
In der Berufungsverhandlung senkte das Landgericht die ohnehin schon milde Erststrafe von zwei Jahren und sechs Monaten um ein halbes Jahr und setzte die Strafvollstreckung zur Bewährung aus. Der damals 22-Jährige soll sein 14-jähriges Opfer in Bad Langensalza in seine Wohnung gelockt haben. Täter und Opfer wohnten im selben Haus und kannten sich vom Sehen. Nach einer Viertelstunde, in der sich unterhalten wurde und das Mädchen die Ein-Zimmer-Wohnung verlassen wollte, fiel der Täter über sie her. Das Nein des jungen Mädchens nützte nichts. Zur „Entschuldigung“ trug der Vergewaltiger vor, dass sein junges Opfer „aufreizend angezogen“ sei, so „als wolle sie mehr“. Die schreckliche Folge für den Teenager war zwangsweise ungeschützter Sexualverkehr mit ihrem erwachsenen Peiniger.
Bewährung für Geständnis
In der erstinstanzlichen Verhandlung bestritt der Vergewaltiger die Tat. Das Opfer hatte während der Zeugenaussage fast einen Nervenzusammenbruch. Seine Strafminderung erreichte der Vergewaltiger mit dem nun abgelegten Geständnis. Damit wurde dem heute 18-jährigen Opfer die erneute Aussage vor Gericht erspart. Zusätzlich muss der Täter noch 1200 Euro an das Opfer zahlen.
Viel Raum in der Verhandlung nahm das neue soziale Umfeld des Täters ein und dessen angebliche Wende. Ob glaubwürdig oder nicht, zeigt sich hier wieder einmal der Kuschelkurs der bundesdeutschen Justiz gegenüber Sexualstraftätern (unabhängig von der Herkunft). Wir von der Partei DER III. WEG fordern grundsätzlich härtere Strafe für Kinderschänder und Sexualstraftäter.
Härtere Strafen für Kinderschänder!
Der Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist im politischen Diskurs in Deutschland ein Randthema. Dabei wird die Zahl der missbrauchten Kinder und Jugendlichen vom Bundesfamilienministerium in Deutschland auf 300.000 Opfer geschätzt. Viele Gerichtsurteile gegen Pädophile fallen wie hier oftmals erschreckend milde aus. „Gutmenschen“ setzen vorrangig auf Resozialisierung der Triebtäter. Dabei ist die Rückfallquote bei Sexualstraftätern mit erfassten 30 Prozent und geschätzt reellen 50 Prozent viel zu hoch. Pädophilie ist nicht heilbar. Leider wird vor Gericht der Opferschutz zur Seite gedrängt, um vermeintlich „kranken“ Menschen eine „verminderte Schuldfähigkeit“ zusprechen zu können.
Kindesmissbrauch ist aber nicht nur eine Frage von Rückfallquote oder Heilbarkeit, es ist vielmehr eine Frage von Recht. Dass Recht und Rechtsprechung in deutschen Landen weit auseinanderliegen, braucht man wohl nicht mehr zu verdeutlichen. Dies spürt jeder, dem das gesunde Rechtsempfinden die Galle hochkommen lässt, wenn er mal wieder schockiert von einem Bewährungsurteil für einen Kinderschänder liest. Die deutsche Justiz muss endlich wieder Urteile fällen, mit denen sich das Volk auch identifizieren kann. Deshalb soll nach dem Willen der Partei Der III. Weg zum Schutz unserer Gemeinschaft im Gesetz verankert werden:
- Ersttäter von Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchstaten an Kindern müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen
- für Wiederholungstäter von Kindesmissbrauch oder für Kindermörder wird die lebenslange Haft eingeführt und angewendet
- die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen wird abgeschafft














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