Provision beim „Maskendeal“ rechtens (+Video)

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Als die sogenannte Pandemie vor 2 Jahren ihren Anfang nahm, begannen Politiker und Virologen gleichsam, die Maskenpflicht im öffentlichen und nicht öffentlichen Leben unter Androhung von horrenden Strafen zu „empfehlen“. Dem anfänglichen Mangel der umgangssprachlich auch Maullappen genannten Masken wurde schnell durch sogenannte Maskendeals mit großen Herstellern entgegengewirkt. Die Verträge, millionenschwer, wurden zwischen Bundes- sowie bayrischer Staatsregierung und Herstellern sozusagen vermittelt.

Die Provisionen der Vermittler gingen in die Millionen. Soweit ja auch kein Problem, wenn es sich bei den Vermittlern um Privatpersonen oder Dienstleister gehandelt hätte. Doch was, wenn Politiker Geschäftsführer der Vermittlerfirmen sind? Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein standen lange Zeit wegen einer Maskenaffaire im Fokus der Ermittler. Nüßlein erhielt 660.000 Euro und Sauer sogar 1,2 Millionen (!) an Vermittlungsgebühren.

 

Im Raum lag der Vorwurf der Bestechlichkeit

2021 hatte das Oberlandesgericht geltend gemacht, daß der Vorwurf der Bestechlichkeit von Mandatsträgern nicht gegeben sei. Wenn nämlich ein Mandatsträger lediglich seine Kontakte oder die Autorität seines Mandats nutzt, um Ministerien oder Behörden zu beeinflussen, ist er von der Gesetzeslage her nicht zu belangen. Die Münchner Richter des Bundesgerichtshofs, die jetzt in dieser Sache endgültig entschieden, prangerten selbst die mindestens mal moralisch bedenkliche Gesetzeslage an, denn daß „die missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung einer nationalen Notlage von beispielloser Tragweite“ straflos bleibt, ist mit dem allgemeinen Rechtsempfinden der meisten Leute nicht vereinbar.

Die ständig neu geschürte Corona-Hysterie ist auf der einen Seite die Lizenz zum reich werden, auf der anderen Seite die perfekte Möglichkeit, Kontroll- und Überwachsungsmaßnahmen zu installieren, wie sie sonst in Friedenszeiten undenkbar wären.

Die Maskenmauscheleien von CDU-Abgeordneten, die Amt und Geschäft munter miteinander vermischt haben, sind aber nur die Spitze des Eisbergs. So rügte der Bundesrechnungshof die zentrale Beschaffung von Masken durch das Gesundheitsministerium im Frühjahr 2020. Allein bei den FFP2-Masken habe Spahns Ministerium mit einer Stückzahl von einer Milliarde „das Dreizehnfache des ermittelten Mindestbedarfs“ und das „Achtfache der an die Bundesländer und Kassenärztlichen Vereinigungen bis heute ausgelieferten Mengen“ auf Kosten des Steuerzahlers beschafft.

Die zu den Beschaffungsausgaben von 6,3 Milliarden Euro hinzukommenden Kosten von bislang 320 Millionen Euro etwa für Transport, Lagerung, Qualitätsprüfungen und externe Beratung stiegen durch Rechtsstreitigkeiten und Entsorgungskosten weiter an.

Wurde die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken möglicherweise nur deshalb angeordnet, weil Spahns Ministerium im Beschaffungsverfahren grandios versagt hat?

Das Verbrennen von Steuergeldern während der Pandemie geht in die Milliarden:

 

1 Kommentar

  • Das ist nun wirklich die Demokratie, wie sie singt und lacht: Die Regierungen ordnen sinnlose Zwangsmaßnahmen an, durch deren Umsetzung Regierungsmitglieder privat sehr viel Geld verdienen. Hier fehlt nur noch ein Amtseid, der diesen Herrschaften würdig gerecht wird.

    RW 18.07.2022
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