Bundesregierung plant systematischen Entzug des passiven Wahlrechts bei politischen Dissidenten

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Im Zuge eines Gesetzespakets plant das Bundesjustizministerium unter der Leitung von Stefanie Hubig (SPD) den systematischen Entzug des passiven Wahlrechts bei politischen Dissidenten. Dem Gesetzesvorhaben zufolge sollen wegen „Volksverhetzung“ verurteilte Personen fünf Jahre nicht zu Wahlen antreten dürfen, sofern die Strafe einen Freiheitseinzug von sechs Monaten oder mehr zur Folge hatte. Im gleichen Zuge soll das Höchstmaß des genannten Straftatbestandes von drei auf fünf Jahre Gefängnis angehoben werden. Bisweilen war der Entzug des passiven Wahlrechts nur mit hohen Hürden und bei besonders schweren Straftaten wie Raub, schwerer Körperverletzung oder Mord möglich. Die Herabsenkung der Hürden gerade bei Meinungsdelikten wie dem der sogenannten Volksverhetzung ist demnach offenkundig ein Angriff auf die politische Fundamentalopposition.

 

 

Bürger- und Freiheitsrechte stärken!

Unter Punkt 5 des Zehn-Punkte-Programms strebt unsere Partei und Bewegung DER III. WEG die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte an. Jedes Jahr werden in der BRD etwa 10.000 Strafanzeigen wegen Meinungsdelikten verfolgt. Beispielsweise sind öffentliche Anzweiflungen bestimmter historischer Darstellungen strengstens verboten. Auch langjährige Haftstrafen aufgrund bloßer Gesinnungsdelikte sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht selten. Als bekanntestes Beispiel ist hier der Rechtsanwalt Horst Mahler zu nennen, welcher wegen bloßer Meinungsäußerungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von über zwölf Jahren verurteilt wurde. Der zusätzliche Entzug des passiven Wahlrechts würde diese Einschränkung der Meinungsfreiheit weiter massiv verschärfen. Wir setzen uns für die persönliche Freiheit aller Deutschen ein, ihre religiösen, weltanschaulichen und moralischen Überzeugungen zu bilden, zu äußern und zu verteidigen. Die Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuches sind ersatzlos zu streichen und sämtliche volkstreue, politisch Verfolgte aus den Gefängnissen zu entlassen. Auch im Internet gilt es, die Meinungsfreiheit zu wahren. Deshalb setzen wir uns für die Abschaffung des NetzDG sowie anderer gleichartiger Gesetze und Beschlüsse ein. Die Gewissens- und Religionsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und die Selbstbestimmung des Volkes sind die wichtigsten Grundsäulen unserer angestrebten Staatsordnung. Die Freiheit des Einzelnen reicht so weit, wie die des Nächsten nicht gefährdet wird.