Hammerskins verboten – Wahlkampfmanöver von angeschlagener Innenministerin?

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Die nationalistische Organisation „Hammerskins“ ist vom Bundesinnenministerium verboten worden. Mit zahlreichen Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet wurde das Verbot vollstreckt. Die Gruppierung war seit einigen Jahren nicht mehr durch politische Aktivitäten aufgefallen, verschwand zuletzt sogar aus dem Verfassungsschutzbericht. Dennoch wurde die Organisation nun unter Zuhilfenahme fragwürdiger Anschuldigungen zur Zielscheibe staatlicher Repression. Handelt es sich um ein Wahlkampfmanöver von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)? Offenbar versucht die angeschlagene Politikerin ihr Image „aufzubessern“.

 

Hammerskins verboten

 

Die Organisation „Hammerskins“ dürfte vielen Anti-Rechts-Kämpfern ein Begriff sein. Nicht nur hauptberufliche Antifaschisten dürften mit dem Namen etwas anfangen können. Es ist eine der Organisationen, die im Lehrbuch „Rechtsextremismus“ nicht fehlen dürfen, neben vermeintlichen „Nazi-Geheimcodes“ und Symbolen wie dem Hakenkreuz, 88 oder den „14 Wörtern“. Daher dürfte das Verbot der Hammerskins in entsprechenden Kreisen durchaus für Aufsehen gesorgt haben. Die zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte daher stolz: „Mit diesem Verbot beenden wir in Deutschland das menschenverachtende Treiben einer international agierenden Neonazivereinigung“. Weiter sprach sie von einem „klaren Signal gegen den organisierten Rechtsextremismus, gegen Rassismus und gegen Antisemitismus“.

Beim Blick auf die Vorwürfe gegen die „Hammerskins“ zeigt sich, dass sich das Innenministerium nicht viel Mühe gegeben hat, um das Verbot argumentativ zu untermauern. Die „Hammerskins“ würden „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ und „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ verstoßen. Das sind sehr schwammige, sehr dehnbare Begriffe und es wurde nicht näher erläutert, was denn nun unter diesen Vorwürfen zu verstehen ist. Bei früheren Verboten gegen nationalistische Organisationen hatten die verantwortlichen Ministerien noch versucht, eine Gefahr für den Staat oder für politische Gegner zu konstruieren. So wurden Einzelstraftaten, für die betroffene Delinquenten bereits bestraft worden waren, addiert und daraus wurde eine „kriminelle Vereinigung“ gemacht. Offenbar gingen von Mitgliedern der „Hammerskins“ nicht gehäufte Straftaten aus. Nicht einmal klassische „Volksverhetzungen“ scheinen den Angeklagten vorgeworfen zu werden.

Die „Hammerskins“ sind in den vergangenen Jahren nicht mehr politisch tätig gewesen. Es gab keine erkennbare Teilnahme an Demonstrationen, keine Flugblattverteilungen, nicht einmal eine nennenswerte Internetpräsenz. Die Gruppe hatte somit praktisch keine Außendarstellung und hat sich offenbar auch nicht aktiv um die Werbung von Interessenten gekümmert. Es hat somit kaum relevante Aktivitäten der Organisation gegeben. In der Folge ist die Gruppe im vergangenen Jahr sogar aus dem Verfassungsschutzbericht verschwunden. Nennenswerte Aktivitäten waren einzig die Abhaltung von Musikkonzerten. Das war es dann auch schon mit dem „menschenverachtenden Treiben“ der „Hammerskins“.

Das erklärt dann auch, warum es nur diffuse Anschuldigungen gegen die Gruppe gibt. Denn wie genau verstößt man gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“? Offensichtlich sind darunter nicht pauschal Straftaten zu verstehen. Denn solche wurden im Verbotsantrag nicht genannt. Ein Umsturz? Es ist offensichtlich, dass den nationalistischen Konzertveranstaltern solche Pläne nicht vorgeworfen werden können. Noch schwammiger ist der Vorwurf, gegen den Gedanken der Völkerverständigung vorzugehen. Besonders absurd erscheint diese Anschuldigung, wenn Innenministerin Faeser erklärt, es würde sich bei den „Hammerskins“ um eine „international agierende Neonazivereinigung“ handeln. Setzt eine länderübergreifende Zusammenarbeit nicht eine gewisse Form der „Völkerverständigung“ voraus?

Dass das Ministerium mit diesem fragwürdigen Verbot, dass für die Betroffenen mit Repressionen wie Hausdurchsuchungen verbunden ist, durchkommen wird, ist dennoch zu erwarten. Hier profitieren die Herrschenden von ihren eigenen Gesetzen. So gilt das Vereinsgesetz als äußerst unsicherer Schutz für oppositionelle Organisationen. Besonders erschwerend ist der Umstand, dass nicht der Staat den Angeklagten eine Schuld nachweisen muss, sondern im Gegenteil die Beschuldigten ihre Unschuld beweisen müssen. Angesichts der Vorwürfe, die keine konkreten Taten beinhalten, ein beinahe aussichtsloses Unterfangen.

Ist das Verbot der „Hammerskins“ zu einem zufälligen Zeitpunkt erfolgt? Offensichtlich nicht. Nancy Faeser kandidiert derzeit bei der Landtagswahl in Hessen als Ministerpräsidentin. Doch um ihre Umfragewerte ist es derzeit nicht gut bestellt. Da ist zum einen die Affäre um den ehemaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm. Offenbar hatte Faeser Schönbohm überwachen lassen und ihn aufgrund von Anschuldigungen des Fernsehclowns Jan Böhmermann geschasst. Dann ist da ihre Begeisterung für offene Grenzen. Faeser hatte erklärt, dass es keine Obergrenzen für Flüchtlinge geben dürfe und die Not der Kommunen einfach ignoriert. Zuletzt warfen ihr Kritiker aus den Reihen der „Grünen“ vor, sie würde nicht genug „gegen rechts“ tun. So sei bei der Aufklärung des „NSU-Komplex“ zu wenig Druck gemacht worden. Das „Hammerskin“-Verbot könnte somit eine Art Wahlkampfaktion darstellen. Eingespannt wurden hierfür 700 Polizisten, von dem Verbot sollen etwa 120 Personen betroffen sein.

 

Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte

 

Eine häufige und grundfalsche Reaktion auf staatliche Repression ist die Aussage „das geht mich nichts an“. Tatsächlich zeigen die schwammigen Verbotsgründe gegen die „Hammerskins“, daß wirklich jeder Oppositionelle zur Zielscheibe des Verfolgungsapparates werden kann. Eine Lehre aus dem Verbot muss sein, dass es kein verstecken gibt und man den Staat auch nicht durch den Verzicht auf politischen Aktivismus befriedigen kann. Als Reaktion bleibt daher nur der Weg in die Offensive! Es ist daher an der Zeit, aktiv zu werden! Reihe auch du dich ein in die nationalrevolutionäre Bewegung!

Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Die Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuches sind ersatzlos zu streichen. „Der III. Weg“ setzt sich konsequent für Meinungsfreiheit in Wort, Bild und Schrift ein.

1 Kommentar

  • Hat Frau Faeser die Daten der Friedrich-Ebert-Stiftung auf dem Schreibtisch gehabt, bevor diese der breiten Bevölkerung bekanntgegeben wurden? Hab heute im Radio gehört, dass selbige Stiftung „Alarm schlägt“, weil immer mehr Bürger „rechte Positionen vertreten“. Das ist für die Politiker doch Grund genug, wieder zum Angriff auf die freie Meinungsäußerung zu blasen.

    Nadja Beeker 21.09.2023
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