
Schon ein einziger Todesfall im Zusammenhang mit der Zwangsspritze macht das Gesetz dazu verfassungswidrig. Man bezog sich in dem Urteil auf die Meldungen von Nebenwirkungen im europäischen Meldesystem Eudravigilance, der Zulassungsbehörde für Medikamente in der EU (EMA). Aus diesen Daten geht nämlich hervor, daß zum Beispiel von 570 Millionen verabreichten Pfizer-Dosen 582.000 Fälle von unerwünschten Wirkungen gemeldet wurden, von denen 7.000 einen tödlichen Ausgang nahmen. Bei den 69 Millionen verabreichten Dosen von AstraZeneca nahmen 1.447 einen tödlichen Ausgang und 244.000 Mal wurden schwere Nebenwirkungen gemeldet. Dunkelziffer unbekannt.
Man darf gespannt sein, wie das Verfassungsgericht darüber entscheidet, denn dahin wurde der Fall weitergeleitet. So oder so, den tausenden Menschen, die sich quasi zwangsimpfen lassen mußten, um ihre Arbeit oder was auch immer zu behalten, nützt das im Nachhinein erstmal nichts mehr. Drin ist drin und wenn auch mit wenigen Nebenwirkungen, die Langzeitfolgen sind so wenig bekannt wie die Mitglieder der Cosa Nostra.













