Vor dem Landgericht Leipzig wurde Ende letzten Monats ein Kinderschänder aus Torgau zu einer Haftstrafte von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt, nachdem ihm in elf (!) Fällen der Missbrauch von Kindern zwischen vier und 13 Jahren und die Anfertigung sowie der Besitz von kinderpornografischem Bild- und Videomaterial nachgewiesen werden konnte. Bereits in wenigen Jahren ist der pädophile Triebtäter also wieder auf freiem Fuß, während die Traumata seiner Opfer lebenslange Spuren und kaum zu heilende seelische Narben hinterlassen werden.
Im nordsächsischen Belgern-Schildau befand sich einer der Tatorte, an dem der Täter die vorpubertären Mädchen missbrauchte. Um das Wohnumfeld für einen besseren Schutz der eigenen Kinder zu sensibilisieren und die Bevölkerung für die politische Durchsetzung verschärfter Gesetze gegen Pädophile und Sexualstraftäter zu gewinnen, haben nationalrevolutionäre Aktivisten eine Aufklärungsaktion in der Gemeinde von Belgern-Schildau durchgeführt. In der BRD schützt nach wie vor ein liberalistisches und individualistisches Rechtsverständnis Täter solcher Art, das die angeborene pädophile Neigung, die sich durch keine Strafe und Therapie der Welt ausschalten lässt, leugnet, da das herrschende Rechtssystem aus ideologischen Gründen von einem falschen, unbiologischen Menschenbild ausgeht. Nur eine dauerhafte Entfernung pädophiler Triebtäter aus dem Gemeinwesen kann unsere Kinder vor Übergriffen schützen.
Darum fordert unsere Parteibewegung „Der III. Weg“ nicht nur härtere Strafen für Kinderschänder und die Höchststrafe für Kindermörder, sondern eine lebenslange Sicherheitsverwahrung dieser Subjekte, die nur durch die Anwendung einer chemischen Zwangskastration umgangen werden kann. Nur mit einem nationalrevolutionär neu geordneten Rechtssystem können unsere Kinder vor dem Abschaum der Gesellschaft geschützt werden!