Es ist eines jener zahlreichen Urteile der BRD-Justiz, die die Volksseele zum Kochen bringen. Eine 20-Jährige muss hinter Gitter, weil sie einen Vergewaltiger beschimpfte, während der Sexualstraftäter von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst wurde.
Im September 2020 kam es im Hamburger Stadtpark zu einer brutalen Gruppenvergewaltigung. Ein migrantischer Mob verging sich über Stunden hinweg mehrfach an einer 15-Jährigen, die aufgrund ihres alkoholisierten Zustands weitgehend handlungsunfähig war. Die Täter im Alter zwischen 16 und 23 Jahren verfügen alle über einen Migrationshintergrund: Neben rein nominellen „Deutschen“, die im Besitz eines deutschen Passes sind, befinden sich unter den Tätern ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane sowie ein Armenier.
Die Jugendliche hatte sich während des Besuchs einer Feier auf der Festwiese des Stadtparks betrunken, späteren Untersuchungen zufolge war die 15-Jährige mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert und befand sich in einer psychischen Ausnahmesituation. Vier Migranten nutzten die hilflose Lage der Jugendlichen aus, führten diese in ein Gebüsch und nahmen dort gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an dieser vor. Nachdem der wollüstige Migrantenmob seine sexuellen Begierden gestillt hatte, stahl einer der Täter der Jugendlichen ihr Mobiltelefon sowie ihre Geldbörse.
Das Martyrium der 15-jährigen Jugendlichen sollte jedoch nach dieser ersten Gruppenvergewaltigung noch lange nicht beendet sein. Zwei weitere ausländische Jugendliche nutzten den Zustand des Mädchens aus und vergingen sich an dieser. Nach diesem erneuten sexuellen Übergriff irrte die Jugendliche wiederum über die Festwiese und lief dabei einem Migranten in die Arme, der die 15-Jährige ebenfalls vergewaltigte. Schlussendlich zerrten drei weitere ausländische Jugendliche die 15-Jährige in ein Gebüsch und missbrauchten sie.
Ende November 2023 folgten nach einem Mammutprozess, der fast 100 Verhandlungstage in Anspruch nahm, die Urteile gegen die insgesamt zehn Angeklagten. Einer der Angeklagten wurde mangels Beweisen freigesprochen, acht Beschuldigte wurden nach Jugendstrafrecht lediglich zu Bewährungsstrafen und zur Ableistung von 60 Sozialstunden verurteilt. Nur einer der Angeklagten erhielt eine härtere Strafe und muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft, wobei diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Keiner der Angeklagten zeigte während des Prozesses Reue oder äußerte gar sein Bedauern gegenüber ihrem Opfer.
Die geringfügigen Urteile sorgten deutschlandweit für Entsetzen. Auch eine 20-Jährige aus Hamburg empörte sich angesichts der deutschen Kuscheljustiz gegenüber Tätern mit Migrationshintergrund. Die angehende Krankenschwester fand die Telefonnummer einer der Täter heraus, die auf der Social-Media-App Snapchat veröffentlicht worden war. Die junge Frau kontaktierte den Täter über den Messenger-Dienst WhatsApp und beschimpfte diesen als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“. Zudem drohte sie dem Täter, dieser könne nirgendwo mehr hingehen, ohne verprügelt zu werden.
Der Zornesausbruch der jungen Frau hatte ein juristisches Nachspiel. Ende Juni 2024 wurde die 20-Jährige vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek wegen Beleidigung und Bedrohung zu einem sogenannten Freizeitarrest verurteilt. Nachteilig für die Angeklagte wirkte sich eine frühere Verurteilung zu einer Erziehungsmaßregel aus, die gegen die Frau aufgrund eines misslungenen Diebstahls geringwertiger Sachen im Wert von unter 25 Euro verhängt worden war. Im Rahmen des verhängten Freizeitarrests wird die junge Frau von einem Freitag- bis zu einem Sonntagabend ein Wochenende hinter Gittern verbringen müssen. Laut Angaben einer Justizsprecherin wird die 20-Jährige den verhängten Arrest in der Jugendarrestanstalt Hahnöfersand antreten. Somit wird sie eine längere Zeit hinter Gittern verbringen müssen als der Mann, den sie beschimpfte. Dieser gehört zu der Gruppe von Männern, die im Vergewaltigungsprozess lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden und nicht einen einzigen Tag im Gefängnis verbringen mussten.
Die skandalösen Urteile gegen die Gruppenvergewaltiger und die 20-Jährige zeigen einmal mehr deutlich auf, welche Prioritäten von der deutschen Rechtsprechung gesetzt werden. Migrantische Schwerverbrecher läßt man mit geringfügigen Strafen davonkommen, die an Lächerlichkeit kaum zu überbieten sind. Dagegen kennt die deutsche Justiz offenbar keine Gnade, wenn Deutsche gegen Skandalurteile aufbegehren und aufgrund ihrer Empörung im Zorn unbedachte Worte wählen. Deutlicher kann seitens der deutschen Justiz nicht gezeigt werden, dass offenbar in Abhängigkeit von der Herkunft der Täter und Opfer unterschiedliche Auffassungen von Gerechtigkeit zur Anwendung kommen. Im Hinblick auf Straftäter mit Migrationshintergrund ist man stets darum bemüht, alle vorhandenen juristischen Schlupflöcher ausfindig zu machen, um möglichst milde Strafen verhängen zu können. Dagegen können Deutsche selbstverständlich nicht mit einem solchen großzügigen „Migranten-Bonus“ rechnen, wenn ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird. Bei den Opfern ist es genau andersherum: Verbrechen gegen Migranten werden schwerer geahndet, wenn ein deutscher Täter ausfindig gemacht werden kann. Deutsche Opfer dagegen müssen sich darauf einstellen, dass ihre Peiniger mit geringfügigen Strafen rechnen können, wenn die Täter Migranten sind. Die im Grundgesetz postulierte Gleichheit vor dem Gesetz erscheint angesichts dieser Tatsachen ebenso fraglich, wie die selbstproklamierte Rechtsstaatlichkeit der BRD.
Die Partei „Der III. Weg“ steht für ein unverzügliches Ende der Kuscheljustiz gegenüber migrantischen Straftätern. Schwerverbrecher mit ausländischen Wurzeln dürfen nicht in den Genuss eines Migranten-Bonus kommen, der ihnen von deutschen Richtern ausschließlich aufgrund der Tatsache eingeräumt wird, dass ein Migrationshintergrund besteht. Richter, denen die Gewährung eines solchen Vorteils gegenüber Migranten nachgewiesen werden kann, sind aus ihren Ämtern zu entfernen. Kriminelle Ausländer sind gemäß Punkt 4 unseres Parteiprogramms nach der Verbüßung ihrer Strafen in ihre Herkunftsländer abzuschieben und mit einem dauerhaften Einreiseverbot zu belegen.