Punkt 3: Keine Einschränkung der Freiheitsrechte
Bürgerliche Freiheitsrechte stellen für die Partei „Der III. Weg“ ein hohes Gut dar. Daher fordert die Partei unter Punkt fünf ihres Parteiprogramms die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte. Gegenwärtig erleben wir jedoch eine weitreichende Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten. Dabei gehen herrschende Politiker mit einer unverschämten Maßlosigkeit vor. Damit muss Schluss sein! Die Verhältnismäßigkeit muss bei jeder beschlossenen Maßnahme gegen die Covid-19-Pandemie gewahrt werden.
Unter dem Motto „Viel hilft viel“ wird derzeit verboten, was verboten werden kann und erlaubt, was erlaubt bleiben muss. Dieses Prinzip muss auf den Kopf gestellt werden. Die herrschenden Politiker haben es offenbar aus politischen Gründen vermieden, eine Evaluation von bislang verordneten Maßnahmen durchzuführen. Es liegen keinerlei belastbare Daten vor, wie viele Menschen sich beispielsweise in Gaststätten infiziert haben. Eine Anfrage der FDP im bayerischen Landtag hat ergeben, dass der bayerischen Staatsregierung nicht einmal bekannt ist, wie viele Ämter die obligatorischen Gästelisten angefordert haben. Eine gezielte Auswertung wurde offenbar nie vorgenommen. Doch es ist offensichtlich, dass sich angesichts von ausgeklügelten Sicherheitskonzepten kaum jemand in Gaststätten angesteckt haben dürfte. Auch Fitnessstudios, in denen überwiegend junge und gesunde Menschen verkehren, dürften keine „Risikozone“ sein. Die Schließungen von Fitnessstudios, Gaststätten und kulturellen Einrichtungen müssen daher unverzüglich aufgehoben werden.
Auch der Nutzen sogenannter Alltagsmasken ist umstritten. Viele Deutsche lehnen aus diversen Gründen das Tragen einer Maske, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, ab. Die massenhafte Nutzung von Einweg-Masken trägt zudem zur Verschmutzung unserer Umwelt bei, weil viele Masken nach Gebrauch achtlos fallengelassen werden oder abreißen. Die Maskenpflicht sollte daher durch die freiwillige Nutzung von Masken ersetzt werden. Generell muss die Politik von repressiven Verboten hin zu gut begründeten Geboten übergehen. Auf diese Weise könnte die Akzeptanz der Covid-19-Schutzmaßnahmen in der Bevölkerung gestärkt werden. Gleichzeitig lehnen wir wie in Punkt 5 beschrieben eine Corona-Impflicht ab.
Gerade zu Beginn der Pandemie haben sich viele Deutsche durch Solidarität und soziales Engagement hervorgetan. So wurden Hilfen gegründet, um Menschen in Quarantäne zu unterstützen. Auch die nationalrevolutionäre Bewegung hat vielerorts Nachbarschaftshilfen organisiert, um Betroffenen zu helfen. Dieser freiwillige Ansatz muss staatlich gefördert werden. Die Partei „Der III. Weg“ fordert daher, die kürzlich beschlossenen Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für die „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ für die Unterstützung von sozialen Projekten umzuschichten. Dazu zählt insbesondere der flächendeckende Aufbau, die Unterstützung und Koordinierung von Hilfsprojekten für Menschen in Quarantäne.
10-Punkte-Programm zur Beendigung der Corona-Krise
1. Covid-19 ist ausschließlich im medizinischen Notstand eine Gefahr für die Volksgesundheit
Solange ausreichend Intensivbetten und Personal vorhanden sind, bewirkt Covid-19 keine erhöhte Sterblichkeit. Wenn aber der Fall des medizinischen Notstandes eintritt und damit nicht mehr alle schwer Erkrankten auf Intensivstationen mit Beatmungsgeräten behandelt werden können, sterben auch zunehmend Menschen, die unter normalen Umstanden mit der damit einhergehenden guten medizinischen Versorgung überlebt hätten. Also nicht Covid-19 an sich ist die große Gefahr, sondern die Überlastung des Gesundheitswesens im Zuge einer Pandemie, auf die man nicht vorbereitet ist.
2. Intensivbetten und Personal aufbauen und vorhalten
Bereits nach Bekanntwerden des Ausbruchs von Covid-19 in China hätte umgehend damit begonnen werden müssen, flächendeckend Intensivbetten, Beatmungsgeräte und Corona-Tests zu beschaffen sowie geeignetes Fachpersonal anzulernen. Dies ist nach wie vor umzusetzen, so daß eine Versorgung von hunderttausenden Erkrankten sichergestellt werden kann.
3. Keine Einschränkung der Freiheitsrechte
Zur Verhinderung einer unkontrollierten Ausbreitung von Covid-19 sind gemäßigte Maßnahmen (z.B. Mundschutz auf freiwilliger Basis) sowie eine Quarantäne für Erkrankte und deren Kontaktpersonen angemessen. Die Beschneidung der bürgerlichen Freiheitsrechte in Gänze sowie des Wirtschaftslebens sind abzulehnen.
