Vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig ist eine 99-Jährige ehemalige KL-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Die Quickbornerin hatte im Alter von 18 bis 19 Jahren im KL Stutthof bei Danzig als Stenotypistin gearbeitet. Dabei wurde Irmgard F. nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt und hätte andernfalls noch eine härtere Strafe fassen können. In die Urteilsbegründung floss auch die Aussicht am Arbeitsplatz der Sekretärin ein. Vertreter der Jüdischen Gemeinschaft begrüßten das Urteil.
Tippen auf Schreibmaschine: Beihilfe zum Mord
Vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig ist der Fall einer 99-Jährigen KL-Sekretärin verhandelt worden. Der Prozess war Ausdruck der Bemühungen der BRD-Justiz, noch möglichst viele KL-Angestellte vor Gericht zu zerren. Die 99-Jährige war im Zeitraum von 1943 bis 1945 im KL Stutthof bei Danzig tätig. Es handelte sich nicht um den ersten Prozess mit Bezug auf dieses Konzentrationslager: So wurde 2019 beispielsweise der Fall eines damals 93-Jährigen Wachmannes verhandelt. (Siehe: BRD-Justiz zerrt 93-jährigen SS-Mann vor Gericht) Besonders ist jedoch, was der hochbetagten Dame zur Last gelegt wird. So habe sich die Dame mitschuldig gemacht, weil sie auf ihre Schreibmaschine getippt habe. So lautet das kuriose Urteil auf Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen.
Berücksichtigt wurde dabei auch, dass die damalige Teenagerin von ihrem Arbeitsplatz aus einen Teil des Lagers einsehen konnte. Sie hätte dabei den Schornstein des Krematoriums und den elenden Zustand der Häftlinge gesehen. Sie habe gewusst, dass Lagerkommandant Paul Werner Hoppe verbrecherisch gehandelt habe und hätte sich durch ihre Arbeit „solidarisiert“. Verurteilt wurde Irmgard F. zu zwei Jahren Bewährungsstrafe. Das Gericht verwarf somit eine Revision der Anwälte der Quickbornerin und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe in erster Instanz. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da unklar sei, ob die Dame die Mordtaten willentlich unterstützt hätte.
Begeistert wurde das Urteil in der Jüdischen Gemeinde aufgenommen. Igor Wolodarski, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Schleswig-Holstein, erklärte: „Wichtig ist, dass ihre Schuld bestätigt worden ist. Das ist ein wichtiges Signal an die ganze Gesellschaft, wie auch jede einzelne Person von uns, dass jeder Verantwortung tragen muss. Diese junge Dame war bei einem KZ eine Sekretärin. Da hat sie ihren Job aufgenommen, im Bewusstsein, was grundsätzlich dort passiert“. Auch ehemalige Insassen des Konzentrationslagers meldeten sich aus Israel zu Wort und beklagten, dass es nicht früher zu solchen Prozessen gekommen sei. Max Bauer von der ARD-Rechtsredaktion forderte, dass nun eine „Aufarbeitung“ der Rolle der BRD-Gerichte in der unmittelbaren Nachkriegszeit erfolgen müsse.
Fast 80 Jahre nach Kriegsende reißt also die Serie der Verfolgung deutscher Menschen nicht ab. Auch vor höchst betagten Damen macht die Rache-Justiz nicht Halt. Mit dem ewigen Geschrei nach „Aufklärung“ und „Erinnerung“ soll das Thema permanent im Gedächtnis der Deutschen verankert werden. „Der III. Weg“ setzt sich für ein positives Geschichtsbild ein, in dem Ruhmestaten der deutschen Geschichte stärker akzentuiert werden.














Das deutsche Volk ist seit 1945 gefangen, und es ist bereits bekannt, dass der Sklave sich nicht gegen das auflehnen kann, was der Herr diktiert. Ich glaube, du verstehst mich..
Diese Frau ist nach dem Krieg jedenfalls durch ein Entnazifizierungsverfahren gegangen und entweder freigesprochen oder zu einer Strafe verurteilt worden, die sie längst verbüßt hat. Aber sowas ficht den Rachestaat BRD natürlich nicht an.