Im vergangenen Jahr ist der Abschiebestopp nach Syrien offiziell ausgelaufen. Wie eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergeben hat, ist im vergangenen Jahr dennoch kein einziger Syrer abgeschoben worden. Obwohl sich in 2021 kontinuierlich zwischen 60 und 70 syrische Gefährder in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, hat der Staat von der Option der Abschiebung keinen Gebrauch gemacht. Syrien hatte sich bereits vor Jahren bereit erklärt, eigene Staatsbürger wieder aufzunehmen. Unterdessen will die neue Ampel-Koalition nun ein Bleiberecht für abgelehnte Asylforderer einrichten.
Terrorists Welcome?
Es war ein kleines Zugeständnis für migrationskritische Bürger: das Auslaufen des Abschiebestopps nach Syrien Anfang des vergangenen Jahres. Der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) wollte damit seinen Ruf als ein Mann, der durchgreift, aufbessern. Potenzielle Terroristen, Gefährder und Schwerstkriminelle sollten in die Levante zurückgeschickt werden. Doch nun stellt sich heraus, dass tatsächlich keine einzige Abschiebung nach Syrien durchgeführt worden ist.
Im Januar 2021 befanden sich 65 syrische Gefährder in der Bundesrepublik. Im Juni waren es 67, im Dezember sogar 69. Als Gefährder werden im Recht der Gefahrenabwehr potenzielle Terroristen eingestuft. Somit handelt es sich um Personen, deren Verteidigung selbst eingefleischten Grünen-Anhängern schwerfallen dürfte. Dennoch scheint in den verantwortlichen Stellen kein Interesse zu bestehen, diese tickenden Zeitbomben loszuwerden. Schon Mitte des vergangenen Jahres hatte eine Anfrage von AfD-Mann Brandner ergeben, dass keine Abschiebungen nach Syrien durchgeführt worden waren. Doch auf diese Anfrage erfolgte offenbar keine Reaktion. Selbst Anhänger der Terrormiliz Daesh (Islamischer Staat) durften bleiben. Terroristen – offenbar willkommen!
Selbst den CDU-Politikern waren keine ethischen Bedenken mehr eingefallen, um Abschiebungen nach Syrien prinzipiell auszuschließen. Zu keinem Zeitpunkt bestand ganz Syrien aus Kriegsgebieten. In vielen von der Regierung kontrollierten Gebieten gibt es einen geordneten und sicheren Alltag sowie funktionierende Behörden. Der syrische Staat hat sich mehrmals bereit erklärt, seine Staatsbürger zurückzunehmen. Staatspräsident Assad hat sogar Schritte in Richtung seiner Gegner unternommen: So wurde beispielsweise schon 2019 eine Generalamnestie für Deserteure und Wehrdienstverweigerer erlassen.
Der Bund schiebt die Verantwortung für die ausgebliebenen Abschiebungen von sich: In einer Erklärung der Bundesregierung heißt es, dass diese Abschiebungen in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen würden.
Ampelkoalition: Noch mehr Duldungen
Unter der neuen Ampelkoalition sind unterdessen keine Abschiebungen zu erwarten. Stattdessen möchte die neue Bundesregierung neue Rechtsformen für „geduldete“ Asylforderer schaffen. „Geduldet“ ist ein Asylforderer dann, wenn sein Asylantrag abgelehnt wurde, er jedoch nicht abgeschoben wurde. Grunde hierfür könne beispielsweise ein Abschiebungsstopp sein. Die Zahl der geduldeten Ausländer ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Waren es 2019 schon rund 191 000, so stieg die Zahl 2020 deutlich auf 235 771.
Nun hat die Grünen-Politikerin Filiz Polat gegenüber der „Welt“ erklärt, „Menschen, die seit fünf Jahren geduldet sind und vor dem 1. Januar 2017 eingereist sind, erhalten unbürokratisch einen einjährigen Aufenthaltstitel“ . „Ziel ist es, die Möglichkeit zu schaffen, rechtssicher die weiteren Voraussetzungen für eine Verlängerung des Aufenthaltes zu erfüllen.“, so Polat weiter. Auch SPD-Mann Helge Lindh begründete das Vorhaben damit, „dass wir eine massive Zahl von Menschen in Duldung haben, die abgeschoben werden sollten, aber auch nach einer längeren Zeit des Aufenthaltes nicht abgeschoben werden können“. Konkret sollen Ausländer, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland befinden und nicht straffällig geworden sind, bleiben können.
Wenn der Staat also bei der Abschiebung versagt, soll der Asylforderer bleiben können. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm kritisierte das Vorhaben: „Der Weg kann nicht sein: Weil Abschiebungen schwierig und anstrengend sind, gewähren wir den betroffenen Personen ein Aufenthaltsrecht“. Deutlich erkenntlich wird daran die neue Rolle der CDU als „Oppositionspartei“. Dabei sind sowohl die Einwanderung von Gefährdern als auch ihre Duldung auf die Politik der CDU zurückzuführen. Auch der Konstanzer Ausländerrechtler Daniel Thym wies daher darauf hin, dass das Bleiberecht für abgelehnte Asylforderer in den vergangenen Jahren beständig ausgebaut worden ist. Neu sei nur das Signal „Alle, die während der Flüchtlingskrise eingereist sind, können zunächst einmal bleiben.“
Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich konsequent für Abschiebungen von kriminellen und arbeitslosen Ausländern ein. Diese müssen nicht nur beschlossen, sondern auch umgesetzt werden. Die Asylflut ist zu stoppen. Es dürfen keine weiteren Ausländer aus Afrika und Nahost aufgenommen werden. Deutschland muss als Heimat des deutschen Volkes bewahrt werden und die Sicherheit der Deutschen muss über den Individualinteressen von Terroristen und Kriminellen stehen.