Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) hat die Gesetzesvorlage für den Medienrechtsänderungsstaatsvertrag zurückgezogen. Dadurch ist die Erhöhung der Rundfunkgebühren um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat zum 01. Januar 2021 vorerst vom Tisch. Die CDU geht somit einer Abstimmung zusammen mit der AfD aus dem Weg. Nun haben ZDF und ARD eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Erhöhung der Rundfunkgebühren zu erzwingen. Die Vorsitzenden von ARD und ZDF drohen mit „harten Einschnitten“ beim Programm, sollte die Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht durchgewunken werden.
Gebührenerhöhung gekippt?
Die sachsen-anhaltinische CDU hat sich klar gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühr ausgesprochen. Die Anhebung der Rundfunkzwangsabgabe sei in Corona-Zeiten einfach nicht vermittelbar. Damit stellt sich die Landes-CDU aus Sachsen-Anhalt auch gegen ihre Bundestagsfraktion. Eigentlich hätte eine Abstimmung über die Gesetzesvorlage im Landtag stattfinden sollen. Auch in diesem Fall wäre die Gebührenerhöhung wohl gekippt worden, wenn die CDU ihr Versprechen eingehalten und gegen die Erhöhung gestimmt hätte. Doch in diesem Fall hätten die Christdemokraten mit der AfD-Fraktion gestimmt, ein Szenario, das Haseloff und seine CDU unbedingt vermeiden wollten. Die Furcht war groß vor einem zweiten „Fall Kemmerich“ und einer möglichen Intervention aus Berlin.
Mit dem Rückzug der Gesetzesvorlage glaubt Rainer Haseloff, einen Ausweg gefunden zu haben. Vorerst ist die Gebührenerhöhung gekippt. Das Gesetz kann nur mit der Zustimmung aller Landesregierungen durchgewunken werden. Doch die Systemmedien zeigen sich nicht gewillt, die politische Entscheidung in Sachsen-Anhalt zu akzeptieren. So haben ARD und ZDF eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt; auch das Deutschlandradio will einen Eilantrag in Karlsruhe stellen, um den Fall schnellstmöglich verhandeln zu lassen. In den Augen der Systemmedien hat die CDU den Fall widerrechtlich zu einem Politikum gemacht. Die Beitragserhöhung wurde im „staatsfern organisierten KEF-Verfahren“ ermittelt und ist in den Augen der Systemmedien daher für die Politik bindend.
Hinter dem Kürzel KEF versteckt sich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Das Verfahren der KEF läuft wie folgt ab: Die „öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ melden ihren geplanten Bedarf an. Die Kommission überprüft dann diesen Bedarf. Anschließend empfiehlt die KEF den Landesparlamenten die künftige Rundfunkgebühr. Da die KEF nur eine Empfehlung ausspricht, sollten die Bundesländer eigentlich nicht verpflichtet sein, einer Erhöhung der Rundfunkgebühr zuzustimmen. Dennoch gibt sich Tom Buhrow zuversichtlich, einen Prozessausgang im Sinne seiner Institution zu erhalten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann daher mit Spannung abgewartet werden.
Programmeinschnitte angedroht
Sollte die Gebührenerhöhung nicht eingeklagt werden können, droht Buhrow mit Einschnitten beim Programm. Man hätte bereits umfangreiche Sparmaßnahmen vorgenommen und hätte daher keinen weiteren Spielraum für Einsparungen. Insbesondere kleine Rundfunkanstalten wie der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen seien betroffen. Vielen gebeutelten Zwangsgebührenverpflichteten dürfte diese Aussage wie Hohn vorkommen. Selbst wer sich nur peripher mit den Programmen des Staatsfunks auseinandersetzt, gewinnt den Eindruck, dass dort viel Geld verschwendet wird. Fraglich erscheint auch, ob angesichts der Löhne von Menschen wie Tom Buhrow (406 700 Euro Jahresgehalt) oder Ulrich Wilhelm (Bayerischer Rundfunk, 388 000 Euro Jahresgehalt) keine Einsparungen denkbar sind.
Generell hat der Staatsfunk für viele Deutsche berechtigterweise an Bedeutung verloren. Zum Einen hat sich das Medienverhalten vieler Deutsche dahingehend geändert, dass vermehrt Streamingdienste anstelle des klassischen Fernsehens konsumiert werden. Insbesondere die junge Generation nutzt kaum die sogenannten „öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote“. Zum Anderen tritt die antideutsche Doktrin der staatlichen Medienmacher immer deutlich hervor. Das zeigt sich bei der lebensfremden Nutzung der Gendersternchen von Nachrichtensprechern, dem Fehlen wirklich kontroverser Gesprächspartner in Diskussionssendungen oder in Fernsehbeiträgen mit klar antideutscher Intention. In einer aktuellen Studie unter jungen Medienmachern wurde kürzlich festgestellt, dass diese politisch nicht annähernd repräsentativ für die Bevölkerung eingestellt sind. So sind „progressive“ links-grüne Parteien klare Favoriten des Staatsfernsehen-Nachwuchses, nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der Medienmacher würde die kaum noch konservative CDU wählen.
Die Partei „Der III. Weg“ spricht sich generell gegen die Rundfunkzwangsabgabe aus. Die Systemmedien verfolgen seit jeher einen „politischen Erziehungsauftrag“, der einer antideutschen Doktrin folgt. Freilich haben die Herrschenden ein Interesse daran, dem Volk ihre Botschaften zu übermitteln. Nur: Warum muss das Volk diese Indoktrinierung auch noch so offen bezahlen? Die angebliche Staatsferne des Rundfunks ist ein schimmliges Deckmäntelchen.