In Edenkoben in der Südpfalz steht ein Mann vor Gericht, der ein Kind entführt und missbraucht hat. Doch es ist nicht das erste Mal, dass er vor Gericht steht.
Bereits im November 2020 wurde der damals 59-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er sich nicht an seine Bewährungsauflagen hielt. Im Juli 2023 wurde er dann entlassen und kaum 2 Monate später missbrauchte er erneut ein Kind.
Ein unbeschriebenes Blatt war er zu diesem Zeitpunkt, wie die erwähnten Bewährungsauflagen es andeuten, ohnehin nicht. Zwischen 1979 und 1994 war er durch Diebstahl, Beleidigung und Körperverletzung immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dabei kam er aber oft mit Bewährungsstrafen davon. Erst als er 1996 eine 12-Jährige missbrauchte, bekam er eine Haftstrafe von 5 Jahren.
Doch auch danach war noch nicht Schluss. Er vergriff sich auch weiterhin an jungen Mädchen, bis er nach der Vergewaltigung einer 15-Jährigen, bei der auch Freunde von ihm beteiligt waren, wieder im Gefängnis landete. Es folgte die Entlassung gegen folgende Auflagen: Er solle keinen Kontakt zu Minderjährigen haben und ist dafür verantwortlich, die elektronische Fußfessel, die er bekommen hatte, selbstständig regelmäßig aufzuladen. Wie zu erwarten war, verstieß er gegen alle Auflagen und fing auch das Stehlen und Prügeln wieder an.
Im aktuellen Fall wurde ein psychiatrisches Gutachten erstellt, welches ihm volle Schuldfähigkeit attestierte. Er kommt 3 Jahre und 8 Monate in Haft, auch weil „der Angeklagte gezeigt hat, dass er nicht bereit ist, sich an die Mindestanforderungen eines sozialen Zusammenlebens anzupassen“, so das Gericht.
Doch was kommt nach der Haft? Die hohe Rückfälligkeit des Mannes zeigt, dass es Kriminelle gibt, die nicht sozialisiert werden können. Dies gilt insbesondere für Sexualstraftäter. Zudem haben die vergleichsweise milden Strafen auch kein Abschreckungspotenzial. Die schrecklichen Taten an den jungen Mädchen hätten verhindert werden können, wenn man den Täter hinter Gittern gelassen hätte. Doch die BRD-Justiz ist eher auf den Schutz der Täter als auf den der Opfer ausgerichtet. Wir fordern daher härtere Strafen und eine anschließende Sicherheitsverwahrung für rückfällige Sexualstraftäter!
Auf der Kundgebung in Neustadt an der Weinstraße mit rund 250 Teilnehmern nahmen auch Aktivisten unserer Partei teil. Anbei ein Fernsehbericht zur Kundgebung beim swr.