Das deutsche Gesundheitswesen ist seit Jahren marode. Zu wenig Krankenhäuser, zu wenig Ärzte und zu viel Bürokratie. Die Krankenkassen erwirtschaften Defizite in Milliardenhöhe und die Bürger müssen sie mit höheren Beiträgen ausgleichen. Als ob das nicht bereits genug wäre, verklagen immer mehr Transsexuelle die Krankenkasse und beschäftigen die deutschen Sozialgerichte mit ihren psychologischen Problemen.
Als Kassenpatient wartet man stellenweise monatelang auf einen Termin bei einem Facharzt. Beim eigenen Hausarzt können es mit Glück manchmal nur ein paar Wochen sein. Wer einen Blick in ein Krankenhaus in einer deutschen Großstadt wirft, der erkennt schnell, dass Gott und die Welt sich auf deutsche Kosten behandeln lassen und das Klinikpersonal oftmals an seiner Belastungsgrenze angekommen ist. Während das deutsche Gesundheitssystem zunehmend ins Wanken gerät, tritt seit Jahren ein weiteres Phänomen auf.
Von 2017 bis 2022 haben sich die Anträge von Transsexuellen bei den Krankenkassen verdoppelt. Von 2.923 im Jahr 2017 auf 5.813 im Jahr 2022. Dazu zählen zum Beispiel die Entfernung der Brust oder eine „genitalangleichende Operation“. Transsexualismus als pathologisches Problem einer kleinen Minderheit zählt in Deutschland offiziell zu den behandlungsbedürftigen Krankheiten.
Mit 55,2 % wurde etwas mehr als die Hälfte aller Anträge bewilligt. Bei Kosten von bis zu 15.000 € für eine Geschlechtsangleichung liegt man hier bei jährlichen Gesamtkosten im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Nicht eingerechnet sind nicht zu beantragende Leistungen wie Vorgespräche, psychologische Gespräche und Medikamente. All diese Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahler.
Da allerdings auch tausende Anträge abgelehnt werden, stehen die Sozialgerichte vor einer immer größer werdenden Flut an Klagen. Die Kläger sehen sich unter anderem durch die Ampelregierung bestätigt, die in ihrem Koalitionsvertrag festhielt: „Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.“
So wurde jetzt der Fall eines 24-Jährigen bekannt, der sich vom Mann zur Frau umoperieren lässt und zeitgleich die Einfrierung seines Spermas fordert, bevor die Geschlechtsumwandlung komplett vollzogen ist. Das Sozialgericht verurteilte die Krankenkasse zur Kostenübernahme, das Landessozialgericht kassierte das Urteil. Nun entschied die nächste Instanz, das Bundessozialgericht, dass die Krankenkasse die Kosten der Konservierung übernehmen muss. Der Transsexuelle hätte das Bedürfnis, die eigene Fortpflanzungsfähigkeit zu erhalten, auch nachdem die Krankenkasse bereits die geschlechtsangleichende Behandlung bezahlt hat, die zur Unfruchtbarkeit führt.
Man sieht also, mit welchen Klagen es die deutschen Gerichte täglich zu tun haben und wie diese dann urteilen. Hier werden also nicht nur die Geschlechts-OPs, sondern auch die Konservierung des Spermas durch die Krankenkasse, also durch die Allgemeinheit, übernommen. Es bleibt abzuwarten, ob später auch noch der Kinderwunsch in Form von Befruchtung einer Leihmutter oder ähnliches übernommen wird.
Die gutmenschliche Gleichmacherei und Liberalisierung kennt in der Bundesrepublik keine Grenzen mehr. Nicht umsonst steigen die Zahlen der Geschlechtsanpassungen von Jahr zu Jahr in genau der Zeit, in der die LGTBQ-Organisationen immer mehr in den öffentlichen Raum drängen und schon bei den Kleinsten mit ihrer Indoktrination beginnen. Wir haben dieser kranken Perversion, die unser Volk an seiner biologischen Substanz angreift, den Kampf angesagt!
Unsere Partei „Der III. Weg“ fordert in unserem Parteiprogramm unter Punkt 3 „Deutsche Kinder braucht das Land“ den Schutz unserer Kinder vor LGTBQ-Propaganda an Schulen und im öffentlichen Raum. Unter Punkt 6 „Gerechtigkeit für alle Deutschen“ fordern wir ebenfalls eine einheitliche Sozialversicherung mit gleichen Rechten und Pflichten für alle und eine Verstaatlichung des Gesundheitswesens. Ausländer müssen selbst für die Kosten von Behandlungen aufkommen und sexuelle Randgruppen müssen ihre medizinisch nicht benötigten Eingriffe ebenfalls selbst finanzieren. Nur allein der Schutz und die Förderung der Volksgesundheit, ebenso wie Maßnahmen zur Verhinderung (erb)geschädigten Nachwuchses, sollen Aufgabe des staatlichen Gesundheitssystems unter nationalrevolutionärer Macht sein. Damit einhergehend erfolgt die Rückabwicklung eines auf Profitmaximierung ausgelegten, privaten Gesundheitswesens, an dem sich einige Wenige an der Allgemeinheit bereichern.
Noch keine Kommentare.