplakat erinnert herrschende Politiker also an ihren Eid. Das Plakat „Multikulti tötet!“ würde für einen „unvoreingenommenen Passanten“ die These enthalten, dass Ausländer allesamt gefährliche Straftäter seien. Nach Ansicht der Partei „Der III. Weg“ ergibt sich aus diesem jedoch u. a. auch die Aussage, dass im Zuge der Masseneinwanderung vermehrt Straftaten zu beobachten sind. Dieser Umstand lässt sich den entsprechenden Kriminalstatistiken entnehmen. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass jeder Ausländer ein Straftäter ist.
Zusätzlich bemängelt wurde jedoch auch der Ort der Plakatierung, weil die Plakataktion „(…) vor dem Hintergrund des Holocausts, als unerträglich empfunden und als Verhöhnung der Opfer wahrgenommen (…)“ werden würde. Dass die Wortschöpfung „Multikulti“ während der Zeit des NS nicht gebräuchlich war, und die Plakate „Reserviert für Volksverräter“ sowie „Volksverräter stoppen“ deutlich auf die aktuelle und zukünftige Zeit bezogen sind, war für das Gericht ebenfalls unerheblich. Solche Betrachtungen würden schließlich gegen die angestrebte Verurteilung sprechen.
Gerade mal etwa eine Stunde nach Eröffnung der Gerichtsverhandlung gegen Karl-Heinz Statzberger war das Urteil bereits gefällt: Schuldig im Sinne der Anklage. Auf die Argumentation der Verteidigung ging die zuständige Richterin nur knapp ein. Beobachter des Verfahrens konnten den Eindruck gewinnen, dass die Verurteilung bereits im Voraus feststand. Ein Freispruch hätte wohl auch für ordentlichen Wirbel und für politischen Druck auf die Justiz gesorgt. Die Verteidigung prüft einen möglichen Einspruch gegen das Skandalurteil.
Hier heißt es bis zum bitteren Ende durch ziehen. Haben linke Parteien mehr Rechte?
Ich bin dagegen Menschen aufzuhängen. Auch der Staat sollte keine Todesstrafe vollziehen dürfen. Das Plakat ist also auf die Zukunft bezogen und ernst gemeint? Ehrlich gesagt, habe ich das Plakat bisher immer als Satire aufgefasst – Sehr schwarzer Humor, aber eben kein reales Vorhaben.
Auf dem Plakat ist eine Gefängniszelle, welche für Volksverräter reserviert ist. Wie kommst du jetzt darauf, das jemand aufgehangen werden soll.
Bei Kindermörder finde ich allerdings eine Todesstrafe legitim. Das hat aber jetzt nichts mit dem Plakat zu tun.
Was war anderes zu erwarten? Unabhängige Richter gibt es eben nicht, denn diese werden ja durch die Länderjustizministerien ernannt, nicht vom Volk. Und wie sagte mein Vater bereits: „Wes Brot ich eß des Lied ich sing.“
Nur ganz selten bringen deutsche Richter den Mut auf wirklich gerechte und unabhänige Urteile zu fällen.
Das wird sich auch nicht im jetzigen System ändern.
Daß das hier Geschilderte selbst nach heutigen Maßstäben eines nordkoreanischen „Schuldspruches“ in nichts nachsteht sieht echt ein Blinder mit Hund und Krückstock.
Guß aus SB
Selbstredend muss da weiter gegangen werden. Damit kommen die am Ende nicht durch. Solche Urteile sind an bayuwarischen Amtsgerichten völlig normal. Die gehen selbst dsvon aus das es weiter gehen wird.
Von unserer Seite aus wäre es fatal wenn dies Urteil unwidersprochen stehen bleiben würde. Das würde für künftige Verfahren in ähnlicher Lage dann sehr zu unserem Nachteil!!
Gruss
Steiner
Eins muss man sagen, der Platz für das Plakat war perfekt))! Bald, bald ….
Unfassbar !