Sieg! OVG Münster stellt fest: Stadt Hilchenbach verstößt gegen Neutralitätsgebot!

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Mit Beschluss vom gestrigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, dass das Teilen einer Petition gegen unsere Partei „Der III. Weg“ auf der Internetpräsenz der Gemeinde rechtswidrig war. Der Artikel mit direkter Verlinkung zur Petition und positiver Bezugnahme des Bürgermeisters muss nun umgehend entfernt werden. Hintergrund der Petition war ein deutschlandweiter Aufruf, teils anonym Unterschriften gegen unser Hilchenbacher Parteibüro zu leisten. Nachdem Gesinnungsgenossen aus der ganzen Republik unterzeichneten, wurden diese symbolisch dem Hilchenbacher Bürgermeister Kaioglidis übergeben. Dieser zeigte sich beeindruckt und gestärkt in seinem persönlichen Anliegen, eine Ansiedlung unserer Partei in der Stadt gezielt zu verhindern. So hieß es im Artikel:

„Praktisch wird die Stadt Hilchenbach alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Vorkaufsrecht für das Gebäude auszuüben, wenn der Rat der Stadt Hilchenbach in seiner Sitzung am 6. April einen entsprechenden Beschluss fasst. Wie das Baugesetzbuch hierzu festschreibt, streben wir für das Haus eine Nutzung zum Wohl der Allgemeinheit an. Hierbei denke ich besonders an die vielen schon eingetroffenen und noch zu erwartenden Flüchtlinge aus der Ukraine, so Kyrillos Kaioglidis. Der Bürgermeister betont abschließend: Ich bedanke mich für die sehr große Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Wochen. Für die Zukunft bitte ich um das Vertrauen der Menschen in unsere Arbeit und unseren Rechtsstaat. Darauf setzen auch Olaf Bruch und seine Unterstützerinnen und Unterstützer.“

Nachdem die lokalen Pressestuben im Siegesgeheul verkündeten, dass die Gemeinde sich nicht einschränken lassen müsste in ihrer politischen Positionierung, folgte nun die Klarstellung. Vor der höchsten verwaltungsgerichtlichen Instanz in NRW führte die Beschwerde unserer Partei zum Erfolg. Unmissverständlich stellte das OVG Münster fest, dass der Bürgermeister mit der Verbreitung des gegenständlichen Artikels gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat und die Veröffentlichung rechtswidrig war. So hieß es im Beschluss:

„Allerdings verstieß der Bürgermeister der Antragsgegnerin mit seinen Äußerungen gegen die rechtlichen Grenzen seiner Äußerungsbefugnis in Gestalt des Neutralitätsgebots, dem grundsätzlich auch Amtsträger auf kommunaler Ebene unterworfen sind. Ob darüber hinaus das – die Äußerungsbefugnis ebenfalls begrenzende – Sachlichkeitsgebot verletzt wird, kann deshalb dahinstehen. Wie gezeigt hat sich der Bürgermeister in seiner amtlichen Funktion parteiergreifend zu Lasten der Antragstellerin geäußert und damit Einfluss auf deren Position im politischen Meinungskampf ausgeübt.“

Da Bürgermeister Kaioglidis nun in Kenntnis gesetzt worden ist, dass es für Amtsträger ein Neutralitätsgebot gibt, sollte er sich eventuell in Erinnerung rufen, dass es auch den Strafbestand der Untreue gibt. Derzeit greift dieser nämlich beherzt in die Taschen der Steuerzahler, um seinen K(r)ampf gegen Rechts zu finanzieren. Dabei ignoriert Kaioglidis bewusst Hinweise des Gerichtes, dass beispielsweise auch das kostenintensive Hauptverfahren zum rechtswidrig ausgeübten Vorkaufsrecht keinen positiven Verlauf für die Stadt nehmen wird. Bewusst oder unbewusst setzt der verschwenderische Grieche auf eine Verfahrensverzögerung, die er über seine Kölner Wahlanwältin sogar offen kommunizierte. Darüber hinaus instruiert er unter Androhungen von Klageverfahren, die ebenfalls der Steuerzahler trägt, andere Behörden entgegen ihrer eigenen Einschätzung zum willkürlichen Einschreiten. Linke Kreise, denen die Einschränkungen von Meinungsfreiheit und Äußerungsbefugnissen nicht weit genug gehen können, wittern in diesem Beschluss wie erwartet einen Skandal. Da nicht der politische Gegner betroffen ist, sondern ihr eigenes Sprachrohr, wird der Senat zum Mittäter. Es verdeutlicht sich ihr Wunsch, dass die Moral des politischen Mainstreams grundsätzlich über rechtsstaatlichen Grundsätzen zu stehen hat.

