
Bezeichnenderweise verhängte das Amtsgericht Stadtroda lediglich einen Strafbefehl über eine neunmonatige Bewährungsstrafe, obwohl die Darstellungen schwersten Kindesmissbrauch zeigen. Als Geldauflage soll Gleichmann 1000 Euro an die gemeinnützige Einrichtung ChildFund Deutschlang e.V. zahlen. Das wären runtergerechnet etwa 26 Cent pro Missbrauchsdatei. Das Urteil wurde zudem nur per Strafbefehl erlassen, also ohne öffentliche Hauptverhandlung. Ist dies wohl die von Linken so oft gescholtene vermeintliche „Klassenjustiz“? Oder nur die üblichen Samthandschuhe für Kinderschänder und Mandatsträger nicht-rechter Parteien? Es lässt zumindest viele Menschen mal wieder fassungslos zurück und stößt die Opfer vor den Kopf.
Insgesamt 2898 kinderpornografische und 663 jugendpornografische Bilddateien sowie 294 kinderpornografische und 62 jugendpornografische Videos hortete der Politiker auf Datenträgern in seiner Privatwohnung und in seinem Wahlkreisbüro im Saale-Holzland-Kreis. Wir berichteten damals schon über den Fall und den Umgang seiner Genossen mit den Ermittlungen: Thüringen: Linken-Politiker unter Pädophilie-Verdacht holt 12,9 Prozent.

3917 Dateien mit schwersten Missbrauchsdarstellungen
Im Zuge der Zerschlagung eines einschlägigen Pädophilenrings im Darknet waren die Ermittler auf Gleichmann gekommen. Der Zugriff und die Beziehung des strafbaren Missbrauchsmaterials soll auch über IP-Adressen des thüringischen Landtags erfolgt sein. Gleichmann äußerte sich nach Bekanntwerden des Urteils mit einer Entschuldigung. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte der verheiratete, 2-fache Vater, er habe sich bei „allen Freunden, Bekannten und bisherigen Wegbegleitern“ entschuldigt und räume „diesen großen Fehler“ ein. Es soll also ein „großer Fehler“ gewesen sein, mal eben 3917 Dateien mit schwersten Missbrauchsdarstellungen aus dem Darknet heruntergeladen zu haben? Hierzu muss man wissen, dass man für die Nutzung des Darknets schon weitergehende Kenntnisse haben muss. Das geschieht nicht mal eben so. Oder meinte der gelernte Fachinformatiker eher, dass es ein großer Fehler gewesen sei, seine digitalen Spuren nicht besser zu verwischen?
Mit dem Strafbefehl forderte nun auch die Linkspartei den Austritt. Für ein Parteiausschussverfahren reichte es wohl (noch) nicht. Der verurteilte Pädophile hat nach Informationen des Nachrichtenmagazins FOCUS die Partei mittlerweile verlassen.
Unsere Partei und Bewegung steht für eine deutlich härter urteilende Justiz gegenüber Kinderschändern. Wer sich an unschuldigen Kindern vergeht, darf keine Milde erwarten, sondern muss mit voller Härte verurteilt werden. In Punkt 3 „Deutsche Kinder braucht das Land“ unseres Zehn-Punkte-Programms heißt es dazu:
Zum Schutz unserer Kinder setzt sich die Partei DER III. WEG für eine Verschärfung der Strafen für Kinderschänder ein. Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen. Für Wiederholungstäter solcher bestialischen Verbrechen oder Kindermörder ist die lebenslange Haft einzuführen und anzuwenden. Die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungsdelikten muss abgeschafft werden.














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