Staatliche Repression – Vortragsveranstaltung in Oberbayern

Home/Regionen/Stützpunkt München/Oberbayern/Staatliche Repression – Vortragsveranstaltung in Oberbayern

Der Stützpunkt München / Oberbayern hat eine Monatsveranstaltung abgehalten. Im Fokus stand dabei staatliche Repression. Der juristisch erfahrene Referent ging in seinem Vortrag auf die zweihundertjährige Geschichte der Repression vorrangig gegen Nationalisten in Deutschland ein. So schlug er einen Bogen von der Verfolgung der Burschenschafterbewegung über die Zersetzungsarbeit der Stasi bis hin zur Repression gegen Nationalisten in der BRD. Sein Fazit: Weder Karlsbader Beschlüsse, noch der Volksverhetzungsparagraph können Nationalisten stoppen.

Roter Faden in der Geschichte: Repression gegen Nationalisten

Der Stützpunkt München / Oberbayern hat seine erste Monatsveranstaltung 2026 durchgeführt. Als Referent konnte ein juristisch erfahrener Kamerad gewonnen werden. Anschaulich und fundiert schilderte er die Geschichte der staatlichen Repression, vorrangig gegen Nationalisten, ging aber auch auf die verhältnismäßig laxe Verfolgung von Kommunisten ein. Der chronologische Vortrag begann mit den „Karlsbader Beschlüssen“ aus dem Jahre 1819, die vier Gesetze umfassten: die Exekutionsordnung, das Universitätsgesetz, das Preßgesetz (Pressegesetz) und das Untersuchungsgesetz. Diese richteten sich gegen die junge deutsche Nationalbewegung, die der Restaurationspolitik schon länger ein Dorn im Auge war. In Folge dessen wurden zahlreiche Burschenschaften verboten, gleichzeitig wurden Presse und Buchdruck zensiert und national gesinnte Professoren bekamen Berufsverbot. Auch in der folgenden Zeit gab es stetige Repressionen gegen nationale, deutsch gesinnte Kräfte; dies zog sich durch sämtliche Dekaden, so galt das erste Republikschutzgesetz von 1922 bis 1929, das zweite von 1930 bis 1932. Es verbot Organisationen, die sich gegen die „verfassungsmäßige republikanische Staatsform“ richteten sowie deren Druckerzeugnisse und Versammlungen. Das Gesetz wurde fast ausschließlich gegen Organisationen von rechts angewandt. Auch dies dürfte heutigen nationalen Aktivisten durchaus bekannt vorkommen.

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges folgte zu Zeiten der DDR eine ganze Reihe systematischer Repressionen und Willkürmaßnahmen gegen Oppositionelle. „Bautzen“ und „Hohenschönhausen“ sind ebenso bekannt wie die Stasi, Mauertote und der IM. Weniger bekannt und ein spezielles Phänomen der DDR war hingegen die sogenannte Zersetzung, eine ab 1976 angewandte Methode der Stasi zur Bekämpfung von politischen Gegnern. Zu diesem Zeitpunkt wollte die DDR vom offenen politischen Terror weg, da ihr die Existenz politischer Häftlinge international Probleme machte. Mit der Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge sollten daher Methoden unterhalb der Schwelle von Festnahmen angewandt werden, um politische Gegner auszuschalten. Eine besondere Rolle spielte dabei der gezielt ausgeübte Psychoterror. Die Maßnahmen waren weit gestreut und durchaus „kreativ“: Der Einwurf gefälschter Liebesbriefe, die der Ehepartner des Opfers finden sollte, organisiertes Mobbing am Arbeitsplatz durch IM, das Einbrechen in die Wohnung mit dem Verstellen von Möbelstücken und viele weitere Maßnahmen sollten politische Gegner psychisch brechen und ihr Leben so ruinieren, dass sie keine Zeit und Energie mehr für politische Tätigkeiten haben. Dazu wurden nicht nur Krankenakten der Opfer studiert und ihr Privatleben weitgehend ausgeforscht, um die bestmöglichen Angriffspunkte zu finden, sondern der Bereich „Operative Psychologie“ an der Juristischen Hochschule der Staatssicherheit erforscht und unterrichtet. Eine vier- bis fünfstellige Zahl von Personen wurde Opfer des Psychoterrors der Stasi.

Doch auch im Westen der BRD gab und gibt es bis heute ein ähnliches Vorgehen der Sicherheitsbehörden, so etwa das gezielte Aufsuchen von politischen Aktivisten am Arbeitsplatz durch Staatsschutzbeamte oder die Kontaktierung von Arbeitgebern durch den Verfassungsschutz, mit dem Ziel des Arbeitsplatzverlustes des Oppositionellen.

Generell ist festzustellen, wie sehr sich doch Repressionen aus damaligen Zeiten mit heutigem Vorgehen gegen volkstreue Deutsche und nationale Organisationen ähneln. Deutschland verfügt daher über eine rund 200-jährige Geschichte an politischer Repression. Entsprechende Geheimdienste und politische Polizeibehörden sind keine Ausnahme, sondern die Regel, ebenso politische Strafgesetze. Auch nach erfolgten Umbrüchen bzw. Revolutionen blieben viele Repressionsbehörden bestehen und wechselten nur das zu verfolgende politische Objekt. Mit Ausnahme der Zeit des Kaiserreichs und der zwölf Jahre des Nationalsozialismus richtete sich die Repression dabei immer vorwiegend gegen rechts. Wenn also heute der „Kampf gegen Rechts“ weiter intensiviert wird, befinden wir uns nicht in einer Ausnahmesituation, sondern in einer rund zweihundertjährigen Kontinuitätslinie. Aus den vergangenen zweihundert Jahren lässt sich dabei eine Menge lernen und auch die gegenwärtige Situation besser einordnen. Das Wichtigste ist aber: Weder Metternich noch Mielke, weder Mainzer Zentraluntersuchungskommission noch das Reichskommissariat für Überwachung der öffentlichen Ordnung, weder die Karlsbader Beschlüsse noch der Volksverhetzungsparagraph konnten die deutsche Nationalbewegung brechen; und auch Selen und der Verfassungsschutz werden es nicht können. Es bleibt der Männerstolz vor Geheimdienstthronen und ein trotziges: Und doch!

Wenn auch du bei künftigen Veranstaltungen des Stützpunktes München / Oberbayern dabei sein möchtest, nimm Kontakt zu uns auf und werde Teil unserer Gemeinschaft!

Fürs Vaterland? Bereit!
Fürs Volk? Bereit!
Für die Heimat? Bereit!