„Klimaseniorinnen“: Europäischer Gerichtshof urteilt Schweiz ab

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Der Schweizer Verein „Klimaseniorinnen“ hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen sein eigenes Land geklagt. Die Rentnerinnen warfen der Schweiz vor, nicht genügend gegen den Klimawandel getan zu haben und daher ihr Recht auf Leben und ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt zu haben. Der Gerichtshof ist eine Institution des Europarats und greift mit seinen Urteilen in die Rechtsordnungen der vertretenen Staaten ein. Zwei weitere Klagen, unter anderem von einer Gruppe portugiesischer Jugendlicher gegen 32 Staaten, scheiterten nur aus formaljuristischen Gründen. Das Urteil ist ein krasses Beispiel für den ideologischen Wahnsinn des Linksliberalismus und seine tiefe Durchdringung von supranationalen Institutionen.

 

Wer klagt hier gegen wen?

Was haben Kinder im Gaza-Streifen und gutbetuchte Rentnerinnen in der Schweiz gemeinsam? Beide Gruppen sind prädestiniert dafür, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Was unterscheidet sie? Während die Rechte der Kinder aus dem völlig zerstörten Gaza-Streifen in der Praxis niemals und von niemandem durchgesetzt werden, können die Rentnerinnen aus der friedlichen und wohlhabenden Schweiz sich öffentlichkeitswirksam „Recht“ verschaffen. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nun ein äußerst denkwürdiger Prozess stattgefunden. Denkwürdig deshalb, weil er das fragwürdige Rechtsverständnis herrschender Eliten offenbart.

Was ist passiert? Eine Gruppe Rentnerinnen, darunter zahlreiche Politikerinnen aus der Schweiz, haben sich zu einem „Betroffenen-Verein“ zusammengeschlossen, um gegen ihr eigenes Land zu klagen. Als Rentnerinnen seien die Frauen stärker vom Klimawandel betroffen, als andere Bevölkerungsgruppen, weil Rentnerinnen beispielsweise stärker unter Hitzewellen leiden. Die Politik hätte daher gesonderte Schutzpflichten gegenüber den „Betroffenen“ und müsse darum Maßnahmen ergreifen und ein „Klimaziel“ verfolgen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und dem Bundesgericht in Lausanne wurden die Klagen der Damen abgewiesen. Die Grundrechte auf Leben und Achtung des Privat- und Familienlebens seien nicht im nötigen Ausmaß berührt worden. Da somit sämtliche nationalen Instanzen die fragwürdigen Klagen abgewiesen haben, war der Weg vor den EGMR frei. Der EGMR hat dem Verein nun Recht gegeben.

Zwei weitere Klagen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz waren hingegen zurückgewiesen worden. So hatte eine Gruppe von portugiesischen Jugendlichen gleich gegen 32 Staaten, darunter auch Deutschland, geklagt, weil diese mit ihrer Politik die Klimakrise verschärfen und die Zukunft ihrer Generation dadurch gefährden würden. Die Klage wurde jedoch nicht aus inhaltlichen Gründen abgewiesen. Die Kläger zogen direkt vor den EGMR und hätten nach Ansicht des Gerichtshofes zunächst den Weg durch die nationalen Instanzen gehen müssen. Dennoch könnte das Urteil die Büchse der Pandora weiter geöffnet haben. Nationale Gerichte orientieren sich an den Urteilen des EGMR und so könnte der Weg für weitere entsprechende Gerichtsurteile frei sein.

