Die Revision gegen die vom Oberlandesgericht München verhängten Haftstrafen im NSU-Prozess wurde zugelassen und sind somit ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Laut BGH befasst sich der 3. Strafsenat mit den Revisionen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und der Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Holger G. und André E. Zunächst müssen sich die Richter in das umfangreiche Verfahren einarbeiten und das Urteil des OLG München prüfen. Es ist davon auszugehen, daß dies einige Monate in Anspruch nehmen wird.
Die Bundesanwaltschaft hat laut „Süddeutscher Zeitung“ in einer Stellungnahme für den Bundesgerichtshof alle Revisionen als unbegründet zurückgewiesen, außer im Falle von André E. fordert diese, das Urteil aufzuheben und beantragt einen Termin für eine neue Hauptverhandlung gegen André E.
Nach über 5 Jahren Schauprozess, der seinesgleichen suchte, wurden trotz fehlender Beweise, unzähliger Ungereimtheiten, dubioser Verstrickungen mit dem Verfassungsschutz, toter Zeugen und einer unschlüssigen Indizienkette am 11.07.2018 am Oberlandesgericht München unter dem Druck der Öffentlichkeit Urteile gefällt. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, zudem soll die besondere Schwere der Schuld nachgewiesen worden sein, die eine vorzeitige Entlassung nicht möglich macht. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben erhielt nach sieben langen Jahren in U-Haft eine 10-jährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord auf Grund der angeblichen Beschaffung einer Ceska-Pistole, und der ebenfalls Mitangeklagte Andre E. erhielt eine Haftstrafe von 2 1/2 Jahren mit dem Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.