Die Spanische Grippe, die zwischen 1918 und 1920 schätzungsweise 20 bis 50 Millionen Menschenleben dahinraffte, forderte mehr Opfer als der 1. Weltkrieg, der mit 17 Millionen Toten zu Buche schlug. 500 Millionen Menschen infizierten sich damals weltweit mit dem Virus.
Bis März 2022 wurden in Spanien gut 100.000 Todesfälle registriert, die mit oder an Corona starben. Über 11 Millionen erkrankten daran, mehr oder weniger stark.
Daß die zur Zeit vorherrschende Omikron-Welle zwar infektiöser, aber auch harmloser ist, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Während BRD-Politiker nicht müde werden, mit immer neuen Horrorszenarien die Angst beim Bürger aufrecht zu erhalten, sind in Spanien fast alle Einschränkungen gefallen. Sogar die Pflicht zum Testen besteht seit dem 28. März 2022 nicht mehr. Lediglich die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Flugzeugen und Bahnen besteht noch.
Man reagiert vernunftbegabt auf die seit der Omikron-Welle veränderte Situation im Land. Weniger als 1 Prozent der Infizierten müssen derzeit im Krankenhaus behandelt werden. Lediglich 3,6 Prozent der Krankenhausbetten sind im nationalen Schnitt mit Covid-19-Patienten belegt. Die Impfquote der vollständig Geimpften ist in Spanien mit 85 Prozent nur geringfügig höher als in der BRD.
Indes wird bei uns in der Bundesrepublik unvermindert Panik und Angst verbreitet. Man setzt nicht mehr auf den gesunden Menschenverstand, der anscheinend, ob des täglichen Maskentragens und den damit verbundenen Sauerstoffmangel, abhanden gekommen scheint, sondern bevormundet und diskriminiert Impfkritiker.
Impfverweigerer gleich Straftäter
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor einiger Zeit ein Gutachten zur Impfpflicht erarbeitet, in dem analysiert wurde, wie eine Impfpflicht durchgesetzt werden könnte. Auch wenn in dem Gutachten der unmittelbare Zwang zur Impfpflicht außen vor gelassen wurde, werden andere wirksame Druckmittel aufgezeigt, welche Impfgegner an die Nadel zwingen könnten. Dabei ist die Aussage interessant, daß es zur Durchsetzung eigentlich gar keines Gesetzes bedürfe, auch eine Verordnung genüge.
„Wenn eine COVID-19-Impfpflicht durch Gesetz eingeführt würde, stünde es dem Gesetzgeber frei, entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitstatbestände bei Zuwiderhandlung zu definieren.“, so die vom wissenschaftlichen Dienst konsultierten Verfassungsrechtler. Die Möglichkeit des Einsatzes von Verwaltungszwang zur Durchsetzung der Impfpflicht besteht grundsätzlich. Der Rechtsverstoß, also die Weigerung zur Impfung, könnte somit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. „Kann ein Zwangsgeld beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatzzwangshaft möglich, die bis zu 5 Jahre betragen kann“, so die Verfassungsrechtler weiter.
Wir sehen: Auch wenn die Impfpflicht kürzlich an einer Mehrheit im Bundestag scheiterte, sollten alle Aufrechten keinesfalls müde werden und trotzdem weiter den Protest auf die Straße tragen, auch wenn hier und da ein leichtes Abflauen der Protestbewegung zu beobachten ist.
In England wurden mittlerweile alle COVID-Beschränkungen aufgehoben. Die (stark eingeschränkte, dh nur in Geschäften aber nicht in Gaststätten) Maskenpflicht bereits am 26. Januar. Ein Pflicht zum Tragen sogenannter «medizinischer» Masken gab es hier nie. Die deutschen Volkszertreter treiben schlicht Schindluder mit der ohnehin ungeliebten einheimischen Bevölkerung.