Leistungsanspruch für Verwundete
Manche ehemalige ausländische Soldaten der SS bekommen monatlich eine Zusatzrente im dreistelligen Bereich aus der BRD überwiesen. Heute haben ca. 2000 im Ausland lebende Menschen deswegen Anspruch auf Leistungen nach dem sogenannten Bundesversorgungsgesetz. Bei den Empfängern kann es sich um Zivilisten handeln, aber auch um ehemalige Wehrmachtssoldaten und Angehörige der Waffen-SS. Der Anspruch besteht für Menschen, die während dieses Dienstes verwundet wurden. Im März 2020 habe das Arbeitsministerium an 2000 im Ausland lebende Berechtigte rund 778 000 Euro überwiesen. Die Rentner sind hochbetagt und so starben von Februar auf März 2020 alleine 33 von ihnen.
Zentralrat der Juden empört
Der Zentralrat der Juden ist über diese rechtskonforme Praxis zu Gunsten der Veteranen empört und will diese nicht länger hinnehmen.
Präsident Josef Schuster sprach gar von einem „unerträglichen Zustand“. Er fordert, dass die Behörden die Rentenempfänger überprüfen und Konsequenzen ziehen müssten. Wer sich ein wenig mit den Ereignissen in dieser Republik beschäftigt, weiß, wie sensibel dieses Thema ist und wie oft es schändlich zur persönlichen Bereicherung missbraucht wird.
Umso erfreulicher ist es, dass das Wehklagen bisher auf taube Ohren stößt und die Geldleistungen weiterhin rechtmäßig mit deutscher Gründlichkeit gezahlt werden.
Frechheit sich überhaupt darüber Gedanken zu machen ! Sollten mal lieber über die Repressionzahlungen debattieren die wir seid 1945 zahlen müssen !
Jetz gehts dann los. Diese kameraden haben ihr letztes hemd gegeben. Oft auch nicht freiwiilig. Und dann solche dummen äußerungen. Weit sind wir gekommen…
„Die BRD unterstützt im Ausland lebende SS-Angehörige.“
„Umso erfreulicher ist es, dass das Wehklagen bisher auf taube Ohren stößt und die Geldleistungen weiterhin rechtmäßig mit deutscher Gründlichkeit gezahlt werden.“
Aber nicht die im Inland, oder?