4. Volkswirtschaft und Volksgesundheit bewahren
Im Zuge der Bekämpfung einer Pandemie ist immer zwischen Beibehaltung der Volksgesundheit und Erhaltung der Wirtschaftskraft abzuwägen. Jede Krankheit fordert (Todes-)Opfer. Der Schaden für einen Volkskörper durch das Herunterfahren einer Volkswirtschaft bzw. einzelner Wirtschaftszweige ist so vehement, daß dies in keinem Verhältnis zu den aktuellen Todeszahlen durch Covid-19 steht und somit absolut unverhältnismäßig ist. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, daß Eigentum im privaten wie im öffentlichen Raum weiterhin geschützt wird und die ideellen Freiheiten zu wahren sind. Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden jedem Deutschen selbstverständlich weiterhin zugänglich gemacht.
5. Herdenimmunität und freiwillige Impfung
Im Anfangsstadium einer zu erwartenden Pandemie sind durch geeignete Maßnahmen so viele Infektionen zu vermeiden wie möglich. Wenn dies aber nicht in ausreichendem Maße gelingt, dann ist eine „Herdenimmunität“ anzustreben. Dies kann durch eine durchgemachte Infektion oder auf Basis einer freiwilligen Impfung (Kein Impfzwang) erreicht werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass zwischen 50 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssen, um die unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen.
6. Einheitliche Regeln für Bund und Länder
Bundesweit haben einheitliche Regeln zur Bekämpfung und Eindämmung einer Pandemie zu erfolgen, welche stufenweise und anhand von Kennzahlen in allen Gemeinden und Landkreisen gleichermaßen anzuwenden sind. Der Bevölkerung sind diese Regeln transparent und nachvollziehbar bekannt zu geben. Gleichzeitig muß gegenüber der Bevölkerung eine staatliche Strategie und ein zeitlicher Horizont kommuniziert werden.
7. Mediale und politische Hysterie beenden
Mit einer klar erkennbaren Strategie und Vorgehensweise seitens der Behörden wird einer medialen wie politischen Hysterie vorgebeugt, so daß eine sachliche und rational gelenkte Diskussion möglich ist. Medienunternehmen, die bewusst Falschmeldungen und Hysterie betreiben, sind staatlich zu sanktionieren.
8. Gesundheitswesen verstaatlichen
Die Privatisierung des Gesundheitswesens ist vollständig rückgängig zu machen und der Staat mit der Gesunderhaltung seiner Bürger zu beauftragen; lediglich die haus- und fachärztlichen Praxen bleiben in privater Hand. Die Gesundheit der Menschen darf nicht als Bereich der Profiterwirtschaftung betrachtet werden. Eine Unterscheidung nach sozialem Stand darf im Gesundheitswesen nicht stattfinden. Eine angemessene Bezahlung und gleichzeitiger Aufbau von Fachpersonal im Gesundheitswesen, gerade auch für den Krisenfall, ist zwingend notwendig.
9. Seuchenschutzbehörde aufbauen
Umgehender Aufbau einer Seuchenschutzbehörde, welche Konzepte zur frühzeitigen Bekämpfungen möglicher Pandemieszenarien erarbeitet und im Ernstfall die Umsetzung dieser koordiniert und durchsetzt. Ziel hierbei ist der optimale Schutz der Bevölkerung. Die Seuchenschutzbehörde hat die Anschaffung/Bereitstellung von ausreichend medizinischen Materialien für den Ernstfall sicherzustellen.
10. Wirtschaftliche und medizinische Unabhängigkeit
Zur zeitnahen Bereitstellung von lebensnotwendigen medizinischen Materialien im Ernstfall ist eine wirtschaftliche wie medizinische Unabhängigkeit von Drittstaaten von Nöten. Hierzu sind sämtliche marktbeherrschenden Pharmaunternehmen zu verstaatlichen, um das Volk mit qualitativ hochwertiger Medizin zu bezahlbaren Preisen versorgen zu können. Auch im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln ist eine völlige Autarkie Deutschlands unter Beibehaltung der privaten Landwirtschaft anzustreben.
Es gibt Zahlen für die Gastronomie in England bzw wenigstens Aussagen darüber und nicht die Zahlen selber: Diese Aussage war ungefähr, daß Gaststätten in ein Drittel der Fälle «verwickelt» seien. Was das genau heißen soll, ist nicht bekannt. Man kann aber berechtigt annehmen, daß dieses «verwickelt» die stärkste Aussage ist, die sich aufgrund der erhobenen Daten rechtfertigen liess. Es würde dann wohl bedeuten, daß ein Drittel der Leute, die positiv getestet wurden, angaben, irgendwann vorher eine Gaststätte aufgesucht haben, unter deren anderen Gästen es nicht zu einem «Corona-Ausbruch» kam (was wegen der verpflichtenden Ergehebung von Kontaktdaten feststellbar sein sollte).