Rechte Anschläge haben in Deutschland wieder Konjunktur – besser gesagt Inszenierungen. Im Oktober 2018 brannte in Chemnitz der Kebab-Laden „Mangal“ nieder. Schnell war für die Medien klar: Rechte Terroristen haben zugeschlagen. Besitzer Ali T. erfuhr breite Solidarität. Selbst die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel kam vorbei, um Trost zu spenden. Doch dann fiel der Verdacht auch auf den Ladenbesitzer selbst. Nun wurde der Türke wegen versuchtem Mord, Brandstiftung und schwerem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
„Rechter Terror“
„Rechte Gewalt“ und „Rechter Terror“ sind in der BRD geflügelte Wörter. Die Opfer von vermeintlicher rechter Gewalt werden von linken Kreisen umworben, verhätschelt, instrumentalisiert. Das braune Schreckgespenst ist insbesondere für Antifa-Aktivisten zentraler Bestandteil der eigenen Ideologie. Es ist das Antifa-Narrativ schlechthin: Nazis morden, der Staat schaut zu. Man müsse deshalb selbst tätig werden. Auch Systempolitiker huldigen einem ähnlichen Mythos. Die Kontinuität rechter Gewalt mache es erforderlich, stets auf der Hut zu sein, um den Anfängen zu wehren. Aus diesem Grund sind „Zivilgesellschaft“, Systemmedien und Politiker besonders sensibel und empfänglich, sobald Gerüchte über einen neuerlichen Fall rechter Gewalt umgehen.
Es gibt viele Fälle, in denen Menschen diese Opferrolle gezielt ausnutzen wollten. Man denke an den Lebkuchenmesseranschlag von Passau, der Fall einer Frau in Mittweida, die sich selbst ein Hakenkreuz in die Hüfte ritzte oder aktuell an den Grünen-Lokalpolitiker Manoj Subramaniam in Erkelenz, der einen rechten Anschlag auf sich inszenierte. Auch in München erfand eine Anhängerin der linksextremen Szene einen rechten Überfall. Die Gründe hierfür mögen vielfältiger Natur sein: Manche Täter mögen sich finanzielle Vorteile verschaffen wollen, anderen geht es eher um die Aufmerksamkeit, wieder andere genießen die Opferrolle. Doch in jedem Fall entsteht ein Schaden, denn in den Köpfen bleibt etwas hängen, wenn man wieder einmal vom „rechten Terror“ gehört hat.
Der „Mangal“-Fall ist ein weiteres, besonders dreistes Beispiel für einen solchen Fall. Im Oktober 2018 war die Stadt Chemnitz bundesweit in den Schlagzeilen. Nach dem Messermord an Daniel H., verübt durch ausländische Täter, berichtete die Presse über „rechte Ausschreitungen“, „Pogromstimmung“ und „Ausländerjagden“. In dieser hitzigen Atmosphäre brannte plötzlich das türkische Restaurant „Mangal“. Zuvor war es zu Explosionen gekommen. Über dem Restaurant wohnten zum Tatzeitpunkt 15 Menschen. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (beide CDU) hofierten Inhaber Ali T. und heuchelten Betroffenheit.
Doch im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass von rechten Tätern keine Rede sein konnte. Die Medien berichteten nur noch kleinlaut über den Fall, eine Entschuldigung vonseiten der Politik blieb aus. Nun fand der Gerichtsprozess vor dem Landgericht Chemnitz statt. Gerichtssprecherin Marika Lang gab bekannt, dass der türkische Lokalbesitzer zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist. T. wurde im Sinne der Anklage für schuldig befunden, Brandstiftung sowie schweren Betrug begangen zu haben. Weiterhin wurde er wegen versuchten 15-fachen Mordes verurteilt.
„Nach Auffassung des Gerichts konnte dem Angeklagten nachgewiesen werden, dass er nicht nur den Auftrag dazu gegeben hat, sein Lokal anzuzünden, sondern auch an der Tat beteiligt war“ führte Gerichtssprecherin Lang aus. Der Döner-Türke hat offenbar sein Lokal angezündet, um seine Versicherung um fast 300.000 Euro Schadensersatz zu prellen. Die möglichen Opfer nahm der Ausländer billigend in Kauf. Der Anwalt des offenbar habgierigen Muselmanen, Andrej Klein, empfindet hingegen „jede Strafe“ als zu hoch, da sein Mandant die Tat weiterhin bestreite. „Deswegen werden wir Revision dagegen einlegen.“ Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 10 Jahre Haft gefordert, während die Anwaltschaft auf Freispruch plädiert hatte.
Neben wirtschaftlicher und medizinischer Vollversorgung kann auch die staatlich verordnete Fernstenliebe als „Hauptfluchtanreiz“ erkannt werden, „Pullfaktoren“, welche in ihrem Zusammenwirken neben den kulturellen Andersartigkeiten unweigerlich auch noch die individuellen charakterlichen Defizite von nicht wenigen dieser zugedrungenen und eingeschleusten braunen Hinz und schwarzen Kunz immer deutlicher zu Tage treten lassen.