Dieser Fall zeigt den Irrsinn der Klima-Ideologie deutlich auf, beweist aber ebenso, wie sehr höchste Institutionen davon durchdrungen sind. Unter einer Gerichtsverhandlung stellt man sich einen Prozess vor, bei dem ein Mensch, dem vermeintlich Unrecht angetan wurde, auf einen oder mehrere vermeintliche Täter trifft. Entweder wird der Angeklagte freigesprochen oder aber zu einer Strafe verurteilt. Das Opfer enthält dann eine Entschädigung. Im Fall der Klimarentnerinnen stellt sich zunächst einmal die Frage, inwieweit ein „Unrecht“ vorliegt. Statistiken über „Klima-Tote“ beispielsweise sind mehr als fragwürdig, weil kein konkreter Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und dem Exitus der Betroffenen vorliegt. Wenn ein 89-Jähriger beispielsweise zu wenig trinkt und an Exsikkose (Austrocknung) verstirbt, wird er pauschal als „Klima-Toter“ eingestuft. Man könnte auch ganz ketzerisch behaupten, dass die Schuld hier nicht an der Regierung seines Landes liegt, sondern es sich um Eigenverschulden handelt, gegebenenfalls noch ein Verschulden der Betreuer vorliegt. Im Fall der Klima-Seniorinnen muss natürlich noch erwähnt werden, dass diese offenbar selbst keine Schäden davongetragen haben.

Die Urteile selbst sind zusätzlich vollkommen vage. Das Gericht verurteilt niemanden konkret. Niemand muss Verantwortung übernehmen, eine Geldstrafe zahlen oder gar in das Gefängnis gehen. Welche Konsequenzen hat das Urteil daher formal gesehen? Ebenso unklar bleibt, welche Maßnahmen denn konkret unternommen werden müssen. Die Schweiz hat als verhältnismäßig kleines Land einen entsprechend geringen Einfluss auf das globale Klima. Inwiefern kann man hier tatsächlich von einer „Schuld“ der Politik sprechen? Und wieso können sich die Rentnerinnen, über deren Lebenswandel nichts bekannt ist, als Anklägerinnen in Szene setzen, wenn sie doch möglicherweise selbst in ihrem Leben als „Klimasünderinnen“ gelebt haben?

Nahezu alle Regierungen dieser Welt sehen den vermeintlich menschengemachten Klimawandel als Problem an und wollen dagegen vorgehen. In manchen Ländern ist dieser Gedanke ausgeprägter, in anderen weniger. Besonders absurd werden diese Prozesse, wenn beispielsweise in Deutschland die rot-grüne Regierung vor ein ähnliches Tribunal gezogen werden sollte. Wenn man vor Gericht steht, dann will man üblicherweise freigesprochen werden. In dem Fall wäre die Regierung jedoch beinahe froh über eine Verurteilung, weil sie das Urteil als Rechtfertigung für beliebige politische Maßnahmen zur Demontage des Landes nehmen könnte. Mit dem EGMR-Urteil kann sich die Regierung anschließend sogar über die nationalen Gerichte hinwegsetzen. Hier wird deutlich, dass der EGMR klar in nationale Politik eingreift und linksliberalen Politikern einen Freibrief für ihre Politik erteilt.

Die kennt dann klare Opfer. Beispielsweise Bauern, die ihren Hof nicht mehr führen können, weil sie unter der Last der Regularien ächzen.
Wenn es eine Lehre aus der Geschichte gibt, dann die, dass Deutschland die Europäische Union verlassen muss, solange sie ein Werkzeug globalistischer Architekten bleibt. Es braucht gemäß unseres nationalrevolutionären Programms eine Europäische Eidgenossenschaft, die sich lediglich als Überlebens-, Wirtschafts- und Kampfgemeinschaft gegen äußere Gegner begreift und in der es selbstherrlichen Richtern und Kommissaren nicht im Namen der Klima-Ideologie frei steht, nach Belieben in nationale Angelegenheiten einzugreifen.

1 Kommentar

  • Der EGMR ist Schiedsgerichtshof des Europarates und hat mit der EU nichts zu tun.

    RW 15.04.2024
  • „…..als Anklägerinnen in Szene setzen…“
    Das Phänomen nennt sich „Verrechtlchung“ und ist in Kombination mit „LawFare“ eines der wirkmächtigsten Werkzeuge, um Völker und Nationen globalen Interessen unterzuordnen.
    Nützliche Idioten (🤑) finden sich leider zuhauf, s. Senioren.

    Christian 13.04.2024
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