Fragwürdige Kuscheljustiz
Im September 2021 fand in der bayerischen Landeshauptstadt München die Internationale Automobilausstellung (IAA) statt. Diese stand im Zeichen der „Mobilität der Zukunft“ und die Automobilbranche präsentierte hier neueste E-Autos und ähnliche „fortschrittliche“ Verkehrsmittel. Obwohl also gerade nicht „klimaschädliche“ Benzin- und Dieselautos präsentiert wurden, stellte die Messe für die linksextreme Szene einen Affront dar. Es wurde daher zu Demonstrationen und illegalen Aktionen gegen die Messe aufgerufen. Eine solche Aktion spielte sich in der Nacht vom 09. auf den 10. September in der Karlstraße 20 ab.
Eine Gruppe linksextremer Hausbesetzer drang über ein zerschlagenes Fenster in das Gebäude ein und quartierte sich im oberen Stockwerk des Hauses mit Schlafsäcken und Proviant ein. Am darauffolgenden Mittag sollte eine linksextreme Demonstration an dem Gebäude vorbei führen. Als der Demonstrationszug das Gebäude passierte, zündeten die Linksextremisten Pyrotechnik, entrollten Banner und schwenkten Fahnen. Daraufhin betraten Polizisten das Gebäude, drangen unter Beseitigung einiger Hindernisse durch das Treppenhaus vor und nahmen die angetroffenen Linksextremisten fest. Hier trafen die Polizisten auch Antifa-Fotograf Michael Trammer an, er war gerade am Handy und erklärte den Einsatzkräften, er würde live berichten.
Nichtsdestotrotz wurde auch Trammer kurzzeitig festgenommen. Das Gebäude in der Karlstraße 20 befindet sich im Besitz des Freistaates Bayern. Dieser hatte es 1978 erworben und nutzte es zunächst für die Steuerverwaltung. Im Jahre 2015 wurden Asylforderer in dem Gebäude untergebracht. 2018 wurde das Gebäude jedoch aufgrund eines Wasserschadens geräumt und steht seit dem leer. Da sich der Wohnungsmangel in der Stadt München ausbreitet und asoziale Immobilien-Haie Mietpreise in schwindelerregende Höhen treiben, sind sowohl Leerstand wie auch Asyl-Kaschemmen hier ein Skandal.
Hausbesetzung im Dienste der Klimarettung
Zumindest der Leerstand der Immobilie motivierte die Angeklagten dann zusätzlich zu ihrer Tat. Dies erklärte eine transsexuelle Linksextremistin zu Beginn des Prozesses in einer Stellungnahme der Angeklagten. Die Beschuldigten räumten in dieser Tat sogleich die Vorwürfe an sich ein, fühlten sich jedoch zugleich unschuldig. Die Aktion sei ein „legitimer Ausdruck des Protests“ gewesen. Man wolle das Klima retten, auch E-Autos seien schlecht für das Klima und würden zudem unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt. Das Gebäude stünde nicht nur grundlos leer, sondern sei auch noch ein Spekulationsobjekt. Es sollte vielmehr als „sozio-kulturelle Fläche“ genutzt werden. Auch Michael Trammer gab eine eigene Erklärung ab, in der er erläuterte, dass ihn das Recht der Pressefreiheit zum Betreten des Hauses berechtigt hätte. Trammer hatte kurzfristig von der geplanten Besetzung erfahren und „nach kurzer Internetrecherche“ ging er davon aus, dass der Eigentümer des Gebäudes ihm schon die Berechtigung zum Betreten des Hauses erteilen würde, allerdings nachts nicht erreichbar sei. Der Freistaat Bayern sei an die Pressefreiheit gebunden und müsste daher ihm, Journalist Trammer, den Zugang gewähren.
Die Angeklagten im Alter zwischen 21 und 31 Jahren, zwei Frauen und drei Männer, gaben alle niedrige Einkommen an. Überwiegend handelt es sich um Studenten oder Schüler, eine Linksextremistin arbeitet in einer „öko-feministischen Organisation“, Trammer ist „freier Journalist“. Die meisten Angeklagten sind bislang noch nie verurteilt worden, einer war jedoch bereits in Bozen / Südtirol wegen aufrührerischen Verhaltens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die jedoch in Deutschland nicht vollzogen wurde. Zudem hatte er auch eine weitere Verurteilung, bereits als Teenager, im Zusammenhang mit einer linksextremen Demonstration erhalten. Den politischen Hintergrund der Angeklagten blendete der Richter jedoch explizit aus.
Urteilsbegründung: Richter äußert Verständnis und lobt die Partei „Die Grünen“
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten Geldstrafen zwischen 40 und 60 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 15 Euro und 30 Euro. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Richter sprach unter großem Bedauern „Verwarnungen mit Strafvorbehalt“ aus. Der höchste Tagessatz sollte letztlich bei 40 liegen, die Höhe der Tagessätze liegt zwischen 5 Euro und 15 Euro. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens. In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass es kein Recht auf Straftaten geben könne, auch nicht für Journalisten. Auch eine „fiktive Einwilligung“, wie sie Antifa-Fotograf Trammer geltend machen wollte, könne es nicht geben. In seinen weiteren Ausführungen ließ der Richter dann tief in seine politischen Einstellungen bringen. So sang er ein Loblied auf die Meinungsfreiheit in Deutschland, sprach in diesem Kontext vom „Gott sei dank ehemaligen amerikanischen Präsidenten Donald Trump“, würdigte die Grünen als „einzige Partei“, die in der Lage sei, gegen den Klimawandel vorzugehen und äußerte Verständnis für Kritik an „E-Mobility“ und der asozialen Mietpreisentwicklung. Er lobte das Verhalten der Angeklagten und brachte soviel Sympathie zum Ausdruck, dass sich neutralen Beobachtern die Vermutung aufdrängt, in jüngeren Jahren wäre der Richter wohl selbst bei der Aktion mit dabei gewesen.
Wer die feindselige Haltung von Richtern und Staatsanwälten in Prozessen gegen Nationalisten kennt, reibt sich erst mal die Augen angesichts von so viel Harmonie im Gerichtssaal. Jedoch belegt so ein Fall einmal mehr die These vom Linksstaat. Während Nationalisten für reine Meinungsdelikte hart bestraft werden, kommen Linksextremisten regelmäßig mit milden Strafen davon. Für den Vorwurf des Hausfriedensbruchs sieht der Gesetzgeber ein Strafmaß von bis zu einem Jahr Haft vor. Ein härteres Urteil wäre daher, würde man Linksextremisten konsequent bestrafen wollen, also durchaus möglich gewesen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Justiz auf dem linken Auge, wenn nicht blind, dann zumindest stark eingeschränkt ist.