In baden-württembergischen Städten und Gemeinden gibt es zunehmend Widerstand gegen die weitere Aufnahme von Asylantenhorden. In zahlreichen Kommunen wurde die äußerste Belastungsgrenze bereits deutlich überschritten. Platz für die Unterbringung weiterer Asylforderer ist nicht vorhanden. Eine Reihe von Kommunen weigert sich, neue Unterbringungsmöglichkeiten für Migranten zu schaffen.
Konkret gibt es derzeit vermehrt Widerstand gegen die Errichtung neuer Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA). Aktuell existieren in Baden-Württemberg zehn Erstaufnahmeeinrichtungen sowie eine Reihe temporärer Unterkünfte mit insgesamt 13.200 Plätzen. Hiervon ist momentan etwa die Hälfte belegt. Da die Landesregierung mit einem fortgesetzten Zustrom von Asylforderern rechnet, will diese weitere derartige Einrichtungen schaffen. Verschärft wird die Situation dadurch, dass in Kürze einige Verträge mit Kommunen auslaufen, die Gebäude zur Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung stellen.
Gezerre um die LEA Ellwangen
So gab es beispielsweise ein heftiges Gezerre um die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen. Die Einrichtung wird dort in einer ehemaligen Kaserne betrieben. Der diesbezügliche Nutzungsvertrag war bis Ende des Jahres 2023 befristet. Die Landesregierung beabsichtigte, die Asylkaschemme auch über diesen Termin hinaus weiterzubetreiben, während die Stadt und der Gemeinderat auf Einhaltung des Vertrages bestanden. Schließlich einigte man sich auf den Weiterbetrieb bis Ende 2025.
Der Gemeinderat von Pforzheim entschied sich kürzlich gegen eine Erstaufnahmeeinrichtung, für welche ein altes Logistikzentrum genutzt werden sollte. Auch in Ludwigsburg regt sich Widerstand gegen den Bau einer LEA am Stadtrand.
Druck auf Kommunen soll verstärkt werden
Nun will die grün-schwarze Landesregierung unter Winfried Kretschmann den Druck auf die Kommunen erhöhen. Notfalls will man neue Erstaufnahmeeinrichtungen auch gegen den Willen von Städten und Gemeinden mit Zwang durchsetzen.
Der grüne Ministerpräsident Kretschmann verweist darauf, dass dem Land die Hände gebunden seien. Die Verteilung von Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen wollen, erfolgt nach einem jährlich neu fixierten Verteilungsschlüssel, der die jeweiligen Quoten für die einzelnen Bundesländer in Abhängigkeit von deren Bevölkerungszahl und Steuereinnahmen bestimmt (Königsteiner Schlüssel). Für Unterbringung und soziale Betreuung der Asylanten sind somit die Bundesländer verantwortlich. Nach der Unterbringung der Asylanten in sogenannten Landeserstaufnahmeeinrichtungen, wo deren Registrierung sowie die Antragstellung auf Gewährung von Asyl erfolgt, werden die Asylforderer auf sogenannte Folgeunterkünfte der Kommunen verteilt.
Landesregierung prüft Zwangsmassnahmen gegen widerspenstige Kommunen
Da sich zunehmend kommunaler Widerstand regt, sucht Kretschmann und die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) nun verzweifelt nach Instrumenten, die Gegenwehr renitenter Kommunen zu brechen. Gemäß den Verlautbarungen eines Sprechers des baden-württembergischen Justizministeriums sei es im Hinblick auf die Unterbringung von Asylanten bislang stets gelungen, ein Einvernehmen zwischen Landesregierung und Kommunen herzustellen. Im gleichen Atemzug verwies der Sprecher jedoch darauf, dass dem Land rechtliche Instrumente zur Verfügung stehen, die Einrichtung und den Betrieb von Asylunterkünften in jedem Falle zu ermöglichen.
Laut Äußerungen von Kretschmann würden derzeit Überlegungen „konkret verfolgt“, wie widerspenstige Kommunen im Zweifelsfall zur Aufnahme von Asylanten gezwungen werden können. Mit anderen Worten prüft die Landesregierung derzeit das ihr zur Verfügung stehende Waffenarsenal, um Instrumente zu finden, mit deren Hilfe sie im Notfall gegen die Kommunen vorgehen kann. Möglich wäre dies etwa im Rahmen der sogenannten „Legalplanung“. Der Landtag könnte per Gesetz Standorte für Landeserstaufnahmeeinrichtungen festlegen. Ebenso möglich wäre ein Rückgriff auf das Baurecht des Bundes, in welchem Sonderregelungen für Asylunterkünfte vorgesehen sind. Im Baugesetzbuch sind diverse Regelungen verankert, die es den Ländern ermöglichen, sich über das Planungsrecht der Kommunen hinwegzusetzen und auf deren Flächen LEAs zu errichten.
Asylflut stoppen!
Die Partei „Der III. Weg“ steht für ein unverzügliches Ende der Massenzuwanderung von Asylanten nach Deutschland. Zur Bewahrung der nationalen Identität des deutschen Volkes ist der fortgesetzte Missbrauch des Asylrechtes sofort zu beenden und die damit einhergehende Überfremdung zu stoppen.
Die linksgrünen Spinner in Politik und Gesellschaft raffen aber auch gar nichts mehr, alter Schwede