„Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“ hält Zwangsimpfungen für zulässig

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Ausgehend von der Diskussion über eine Impfpflicht für Kinder in Tschechien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil, das die Klagen mehrerer tschechischer Familien abgewiesen hat, die bezeichnende Aussage getätigt, dass ein Impfzwang „in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“ kann. Die Richter des EGMR sind der Ansicht, dass die tschechische Gesundheitspolitik im „besten Interesse“ der Kinder sei und eine Impfpflicht keine Verletzung des „Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen würde.

In Tschechien besteht eine verpflichtende Impfung gegen neun Krankheiten, darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Röteln und Mumps für alle Kinder des Landes. Impfverweigerern drohen Geldbußen und die Vorenthaltung von Kindergartenplätzen für deren Kinder. Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hält das für angemessen. Beobachter gehen davon aus, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf die Corona-Impfkampagnen haben kann, bei denen es bisher noch keine direkte Impfpflicht gibt. Rechtsexperte Nicolas Hervieu von der Sciences Po in Paris hält es zum Beispiel für möglich, dass der Impfzwang auch auf die derzeit laufenden Corona-Impfungen übergreifen kann.

Das selbe Gericht, dass EU-Mitgliedsstaaten die Abschiebung straffällig gewordener Ausländer und illegaler Immigranten als „Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention“ untersagt, hält Ausgrenzung und Benachteiligung ungeimpfter Kinder mit den Menschenrechten für vereinbar und öffnet nun mit dem Urteil über die Impfpflicht in Tschechien der drohenden Zwangsimpfung mit den umstrittenen Corona-Impfstoffen Tür und Tor.

1 Kommentar

  • So lange die Impfungen nicht 100prozentig sicher und erwiesen ebenso wirkungsvoll sind verbietet sich allein schon der Gedanke an eine Impfpflicht.

    Jörg 22.04.2021
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