Eigentlich sind Schottergärten in Deutschland nicht erlaubt, trotzdem sieht man diese hässlichen „Steinwüsten“ immer wieder, besonders in Neubaugebieten. Das Problem dieser Gärten ist ihre Lebensfeindlichkeit. Denn unter dem Schotter liegt meistens Vlies, der verhindert, dass der Boden Wasser aufnehmen kann, das Gewicht der Steine verdichtet ihn. Im Sommer erhitzen sich die Schottergärten zusätzlich. In diesen Gärten wächst logischerweise nichts mehr und wo nichts mehr wächst, da gibt es auch keine Insekten, Vögel, Igel oder andere nützliche Tierarten.
Wir haben bereits ein großes Artensterben und deshalb steht in allen Länderbauordnungen, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen beziehungsweise zu bepflanzen sind. Dennoch herrscht an vielen Orten Unklarheit darüber, was erlaubt oder nicht erlaubt ist. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Niedersachsen und Baden-Württemberg sind Schottergärten bereits verboten und auch immer mehr Städte und Gemeinden haben diese Gärten explizit verboten. Dazu gehören Bremen, Fulda, Leipzig, Kaiserslautern und Paderborn. In Leipzig sind Schottergärten bereits seit 1996 verboten und trotzdem gab es in den vergangenen 12 Monaten mehr als 25 Verfahren zum Rückbau solcher Gärten. Es droht sogar ein Bußgeld bis zu 200.000 Euro. Doch es fehlt den Verwaltungen das Personal, um sich jeden Garten genau anzuschauen. Daher hofft Michael Neuhaus von der Leipziger Linksfraktion auf Leute, die ihre Nachbarn melden, wenn diese sich einen Schottergarten angelegt haben. Im Niedersächsischen Helmstedt wurden bereits im vergangenen Jahr alle Gärten im gesamten Stadtgebiet dokumentiert, dabei wurden 500 Verstöße festgestellt. Die Eigentümer sind daraufhin zum Rückbau aufgefordert worden.
Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für den Umwelt-und Artenschutz ein. Deswegen lehnt die Partei diese lebensfeindlichen Schottergärten ab. Doch im Gegensatz zu den Systemparteien setzt „Der III. Weg“ nicht nur auf Verbote, sondern auch auf die Förderung von Naturgärten, in denen sich viele einheimische Tier- und Pflanzenarten ansiedeln können. Diese Förderung könnte beispielsweise so aussehen, dass nicht nur nur die bisherigen 20 Prozent der bezahlten Gartenarbeiten von der Steuer absetzbar sind, sondern 50 Prozent. Außerdem könnten auch gekaufte Pflanzen und andere Materialien für den Garten von der Steuer abgesetzt werden, dies ist bisher nicht möglich. Oder Eigentümern von Naturgärten könnte die Grundsteuer erlassen werden. Natürlich müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise eine Blühwiese, die nicht gemäht werden darf, der Verzicht auf Pestizide und eine gewisse Anzahl von Nistplätzen für Vögel und Insekten.
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t.me/DerDritteWeg