
Zu diesem Ziel können die Provokateure auch selbst Propaganda betreiben, „mithetzen“ und mutwillig Gesinnungsstraftaten begehen, die unter den Tatbestand „Volksverhetzung“ fallen. So wie eingeschleuste Agenten über Jahrzehnte bereits den aktiven politischen Widerstand immer wieder zu Straftaten aufstachelten, so werden seit 2019 nun auch „virtuelle Agenten“ auf Kosten des Steuerzahlers verstärkt eingesetzt, um das politisch rechts stehende Online-Netzwerk aufzumischen, zu verunsichern und Informationen zu beschaffen. Eine anonym bleibende Verfassungsschutzagentin, die ihrer eigenen Aussage nach etwas aus „Idealismus“ „gegen Rechtsextreme“ tun will, bedauert zwar, Menschen mit eigenen vermeintlich ernst gemeinten Aussagen in ihrem „rechtsextremen“ Weltbild zu bestärken, sieht das aber als Notwendigkeit, um „die Szene zu füttern“.
Es wird wieder einmal mehr klar, wie wichtig es auch für Nationalrevolutionäre ist, sich umsichtig im Weltnetz zu bewegen, im Umgang mit fremden Nutzerprofilen eine gesunde Skepsis an den Tag zu legen und sich nicht von Scharfmachern und Spitzeln aufs Glatteis führen zu lassen.













