
Der hohe Preis ist insbesondere bedenklich, weil die Forschung und Entwicklung des Konzerns umfangreich mit Steuergeldern unterstützt wird. Auch andere indirekte Kosten des „Produkts“, wie mögliche Impf-Schäden, werden wohl der Allgemeinheit und den Impflingen überantwortet. Impfgeschädigte müssen selbst einen sehr wahrscheinlichen kausalen Zusammenhang zwischen ihrer Impfung und einem erlittenen erheblichen Schaden nachweisen. Die genauen Haftungsregelungen in den Verträgen zwischen EU und dem Konzern werden geheim gehalten. Es ist also zu vermuten, dass bestimmte Vertragsklauseln zumindest die Haftung für „unvorhergesehene Schäden“ vom Konzern auf die EU, also faktisch den deutschen Steuerzahler, übertragen haben. Da die Impflinge nur über einen unzureichenden Zeitraum beobachtet wurden und durch die „Teleskopierung“ der Prüfvorgänge qualitative Mängel wahrscheinlicher sind, können diese Schäden erheblich sein. Wäre dem nicht so, dann würde es auch keine Notwendigkeit für geheime Haftungsbeschränkungen geben.
Trotzdem lässt sich an dieser Stelle auch positiv vermerken, dass die Unfähigkeit der EU-Kommission nun also endlich auch einmal Vorteile hat: Der unzureichende Einkauf wird mindestens den drohenden Impfzwang bzw. die indirekte Impf-Erpressung weiter verzögern. Andererseits wird Corona sich weiter verändern, während machtbesoffene Politiker von ihren Durchimpfungsfantasien für die ganze Welt schwadronieren. Phobiker werden in neue Panikwellen versetzt und Biontech und andere können neue Märkte für neue Impfstoffe erschließen.














Aus eine «geheimen Haftungsbeschränkung» folgt weiter nichts: Jeder Firmenanwalt, der sein Geld wert ist, wird eine solche in jeden Vertrag schreiben lassen, bei dem das möglich ist, vollkommen unabhängig (und in völliger Unkenntnis) von einem tatsächlichen Risiko.