Die Verordnung gilt nun mindestens bis zum 17. September 2022. Laut ihr besteht in medizinischen und pflegerischen Bereichen weiter die Verpflichtung, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich zu testen. Und auch alle Bürger, die den öffentlichen Personennahverkehr nutzen wollen, müssen eine Maske tragen.