Gegen 21.45 Uhr hat ein Mann auf dem Stadtfest in Solingen mit einem Messer auf Passanten eingestochen und mindestens 3 Personen getötet. 9 weitere schweben laut Veranstalter in Lebensgefahr und werden medizinisch versorgt. Laut Zeugenaussagen handelt es sich beim Täter um einen arabisch aussehenden Mann. Die Polizei löste Großalarm aus, der Täter ist weiter auf der Flucht.
Solingen in Nordrhein-Westfalen feiert an diesem Wochenende seinen 650. Stadtgeburtstag mit einem „Festival der Vielfalt“. Was uns die von den Systemparteien herbeigeführte Vielfalt bringt, wurde erneut sichtbar und forderte mindestens 3 Menschenleben. Die Innenministerin des Bundes, Nancy Faeser, wird jetzt mal wieder neue Waffenverbotszonen fordern, Klingenlängenbeschränkungen und ein Verbot einer nationalistischen Gruppe aussprechen, damit die Ausländergewalt auf deutschen Straßen gestoppt wird. Nur irgendwie interessiert das unsere Kulturbereicherer überhaupt nicht, was Nancy da von sich gibt. Und das liegt nicht an einer Sprachbarriere.
Unsere Lösungsansätze hingegen sind in unserem Ausländerrückführungsprogramm festgehalten:
Umgang mit kriminellen und erwerbslosen Ausländern
Sofortmaßnahmen:
- Alle vorbestraften (ab einer Strafe von 90 Tagessätzen) und als islamistische Gefährder eingestuften Ausländer werden umgehend in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Alle ausreisepflichtigen Ausländer werden sofort abgeschoben. Fluglinien werden dazu verpflichtet, gewisse Kontingente bei Flügen in Herkunftsländern für Abschiebungen freizuhalten und diese mitzunehmen. Die Bundeswehr wird darüber hinaus im Wege der Amtshilfe zur Bereitstellung von Transportmaschinen verpflichtet. Abschiebungen geschehen ohne Vorwarnung. Die Bundespolizei stellt eigene Kräfte ausschließlich dafür zur Verfügung. Alle Ausreisepflichtigen erhalten eine Aufforderung zur Ausreise binnen 3 Monaten (Zeitraum für Kündigung evtl. vorhandener Wohnung, Arbeit usw. Die Auswirkungen für Vermieter, Arbeitgeber, usw. sollen so gering wie möglich gehalten und Schaden abgewendet werden). Wenn dem nicht nachgekommen wird, greifen Zwangsmaßnahmen. Die Kosten hierfür trägt der Ausreisepflichtige. Zur Sicherung wird vorhandenes Vermögen beschlagnahmt bis hin zur Taschenpfändung. Eventuell hier lebende Familienangehörige können dafür unter Umständen haftbar gemacht werden. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, daß Kosten und Beeinträchtigungen für die deutschen Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden.
- Die Anforderungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft werden auf 15 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts in der BRD ohne Vorstrafen und langfristigem Bezug von Sozialleistungen erhöht. Das Niveau des Einbürgerungstests wird angehoben und benötigt ein Sprachniveau von mindestens C1.
- Alle erwerbslosen Ausländer (länger als 3 Monate erwerbslos) werden umgehend in ihre Herkunftsländer abgeschoben [Verfahrensweise wie bei ausreisepflichtigen Ausländern]. Jeder freie Arbeitsplatz ist vorzugsweise mit einem deutschen Arbeitnehmer zu besetzen. Sollte dies nachweislich nicht möglich sein, ist dieser zunächst mit einem Angehörigen der Europäischen Union zu besetzen. Nur wenn dies nicht möglich ist oder ganz überwiegende Interessen im Einzelfall eine Beschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften notwendig machen, können bei diesem Arbeitsplatz außereuropäische Ausländer beschäftigt werden.
- Das Recht auf Familiennachzug von in der BRD lebenden Ausländern wird komplett gestrichen. Hiervon ausgenommen sind der Ehepartner sowie gemeinsame Kinder der oben genannten hochqualifizierten Fachkraft für den Zeitraum der ausgeübten Tätigkeit.
- Im Ausland lebende Familienangehörige von in der BRD lebenden Ausländern haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen und Subventionen (Kindergeld) des deutschen Staates.
- Bei staatenlosen Ausländern wird eine Ingewahrsamnahme bis zur Preisgabe der Personalien und des Herkunftslands vollzogen. Sollte auch dies nicht zur Überstellung in das Herkunftsland führen, wird mit einem Drittstaat eine Vereinbarung getroffen, welcher diese staatenlosen Ausländer aufnimmt. Entwicklungshilfe und andere bilaterale Verträge werden daran gekoppelt, ob ein Land ihre oder andere Ausländer zurücknimmt. Gegen aufnahmeunwillige Länder können wirtschaftliche Sanktionen verhängt werden.
Mittelfristige Maßnahmen:
- Jeder Ausländer hat ohne die Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst zu bestreiten. Ausländer, welche länger als 3 Monate staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen, werden umgehend in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. [Verfahrensweise wie bei ausreisepflichtigen Ausländern].
- Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, Entziehung der Staatsbürgerschaft, wenn diese erschlichen wurde. Eine „Doppel-Staatsbürgerschaft“ wird es nicht geben.
- Damit EU-Ausländern das Recht auf Freizügigkeit und Anspruch auf Sozialleistungen in der BRD genommen werden kann, bedarf es einer Reform des EU-Rechts oder des Austritts aus der Europäischen Union (EU).
Langfristige Maßnahmen:
- Der Zuzug von nicht europäisch-stämmigen Ausländern wird gestoppt. Sollte sich ein Ausländer dauerhaft in der BRD ansiedeln wollen, hat dieser die folgenden Nachweise und Sicherheiten mitzubringen: Der Lebensunterhalt muss vollständig aus eigener Kraft bestritten werden können. Ein Gehaltsnachweis, mind. in Höhe des nationalen Durchschnittseinkommens, muss nachgewiesen werden.
„Männer & Messer“ sind das Problem, sagt mein Fernseher. /X=D
Festival der Vielfalt, das sagt schon alles. Nur blöd wenn einem seine schöne bunte Welt knallhart auf die Füße fällt.