Die Regelung, daß Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen das Corona-Virus vorlegen müssen, tritt zwar mit dem Jahreswechsel 2022/2023 außer Kraft, allerdings müssen laut Landesverwaltungsamt die gesetzlichen Regeln auch dann umgesetzt werden, wenn das Infektionsschutzgesetz des Bundes ausläuft. Selbst wer geglaubt hatte, sich mit dem Bußgeld freikaufen zu können, täuscht sich gewaltig. Denn wenn sich Betroffene weiterhin uneinsichtig zeigen, können auch deutlich höhere Bußgelder verhängt werden. Das Infektionsschutzgesetz gibt einen Bußgeldrahmen von bis zu 2.500 Euro vor.
Sogar Thüringens FDP-Chef Thomas Kemmerich, der (mit Hilfe der AfD) Kurzzeitministerpräsident, welcher auch schon mal selbst an Montagsspaziergängen teilnahm, bezeichnet die Bußgeldbescheide als „Irrsinn“ und forderte einen „Impffrieden“.
Bayern und Baden-Württemberg scheinen den von Kemmerich herbeigesehnten Impffrieden geschlossen zu haben, denn dort verzichtet man zur Zeit auf Impfnachweise und Bußgelder.
Deshalb kann das Moto nur weiterhin sein: Raus auf die Straße! Auch die Aktivisten vom „III. Weg“ beteiligen sich regelmäßig an Montagsspaziergängen, um dem Politsystem die Stirn zu bieten!
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