Milde Strafe: Linksextreme Hammerbanden-Hanna verurteilt

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Die linksextreme Gewalttäterin Hanna S. ist vor dem Oberlandesgericht München zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor eine deutlich höhere Freiheitsstrafe in Höhe von neun Jahren Haft gefordert. Hanna S. war mit Gesinnungsgenossen im Februar 2023 nach Budapest gereist, um vermeintliche Teilnehmer der Gedenkveranstaltungen für die Verteidiger Budapests im Zweiten Weltkrieg anzugreifen. Im Vorfeld waren bereits andere Linksextremisten ähnlich milde abgeurteilt worden. Die Verteidigung von S. hatte auf Freispruch und für eine Haftentschädigung plädiert.

 

Kuscheljustiz für Linksextremisten

Im Februar 2023 kam es in Budapest zu einer Serie linksextremer Anschläge. Eine Gruppe westeuropäischer Antifaschisten war angereist, um vermeintliche Teilnehmer nationalistischer Gedenkveranstaltungen anzugreifen. In Budapest gedenken zahlreiche Ungarn, aber auch Deutsche und andere Europäer alljährlich den ungarischen und deutschen Verteidigern der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Bei der Angriffsserie wurden mitunter völlig unbeteiligte Ungarn am helllichten Tag abgepasst und brutal zusammenschlagen. Die neue Generation der sogenannten „Hammerbande“ versuchte, die Betroffenen möglichst schwer zu verletzen. Doch die Linksextremisten wurden von der Polizei gestellt. Ungarischen Berichten zufolge mussten auch ungarische Gesinnungsgenossen der Antifaschisten Konsequenzen tragen und wurden von ungarischen Nationalisten attackiert.

Während gegen die „non-binäre Person“ Maja T. in Ungarn ermittelt wird und ein angemessenes Strafmaß zu erwarten ist, sind andere Linksextremisten mit einem blauen Auge davon gekommen. So wurde beispielsweise die Italienerin Ilaria S. von einem links-grünen Bündnis als Europaparlamentskandidatin nominiert und dank Orban nach ihrer Wahl aus der Haft entlassen. In Deutschland wurden Strippenzieherin Lina E. und weitere Mitglieder der Hammerbande hingegen nur zu lächerlichen Strafen verurteilt.

Seit Februar dieses Jahres musste sich mit Hanna S. eine weitere Linksextremistin vor Gericht verantworten. Ihr wurden gefährliche Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Bundesstaatsanwaltschaft warf der Antifaschistin zudem versuchten Mord vor. Der vorsitzende Richter sprach von einer „Menschenjagd“, die selbst dann nicht gerechtfertigt sei, wenn der Staat zu wenig gegen Rechtsextremismus täte. Das sehen Unterstützer von Hanna S. und die Verteidigung der Antifa-Schläger anders. Sie sind offenbar der Ansicht, dass Linksextremisten zur Selbstjustiz berechtigt seien und daher Gewalt nach eigenem Gutdünken anwenden dürften. Die Verteidigung von S. forderte daher einen Freispruch und eine Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft.

Dieser absurden Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Gleichwohl fällt das Urteil für ein Mitglied einer Schläger-Bande deutlich zu mild aus: Nur fünf Jahre Haft setzte es für Hanna S. Gegen sechs weitere Antifa-Schläger läuft noch eine Anklage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie hatten sich im Januar an verschiedenen Orten selbst gestellt, um einer möglichen Auslieferung nach Ungarn zu entgehen.

Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für die Zerschlagung von kriminellen Antifa-Banden ein. Linksextremen Strukturen müssen die Gelder entzogen werden. Gewalttätige Gruppierungen müssen lückenlos überwacht sowie Rädelsführer und Täter identifiziert und vor Gericht gestellt werden. Die Kuscheljustiz für S. und Genossen zeigt, dass linksextreme Gewalt in diesem System noch immer verharmlost, wenn nicht gar belohnt wird. Es braucht daher revolutionäre Veränderungen, die mit den herrschenden Parteien und ihrem Verständnis eines „Rechtsstaates“ nicht zu machen sind.

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