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Da der Punktestand der Gemeinde weiterhin bei null liegt und auch die herbeifabulierte sowie vermeintlich Rückendeckung gebende Zivilgesellschaft, welche vergangenen Mittwoch ihre wahre Größe zeigte und mit 15 Verwirrten vor dem Wohnhaus in der Dammstraße 5 herumlungerte, die einzig ein Produkt ihrer eigenen Propaganda ist, freut sich Kaioglidis eventuell nun über eine breite Aufmerksamkeit. Durch eine Pressemitteilung des Gerichtes und einer deutschlandweiten Berichterstattung findet der Neutralitätsverstoß, die Zwangslöschung des Artikels und die gescheiterte Ausübung des Vorkaufsrechtes eine gebührende Verbreitung, die derzeit die Reichweite unserer eigenen Netzseite bei weitem überschreitet. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass auch bei dem Petitionsführer und vom WDR zum Berufsaktivisten deklarierten Olaf Bruch ein paar Euro für hasserfüllte Leserbriefe fällig wurden und ein Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wurde.

Einzig der Antrag auf  grundsätzliche Unterlassung wurde zurückgewiesen, da eine Wiederholungsgefahr im gegenständlichen Kontext ausgeschlossen sei. Dazu führte das Gericht wie folgt aus:

„Ausgehend davon ist hier zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Artikels auf ein konkretes Ereignis zurückging, nämlich die Übergabe der bereits gesammelten Unterschriften zur Online-Petition der rechtsextremen Partei Der 3. Weg in Hilchenbach an den Bürgermeister der Antragsgegnerin. Der Artikel befasst sich inhaltlich ausschließlich mit diesem Vorgang und der Thematik der Petition. Da die Unterschriftenübergabe ein einmaliger Vorgang war und das Anliegen der Petition nunmehr bereits dadurch erfüllt ist, dass der Rat der Antragsgegnerin die Geltendmachung eines Vorkaufsrechts für das Gebäude beschlossen hat, in dem das Bürgerbüro untergebracht ist, besteht kein Grund für die Annahme, der Bürgermeister der Antragsgegnerin werde diesen – zudem durch die aktuellen Entwicklungen in Hilchenbach inhaltlich überholten – Artikel erneut veröffentlichen.“

Dies bedeutet im Klartext, dass eine Wiederholungsgefahr deshalb ausgeschlossen sei, da der Bürgermeister sein Anliegen, eine Ansiedlung unserer Partei „Der III. Weg“ zu verhindern, nicht mehr realisieren kann und somit eine weitere Verbreitung in dieser Form ausgeschlossen sei. Die aktuellen Entwicklungen betreffen hier die gerichtlich festgestellte Tatsache, dass kein Vorkaufsrecht besteht, weshalb die Gemeinde keinen Zugriff auf das Haus haben wird.

Erneut zeigte sich, dass sich ein langer Atem auszahlt. Auch künftig werden unsere Aktivisten dem Bürgermeister und seiner Clique genauestens auf die Finger schauen. Trotz einer Flut an Klageverfahren geht selbstredend auch die politische Arbeit vor Ort weiter. Am 10. Dezember laden wir zum nationalrevolutionären Weihnachtsmarkt in Hilchenbach! Nähere Infos folgen in Kürze!

  • Herzlichen Glückwunsch ein weiterer Sieg für den 3. Weg! Es ist schön zu sehen dass ihr auch bei uns in NRW Erfolge verzeichnen könnt, unser gesamtes Land braucht euch! Wenn der Grieche nicht für ein Deutschland der Deutschen ist kann er gerne in sein Ursprungsland zurückkehren, wir würden ihn sicher nicht vermissen. In diesen Sinne Nationalrevolutionäre weiter voran!

    Martin 17.11.2022
  • Die nächste Klatsche für den Griechen und seinen Stadtrat. Früher hat er sich auch nicht um sog. „Rechte“ in seinem Imbiss geschert und fleissig an ihnen verdient. Doppelmoral wie überall.
    Man sollte diesen „Mann“ wegen Untreue starfrechtlich verfolgen.

    Hilchenbacher 16.11.2022
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