Seit einem Jahr befindet sich das Land nun schon im Dauer-Lockdown und es scheint kein Ende in Sicht zu sein. Immer wieder versuchen die Herrschenden, neue Mittel und vorgeschobene Beweggründe zu finden, um aus „Infektionsschutzgründen“ die Wiedereinsetzung eines Normalzustandes bis zum Sanktnimmerleinstag aufzuschieben und den Lockdown bis ins Unendliche zu verlängern. Um die bisherige bundesweite Uneinheitlichkeit in der Ländergesetzgebung zu umgehen, planen die politischen Eliten nun ein sogenanntes „Notbremsengesetz“ mit einheitlichen Regeln für alle Bundesländer, die dann in allen Landkreisen und Städten gelten sollen.
Der Gesetzesentwurf, der von einer angeblich „ernstzunehmenden Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage“ spricht, soll nun auf dem schnellsten Weg durch Bundestag und Bundesrat gewunken werden. Das „Notbremsengesetz“ soll im Kern bundesweit verbindliche Maßnahmen zur Freiheitsbeschränkung ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 einführen und der Regierung weitreichende Befugnisse garantieren, um Rechtsverordnungen zur einheitlichen Festsetzung von Maßnahmen und Regeln zu erlassen. Mit der Selbstermächtigung der Bundesregierung, sich umfassende diktatorische Vollmachten zu erteilen, werden die Länder künftig also verpflichtet, den Weisungen aus dem Kanzleramt in Berlin zu folgen. Für alle Landkreise und Städte, die nicht an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz unter 100 positiv auf Corona getesteten Personen auf 100.000 Einwohner haben, sollen folgende freiheitsberaubende Maßnahmen greifen:
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Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr
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Restaurants, Cafes, Kantinen, Zoos, Freizeitparks, Clubs, Opern, Kinos, Museen, Theater, Fitnessstudios und Schwimmbäder bleiben geschlossen
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Läden bleiben bis auf Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Tankstellen geschlossen
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Private Zusammenkünfte sind nur mit Angehörigen eines Haushalts plus einer weiteren Person gestattet, sofern die Gruppe nicht mehr als 5 Personen zählt
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Verbot der Ausübung von Sport! Außer man trainiert alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts – natürlich darf der kapitalistische Profisport des Bundesligafußballs unter Ausschluss von Zuschauern weiterhin stattfinden
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auch der Unterricht an Schulen und Universitäten fällt ab einer Inzidenz von 200 von 100.000 Einwohnern weiterhin aus
Bezeichnenderweise schließt der Gesetzesentwurf jedoch die Beschränkung von religiösen Zusammenkünften aus. So darf man davon ausgehen, dass sich Massen von Moslems zu ihrem Ramadan-Fastenmonat ungehindert zum Gebet versammeln dürfen, ohne dass Behörden hier eine Verschärfung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu beanstanden haben. Zwar soll auch die Versammlungsfreiheit auf Demonstrationen und Kundgebungen faktisch nicht eingeschränkt werden, jedoch obliegt es immer noch den jeweiligen Behörden, ob sie Demonstrationen zulassen oder mit der Begründung des „Infektionsschutzes“ einfach verbieten. Spätestens am 7. Mai, zur Einberufung der nächsten Sondersitzung des Bundesrates, soll das neue Gesetz dann endgültig verabschiedet werden, nachdem wohl davon auszugehen ist, dass auch der Bundestag diesem vorher zustimmen wird. Die Schlinge um den Hals der Freiheit der Deutschen wird also von den BRD-Regierenden wieder ein Stück weiter zugezogen. Wie lange noch wird sich unser Volk weiter demütigen lassen?