Seit dem 8. Dezember 2025 müssen sich zwei Linksextreme, Kolja B. und Konrad E., vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin für einen Überfall auf ein Mitglied unserer Partei Der III. Weg verantworten. Am 18. April 2024 lauerten die beiden mit weiteren unbekannten Linkskriminellen unserem Mitglied in dessen Hausflur auf, um ihn zu überfallen und extrem körperlich auf ihn einzuwirken (Siehe: Berlin: Linksextreme Krokodilstränen vor Prozess gegen Gewalttäter). Linke Medien, Anwälte und die Beschuldigten selbst versuchen nun mit allen Mitteln, eine Täter-Opfer-Umkehr in der öffentlichen Wahrnehmung zu etablieren, um das zu erwartende Strafmaß erheblich zu reduzieren.
Verteidigung und linke Presse üben Täter-Opfer-Umkehr
Während die linke Scheißhausjournalie ununterbrochen über das tränenreiche Leid der Angreifer referiert und das Opfer als frechen Nationalisten darstellt, der es gewagt hatte, sich zu wehren, kämpfen linke Szeneanwälte, wie der bei der linksextremen „Rote Hilfe e.V.“ bekannte Dr. Lukas Theune, im Gerichtssaal darum, aus den beiden kriminellen Angreifern zwei sensible Büblein zu kreieren. Die beiden Angeklagten, Konrad E. (33 – Sozialarbeiter, bislang offenbar tätig bei der mobilen Jugendarbeit „Outreach“, die jedoch vor kurzem alle öffentlichen Verweise zu ihm entfernt hat) und Kolja B. (32 – Historiker, arbeitet als wissenschaftlicher Berater bei der KL-Gedenkstätte Sachsenhausen, einer Stiftung des Landes Brandenburgs), gaben sich am ersten Verhandlungstag recht tränenreich. Lediglich eine verlesene Einlassung soll Einblick in das Geschehen aus Tätersicht geben und am Ende räumt man nur das ein, was sich durch die Beweislast sowieso nicht mehr wegdiskutieren lässt. So beschränkte sich die Verteidigung darauf, aus den Angreifern zwei in Therapie befindliche, mit Todesangst gezeichnete, naive Antifaschisten zu zeichnen, welche bis heute unter dem traumatisierenden Erlebnis leiden würden. Während also ihr linksextremes Unterstützerumfeld vor dem Gerichtsaal mit ca. 100 Schreihälsen, vermeintlichen nationalen Zuhörern der Gerichtsverhandlung ständig lautstark entgegen bringt „Wir kriegen euch alle“, drücken sich die Genossen auf der Anklagebank unter Aufsicht ihrer Anwälte massenhaft Krokodilstränen aus, um sich einen menschlichen Anstrich zu geben in der Hoffnung, vor Gericht Milde zu erhalten. Doch wer klandestin sein Opfer ausspioniert, observiert, sich verabredet mit mehreren Personen, mit Waffen ausrüstet, sich illegale Mobiltelefone anschafft, um unentdeckt kommunizieren zu können, Fluchtrouten und entsprechende Bewegungsmittel ausarbeitet und bereitstellt, unvermindert in der Gruppe mit voller Härte auf sein Opfer einschlägt, um maximalen Schaden anzurichten, sollte nicht vor dem Amtsgericht sitzen, sondern vielmehr vor dem Landgericht als mindestens kriminelle Vereinigung.
Gerichtssaal als Theaterbühne: Linksextremist dankt Polizeibeamten
Der zweite Verhandlungstag am 15. Dezember 2025 glich in der Ausführung dem ersten Tag, während ca. 50 rote und meist männliche Schlägerfreunde versuchten, vermeintliche nationale Zuhörer den Zugang zum Gericht auch unter Androhung von Gewalt zu verwehren – hier musste dann die zahlreich anwesende Polizei intervenieren, um den Zugang möglich zu machen – flossen im Gerichtssaal wieder die Tränen der Angeklagten. Spannend an diesem Gerichtstag war die Bekundung des Konrad E., der dem Polizeizeugen Michael W. dafür dankte, ihm am Tatabend das Leben gerettet zu haben. Das wirkt insgesamt interessant, denn auch hier kann man nur erahnen, was sich dann die flüchtigen Mittäter anhören mussten, welche ihre beiden Genossen auf der Brücke zurückließen, auf welcher sie eben von Michael W. und seinem damaligen Kollegen vorgefunden wurden. „Blutleer“ wären sie schon gewesen, es reichte aber noch, die Tatwerkzeuge von der Brücke zu werfen. Im Ganzen wirkte gerade auch diese Einlage der Angeklagten wieder entsprechend zielgerichtet. Während genau diese linke Szene am 13. Dezember 2025, dem „ACAB Day“, mit ca. 700 Anhängern gegen den Staat und die „Bullen“ durch die Straßen von Berlin zog, zeigte man sich zwei Tage später im Gerichtssaal, wenn es um das eigene Schicksal geht, ganz handzahm. Gerade bei Konrad E. wirkte dieser Einwurf völlig grotesk, da ebenfalls an diesem Tag bekannt wurde, dass sein Vorstrafenregister bereits 13 Einträge enthält, so unter anderem auch „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und hier auch mit einer nicht unerheblich ausgeführten Körperverletzung. Aber wie heißt es bei der Antifa so schön: „Mit allen Mitteln, auf allen Ebenen“. Wir werden sehen, wie diese Geschichte einst ausgehen wird. Fakt ist, vor Gericht wirkten gerade die Staatsanwaltschaft und die betrauten Polizisten mehr als zurückhaltend, was die Ermittlungen angeht. Halbherzig durchgeführte Durchsuchungen am Tatort – hier können stachelige Sträucher ausreichen, um die Suche nach Tatgegenständen abzubrechen – und unzureichende Ermittlungen im näheren Umfeld der Beschuldigten. Wir dürfen gespannt sein, wie das Gericht am Ende die Sachlage bewertet. Zwei weitere Verhandlungstage wurden für den 5. und 12. Januar 2026 bekanntgegeben; ob beide von Nöten sein werden, wird sich zeigen. Der Kampf gegen linksextreme Gewalttäter und Strukturen muss allerdings aus der gesamten Gesellschaft heraus geführt werden, denn linke Gewalt trifft jeden, der nicht so ist, wie die Roten es wollen.














