Nach der Wahl erhob jedoch die NPD Klage, um zu beweisen, daß die Aufforderung rechtswidrig gewesen sei. Und das mit Erfolg. Die Beseitigungsverfügung sei bereits formell rechtswidrig, weil die NPD vor deren Erlass nicht angehört worden sei, so das Gericht. Ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen erklärte für BRD-Verhältnisse überraschend, die Aufschrift sei nicht volksverhetzend. Die Einwanderung von Flüchtlingen im Jahr 2015 sei tatsächlich eine Invasion gewesen. Der Wortlaut des Plakates entspreche unter Verweis auf historische Wanderungsbewegungen teilweise der Realität, so die Ausführung des Gerichts weiter. Mit diesem Urteil drückte sich der Richter folglich gleich selbst den Stempel des vermeintlichen Rassisten auf und konnte schon mal froh sein, daß nicht sofort, wie zuletzt bei einem Weimarer Familienrichter, eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde. (Siehe Hier)
Während der juristische Streit des Urteils noch immer am hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, hat die politische Debatte im Landtag gerade erst begonnen. „Das dürfen wir nicht hinnehmen, das ist ungeheuerlich“, wetterte zum Beispiel Gerald Kummer, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Die SPD will dem Richter die richterliche Zulassung am liebsten entziehen. Die Debatte darüber wird jetzt im Rechtsausschuss des Landtags weitergeführt, eine Einigung liegt in weiter Ferne, denn an der Seite der SPD steht einzig die Linkspartei. Die AFD geht auf Distanz und spricht von Gesinnungsjustiz.
Daß selbsternannte Gesinnungspolizisten gerichtlich auch mal in die Schranken gewiesen werden, mußten auch die Mitarbeiter um Christoph Schultz (CDU), Bürgermeister der Stadt Erkrath, am eigenen Leib erfahren.
Während des Wahlkampfes bezüglich der Neuwahl des EU-Parlaments ließen die Verantwortlichen der Stadt zahlreiche Plakate unserer Partei „Der III. Weg“ abhängen. Hiervon waren insbesondere auch die Wahlplakate mit der Aufschrift „Multikulti tötet“ betroffen. Im Nachgang forderten diese dreisten Akteure gar noch die Erstattung der Kosten für die Behinderung unseres Wahlkampfes. Mit deutlichen Worten stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun fest, dass diese Entfernungen rechtswidrig waren. (Siehe Hier)
Auf den kommenden Plakaten sollten belastbare Zahlen von Angriffen auf Menschen durch BRiD Gäste dargestellt werden.