Keine Impfung, kein Arbeitslosengeld
Sollte die allgemeine Impfpflicht kommen, wird jetzt schon mit dem Wegfall des Arbeitslosengeldes gedroht. Jetzt erklärte Detlef Scheele, seines Zeichens Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsagentur gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Erst wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist. Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“. Also würde im schlimmsten Fall eine dreimonatige Sperre verhängt werden, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner Impfunwilligkeit kein neues Arbeitsverhältnis eingehen kann.
Grundsätzlich gilt also erstmal, auf keinen Fall selbst zu kündigen. Denn damit verzichtet man auf Abfindungen je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, die schon mal einige Zehntausende Euro betragen können. Auf Zeit spielen! Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht abschließen. Ein Gutachten zur Bescheinigung über eine vorläufige (höchstens 6 Monate) Impfunfähigkeit könnte helfen. (Siehe hier)
Oder sich im Netz über rechtliche Schritte kundig machen. (Siehe hier)