Die „Bill C-63“ zielt laut eigener Aussage auf die Bekämpfung von „Hassrede“ ab, welche gemeinhin für nichts anderes steht, als die Äußerung unliebsamer Wahrheiten, welche dem System schaden. Äußerungen, welche als „Unterstützung oder Befürwortung eines Genozids“ gelten können, sollen hiernach mit lebenslanger Haftstrafe geahndet werden können. Zudem sollen auch anderweitige Äußerungen, die „Hass schüren“ oder zu „Gewalt anregen“ können, mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe geahndet werden können. Bizarr hierbei vor allem die beliebige Definition der „Hassrede“, welche laut dem Gesetz „Verabscheuung oder Verunglimpfung beinhaltet und die stärker ist als Verachtung oder Abneigung“. Ein rhetorischer Wischwasch, bestens geeignet, um politische Gegner des Systems juristisch belangen zu können.
Auch soziale Netzwerke und Internetseiten, aber auch Apps von Mobiltelefonen geraten durch das Gesetz ins Visier der Meinungsdiktatur. Die kanadische Regierung plant nach dem Gesetzespaket die Einführung von Politkommissaren, welche der Digital Safety Commission (Kommission für digitale Sicherheit) unterstellt sind. Diesen Kommissaren muss jeder Dienstanbieter einen Sicherheitsplan vorlegen, wie „Hassrede“ bei seiner Plattform verhindert bzw. bekämpft werden kann. Den Politkommissaren sollen hierbei keine Grenzen gesetzt werden. Sie sollen über die Löschung von Inhalten bestimmen dürfen, Akteneinsicht bei den Unternehmen einfordern dürfen, Anhörungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen können und Geldstrafen bis zu zehn Millionen kanadische Dollar verhängen dürfen. Bezahlt werden soll die Arbeit der Politkommissare natürlich durch Abgaben ihrer eigenen Opfer, den Online-Unternehmen. Wie es sich für Politkommissare gehört, sollen diese natürlich keinen „juristischen oder technischen Regeln der Beweisführung“ unterliegen – vielmehr sollen sie alles, was an sie herangetragen wird, „so formlos und zügig, wie es die Umstände und Erwägungen der Fairness und der natürlichen Gerechtigkeit erlauben“, abhandeln.
Im englischen Original heißt es:
„The Commission is not bound by any legal or technical rules of evidence. It must deal with all matters that come before it as informally and expeditiously as the circumstances and considerations of fairness and natural justice permit.“
Was auch immer laut Premier Trudeau „natürliche Gerechtigkeit“ sein soll, der nationalen Opposition wird er sie mittels dieser angestrebten Gesetze zweifelsfrei nicht zukommen lassen, sind sie doch vielmehr ein weiteres Werkzeug, um eben jene bekämpfen zu können. Die westlichen „Demokratien“ von Australien über Nordamerika bis Europa scheinen mit der steigenden Instabilität ihrer Gesellschaftssysteme in Folge der von den Herrschenden administrierten ethnischen Umtransformierung überall die Daumenschrauben für Systemkritiker straffer anzuziehen und ihre Repressalien zu verschärfen. Die von Kanada geplanten Maßnahmen gegen Regimekritiker sind mittlerweile nicht mehr von der repressiven Willkür autokratischer Regime wie Russland oder China zu unterscheiden. Die „Demokratur“ des Westens wird zu einer geheuchelten Freiheit.
Auch in der BRD setzen die Herrschenden immer mehr Verbote, Meinungsunterdrückungen und die zunehmende Überwachung sozialer Medien und des digitalen Meinungsaustauschs durch. Höchste Zeit, zu handeln und sich in den Reihen der nationalrevolutionären Bewegung von „Der III. Weg“ zu organisieren! Denn mit der Durchsetzung unserer Forderung nach Meinungsfreiheit in Schrift, Bild, Rede und im Internet wird die heuchlerische Gesinnungstyrannei der selbsternannten Demokraten ein Ende finden!