Keine freien Wahlen in Deutschland: AfD und „Der III. Weg“ von Bürgermeisterwahl ausgeschlossen! (+Video)

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Bereits in Hilchenbach machten selbsternannte Demokraten deutlich, dass es keine echte politische Opposition mehr geben darf und es de facto keine Gewaltenteilung mehr in diesem System gibt (Wir berichteten). Auch im pfälzischen Ludwigshafen wurde vor wenigen Tagen der AfD-Kandidat Joachim Paul zur Oberbürgermeisterwahl auf Grund fehlender Verfassungstreue nicht zugelassen. Dabei hatte die AfD in Ludwigshafen bei der letzten Bundestagswahl 24,3 % der Stimmen erhalten und war die stärkste Kraft.
Der Einfluss des Verfassungsschutzes und das einstimmige Verhalten des Parteienklüngels haben die Zulassung zur Bürgermeisterwahl wie ein abgekartetes Spiel wirken lassen. Die Zustände in Ludwigshafen, wie auch in Hilchenbach gleichen immer mehr denen in der DDR. „Freie Wahlen“ mit teils nur einem Kandidaten, und dabei den einzigen Gegenkandidaten mit Scheinargumenten wie fehlender Verfassungstreue abzulehnen; herzlich Willkommen in der DDR 2.0!

Ebenso wurden aus politischen Gründen seitens des Systems im Kreis Lippe der AfD-Kandidat Uwe Detert von der Bürgermeisterwahl und in Leverkusen der Rechtsanwalt Markus Beisicht vom „Aufbruch Leverkusen“ von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen.

Kurze Stellungnahme unseres Kandidaten Julian Bender, nachdem auch seine Beschwerde am Kreiswahlausschuss aus politischen Gründen abgewiesen wurde:

 

 

Am 14.09. kann es zur Kommunalwahl für alle Hilchenbacher nur eine Entscheidung geben! Wählt „Der III. Weg“! Setzt euer Kreuz für die Stärkung von Bürger- & Freiheitsrechten und gegen einen immer totalitärer agierenden Parteienklüngel! Julian Bender in den Stadtrat wählen!

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1 Kommentar

  • Angeblich mangelnde „Verfassungsteue“ von Kandidaten ist ein Kriterium, daß die (SPD-)Exekutive erfunden hat, um Parteien ohne Verbotsverfahren durch Amtsträger-Ukas de facto zu verbieten. Das passives Wahlrecht steht jedem sonst Wahlberechtigen zu und kann nur durch Gerichtsbeschluß entzogen werden. „Amoklauf gegen geltendes Recht“, Teil II.

    RW 09.08.2025